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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    LG Köln, Beschluss vom 13.12.2010, Az. 28 O 515/10
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei dem illegalen Download einer Musikdatei ein Schadensersatz von 200,00 EUR verlangt werden. Vorliegend wurde Schadensersatz für vier Musiktitel geltend gemacht, also 800,00 EUR. Bei diesem Beschluss ist zu beachten, dass der Schadensersatz nicht auf 800,00 EUR begrenzt wurde, sondern die Kläger von vornherein selbst nur 800,00 EUR beantragt hatten (vgl. zum Schadensersatz auch LG Köln). Bei insgesamt 294 heruntergeladenen Musikdateien wurde allerdings ein Streitwert von 200.000,00 EUR festgelegt, nämlich 4 x 50.000,00 EUR, da vier Unternehmen den gerichtlichen Antrag gestellt hatten. Weiterhin ist das LG Köln offensichtlich der Ansicht, dass Kinder am PC mit einem Internetzugang eine „Situationen mit erhöhtem Gefährdungspotential“ schaffen, so dass eine eine gesteigerte Aufsichtspflicht der Eltern bestünde. Da letztere zu der konkreten Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten nichts vorgetragen hatten, brauchte auf die Intensität der insoweit geschuldeten Maßnahmen seitens des Gerichts nicht näher eingegangen zu werden. Zum Volltext der Entscheidung.

  • veröffentlicht am 1. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 02.02.2011, Az. 28 O 703/07
    §§ 823, 1004 BGB analog

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherschutzscheite schon einmal kräftigere Worte benutzen darf. Die Parteien stritten um die Erwähnung der Kläger als „Adressbuchbetrüger“, als „Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks“, „Adressengräber“ und in einer Auflistung von Firmen oder Personen, die betrügerisch tätig sein sollten auf Internetseiten, für die der Beklagte nach deren Behauptung verantwortlich sein sollte. Im vorliegenden Fall lehnte die Kammer eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung ab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
    §§ 309 Nr. 5a; 651 i Abs. 3 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter für die Stornierung einer Flugreise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn nicht 40 % des Reisepreises als pauschalierte Rücktrittskosten pro Person fordern darf. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen seien unwirksam. Zwar sehe das Gesetz vor, dass ein Reiseveranstalter mit dem Kunden vertraglich eine Pauschalierung einer angemessenen Entschädigung für den Fall der Stornierung vereinbaren könne (§ 651 i Abs. 3 BGB). Allerdings müsse sich die Pauschale an dem branchentypischen Durchschnittsschaden orientieren. Die Vereinbarung einer Pauschale, die den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige, sei unwirksam (§ 309 Nr. 5 a BGB). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2011

    Laut einer Pressemitteilung des Zahlungssysteme-Anbieters Payment Network AG, welche auch das Zahlungssystem sofortüberweisung.de anbietet, hat das LG Köln das Verfahren giropay GmbH ./. Payment Network AG ausgesetzt, um eine Stellungnahme des Bundeskartellamts abzuwarten. Dieses habe erklärt, so Payment Network, „dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.“ Weiter: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.10.2010, Az. 28 O 332/10
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG


    Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Presserechts-Anwalt nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt ist, wenn ein anderer über ein von dem betreffenden Rechtsanwalt verlorenes Verfahren berichtet und den Anwalt namentlich mit diesem Verfahren in Verbindung bringt. Es sei nicht erkennbar, dass dem Kläger etwa ein umfassender Verlust an sozialer Achtung drohe, wenn das Urteil zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werde. Hiergegen spreche, dass gar nicht das Verhalten des Klägers, sondern vielmehr das des Beklagten wesentlicher Gegenstand der Erörterungen in dem Urteil sei. Allein, dass der Kläger bei seinem Versuch, dieses Verhalten des Klägers durch eine gerichtliche Entscheidung in Zukunft zu unterbinden, gescheitert sei, führe nicht zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2010

    LG Köln, Beschluss vom 25.08.2010, Az. 31 O 430/10
    §§ 3; 5 UWG


    Das LG Köln hat entschieden, dass das vom Händlerbund e.V. verwendete „Gütesiegel“ mit der Aufschrift „Händlerbund – Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ wettbewerbswidrig verwendet ist, wenn dies „ohne weitere Erläuterung“ erfolgt. Der Händlerbund e.V. fand die Überschrift der hierüber berichtenden Kollegen Lampmann Behn Rosenbaum „reißerisch“, da diese nicht darauf hingewiesen hätten, dass das Gütesiegel an sich nicht wettbewerbswidrig sei, sondern nur, wenn es nicht mit einer entsprechenden Erklärung verlinkt sei. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 16.06.2010, Az. 28 O 318/10
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KUG; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein u.a. aus dem Fernsehen bekannter Wettermoderator es nicht dulden muss, dass Bilder von ihm beim Hofgang in der JVA in einer Zeitung ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sei bedeutsam, wenn die visuelle Darstellung durch Ausbreitung von üblicherweise öffentlicher Erörterung entzogenen Einzelheiten des privaten Lebens thematisch die Privatsphäre berühre oder wenn der Betroffene nach den Umständen typischer Weise die berechtigte Erwartung hätte haben dürfen, nicht in den Medien abgebildet zu werden. Das könne nicht nur bei einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, sondern außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit sein, wie etwa im Falle einer Justizvollzugsanstalt. Es sei auch, so die Kammer, zu berücksichtigen gewesen, dass der Moderator sich innerhalb des Hofes der JVA nicht habe weiter zurückziehen können, sondern sich dort habe bewegen müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juli 2010

    LG Köln, Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Recht verstößt, die Abmahnungen einer Rechtsanwältin bei gleichzeitiger Nennung des abmahnenden Mandanten im Rahmen eines sog. „Abmahnwarners“ oder „Abmahntickers“ zu nennen, wenn die Abmahnung erfolgt und auch die Beteiligung der genannten Personen zutreffend ist.

  • veröffentlicht am 31. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 21.04.2010, Az. 28 O 596/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass kein Fall von rechtsmissbräuchlicher Massenabmahnung vorliegt, wenn ein Musikverlag – teils in ganz erheblichem, fünfstelligen Umfang – Filesharer wegen Urheberrechtsverstößen abmahnen lässt. Beim Rechtsmissbrauch gehe es darum, dass die Ausübung eines individuellen Rechts als treuwidrig und unzulässig beanstandet werde (Palandt/ Heinrichs, BGB, 68. Auflage, 2009, § 242 Rn. 40). Der Rechtsmissbrauch begründe typischerweise eine rechtsvernichtende Einwendung (Palandt/Heinrichs, aaO.). Die Rechtsmissbräuchlichkeit habe nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen derjenige vorzutragen, welcher sich hierauf berufe. Der Vortrag des Beklagten beschränke sich allerdings darauf, auf eine angebliche Massenabmahnung zu verweisen. Dieser pauschale Vortrag sei nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch darzulegen. Denn unstreitig sei die Klägerin Tonträgerunternehmen und gerichtsbekanntermaßen in großem Umfange am Markt aktiv. Sie habe lediglich die Unterlassung für Songs begehrt, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Hierin liege noch kein Rechtsmissbrauch, sondern die erlaubte Ausübung des Rechts.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2010

    LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
    § 97 UrhG;
    § 287 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Präsentation einen Schadensersatzanspruch von 1.000,00 EUR auslösen kann. Im Rahmen der Schätzung habe sich die Kammer an die MFM-Bildhonorare, die für Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Lichtbildern den branchenüblichen Tarif darstellten, angelehnt. Sie verkenne nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürften, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen seien. (mehr …)

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