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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammSchlussanträge des Generalanwalts am EuGH Jääskinen vom 25.06.2013, Az. C-131/12
    Art. 2 lit. d) EU-RL 95/46, Art. 4 Abs. 1 lit. a) EU-RL 95/46

    In der Sache „Google Spain SL / Google Inc. vs. Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) / Gonzalez“ hat der Generalanwalt am EuGH, Niilo Jääskinen, die Meinung vertreten (hier), dass Google nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich sei, zu denen Google im Rahmen von Suchergebnissen Links anzeige. Die spanische Datenschutzbehörde habe demnach kein Recht, Google dazu zu verpflichten, bestimmte Informationen aus seinem Index zu entfernen, wenn dieser bzw. dessen Datenbestand fortlaufend aktualisiert werde. Google verarbeite zwar persönliche Daten, da mit der Suchmaschine Daten im Internet gesucht, automatisch indexiert, (zeitlich beschränkt) gespeichert und gemäß bestimmten Vorgaben des jeweiligen Nutzers öffentlich zugänglich gemacht würden. Google sei aber nicht als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 d EU-RL 95/46 anzusehen, soweit die Daten nicht entgegen den Anweisungen und Wünschen des Betreibers der jeweiligen Website erfasst („indiziert“) und archiviert würden. Zur englischen Zusammenfassung der Schlussanträge: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2013

    BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der „Autocomplete“-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12
    § 280 BGB, § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303a StGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den E-Mail-Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht ungefragt löschen darf, so lange nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 131/10
    § 12 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die DENIC im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung zwar nur dann gehalten ist, die Registrierung eines beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall indes vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen habe, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke (regierung-oberfranken.de). Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 172/2011 des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. November 2010

    BPatG, Beschluss vom 29.10.2010, Az. 26 W (pat) 27/06
    §§ 3, 8, 50 Abs. 1, 54 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Marke „POST“ nicht zu löschen ist, obwohl sie lediglich eine für die beanspruchten Dienstleistungen beschreibende Angabe darstellt. Jedoch habe sich die Marke im Verkehr durchgesetzt, dies zeige sich u.a. durch das NFO Infratest-Gutachten für November/Dezember 2002, welches für die Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke einen Anteil von nahezu 85% der Gesamtbevölkerung, die den Begriff „POST“ als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen auffassten, angebe. Weitere Gesichtspunkte zur Feststellung einer Verkehrsdurchsetzung seien z.B. der jeweilige Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den angesprochenen Verkehrskreisen. Vorliegend lasse die Gesamtschau aller Umstände den Schluss zu, dass sich die angegriffene Marke im Verkehr für die Dienstleistungen, für die die Eintragung erfolgt ist, im Verkehr durchgesetzt habe. Eine Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung, weil auch bereits andere Unternehmen den Begriff „Post“ für Dienstleistungen der Brief- und Paketzustellung verwendeten, nahm das Gericht nicht an. Ein hoher Bekanntheitsgrad eines Zeichens – und erst recht ein hoher Grad der Zuordnung zum Unternehmen des Anmelders – zum Zeitpunkt seiner Anmeldung könne bei der Beurteilung der Bösgläubigkeit berücksichtigt werden und das Interesse des Anmelders rechtfertigen, einen weiterreichenden rechtlichen Schutz seines Zeichens sicherzustellen. Ähnlich entschied das BPatG im Übrigen für die Marke „DIE POST“ (Beschluss vom 28.10.2010, Az. 26 W (pat) 115/06).

  • veröffentlicht am 3. November 2010

    Die Verivox GmbH brachte am 27.10.2010 folgende Meldung: „Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen. Wer eine Abmahnung per E-Mail bekommt, könne diese getrost löschen.“ Der kritische Leser fragt sich nunmehr: Hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dies wirklich gesagt? Die Pressemitteilung der vermeintlichen Delinquentin hilft: “ … Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail. Außerdem wird diesen „seriösen Abmahnungen“ auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten abgeben sollen. Die Verbraucherzentrale rät daher, auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung zu bezahlen. Echte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer ein Abmahnschreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es echt oder berechtigt ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.“ Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2009, Az. 4 U 423/09
    § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG

    Das OLG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass eine Bank nicht rechtswidrig handelt, wenn sie eine Kreditvergabe der SCHUFA meldet, soweit der Verbraucher nicht darlege, dass unrichtige Informationen weitergegeben würden. Die Rechtsauffassung wurde im Rahmen eines sog. Hinweisbeschlusses mitgeteilt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 07.10.2009, Az. 05 O 1508/08
    § 97 UrhG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks untersagt, schon dann vorliegt, wenn das Werk nur noch über Eingabe des direkten Links aufrufbar ist. Den Unterlassungsschuldner treffe auch eine Pflicht, das Werk vollständig vom Server, auf dem seine Website gehostet werde, zu löschen.

  • veröffentlicht am 16. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08
    § 278 BGB

    Das OLG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass für eine gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn der Unterlassungsschuldner keinen Anlass für die Befürchtung gegeben hat, dass er die Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen werde. Die Antragstellerin hatte die Antragsgegnerin wegen einer eBay-Bewertung abgemahnt, die Gegnerin gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Antragsgegnerin forderte eBay darüber hinaus mehrfach (durch E-Mails und einfaches anwaltliches Schreiben) auf, die streitgegenständliche Bewertung zu löschen. Die Löschung erfolgte jedoch erst einen Monat später. Zwischenzeitlich hatte die Antragstellerin ihren Anspruch aus der Unterlassungserklärung vor Gericht gebracht. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dies nicht erforderlich gewesen sei, da ein berechtigtes Interesse an einem Titel über diesen Anspruch nicht erkannt werden könne.

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  • veröffentlicht am 28. November 2008

    AG Koblenz, Urteil vom 21.06.2006, Az. 151 C 624/06
    §§
    433 Abs. 1 Satz 1, 440 Satz 1, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 Satz 1 BGB; 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB analog

    Das AG Koblenz hat entschieden, dass Kunden, die Waren über die Internethandelsplattform eBay erwerben, das Recht haben, diese Ware direkt beim Verkäufer abzuholen. Dies gilt nur dann nicht, wenn diese Möglichkeit durch explizite Vereinbarung ausgeschlossen wurde. Im zu entscheidenden Fall hatte der Verkäufer lediglich Versandkosten in Höhe von 8,00 EUR angegeben, sich zu der Möglichkeit einer Selbstabhholung jedoch nicht geäußert. Als der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises vor seiner Tür stand, verweigerte der Verkäufer die Herausgabe unter Berufung auf die von ihm genannten Versandkosten und verlangte die Zahlung derselben. Das Gericht beschied ihm, dass die bloße Nennung von Versandkosten keine abweichende Vereinbarung über den Leistungsort darstelle, der grundsätzlich am Wohnsitz des Schuldners liege.

    Weiterhin war das Gericht der Auffassung, dass der Bewertungskommentar des Verkäufers „Vorsicht Spaßbieter. Bietet erst und zahlt dann nicht!!!!“ das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Käufers verletze. Da eine Zahlung nachweislich erfolgt war, stellte der Kommentar eine Verunglimpfung und unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Käufer ohne sachlichen Grund in seinen wirtschaftlichen Belangen bei der Teilnahme an Auktionen auf der Internethandelsplattform eBay verletze. Dem Käufer wurde ein Anspruch auf Unterlassung zugestanden.

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