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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 23.03.2012, Az. 96 O 126/11
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Werbung auf einem Internet-Portal, bei der Kinder aufgefordert werden, ein Spiel zu spielen und kurz nach Beginn des Spiels auf eine Werbeseite weitergeleitet werden, wettbewerbswidrig ist. Durch die Aufforderung zum Spiel werde die Aufmerksamkeit der jungen Nutzer derart in Beschlag genommen, dass ein Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ unter dem Spielfeld nicht ausreichend sei, um auf den Werbecharakter hinzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat:

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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
    § 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Vorgehen einer Krankenkasse, die im Rahmen eines Gewinnspiels Daten von 15-Jährigen ohne Zustimmung der Eltern erhebt, um diese als Kunden werben zu können, wettbewerbswidrig ist. Dadurch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zur Schaffung eines Marktvorteils ausgenutzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2012

    BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
    § 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum weiteren Teil der Pressemitteilung Nr. 193/2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
    – nicht rechtskräftig

    Das AG München hat entschieden, dass es zulässig ist, für die Prüfung, ob Lotto-Annahmestellen Minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausschließen, Jugendliche für die Durchführung von Testkäufen einzusetzen. Bei Verstößen dürften Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Der Testkauf, bei der ein Minderjähriger die Kundenkarte seines Vaters vorgelegt habe, und dies von der betroffenen Angestellten nicht erkannt worden sei, sei auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.

  • veröffentlicht am 27. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 02.09.2010, Az. 416 O 78/10
    §§ 2 Abs. 1; 3 Abs. 1, 8 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 9 Abs. 1 JuSchG

    Das LG Hamburg hat auf Antrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. – entgegen dem LG Hanau – eine einstweilige Verfügung erlassen, der zu Folge es einer Tankstelle verboten wurde, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken geschäftlichen Handelns das branntweinhaltige Getränk „W…“ (Whisky) an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben“. Es sei nicht zu beanstanden, so die Kammer, dass durch die Testkäufe Jugendliche Alkohol bekämen, zumal sie diesen nicht behalten dürften. Es sei auch nicht vom Gesetzeszweck des § 28 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 JuSchG umfasst, wenn Testkäufe so organisiert werden, dass erworbene Produkte nicht behalten und konsumiert würden. Es handele sich nicht um eine Verletzung des geschützten Rechtsgutes. Zwar ist es auf legalem Wege nicht möglich, die – verabredete und damit vertraglich vereinbarte – Herausgabe des Getränks von Jugendlichen unmittelbar zu erzwingen. Ein solcher Fall, in welchem die Jugendlichen sich dem begleitenden Erwachsenen entzögen und den erworbenen Alkohol behielten und konsumierten, erscheine aber konstruiert und fernliegend. Er sei hier auch nicht relevant geworden. Die Entscheidung kann zwischenzeitlich mit Rechtsmitteln angegangen worden sein. Zum Volltext der von Rolf Schälike zur Verfügung gestellten Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. November 2010

    Vereine, die für sich in Anspruch nehmen, die Interessen des allgemeinen Verbrauchers wahrzunehmen und in der Folge Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abmahnen, gibt es reichlich. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. Ein berüchtigtes Beispiel hierfür war der Verein „Ehrlich währt am längsten“, welcher wohl die umfangreichste Abmahnungswelle wegen wettbewerbs- rechtlicher Verstöße in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hat. Diesem Verein wurde per Beschluss des OLG Oldenburg (14.12.2006, Az. 12 O 3410/06) verboten, „deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener – angeblicher – Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.“ Erhebliche Zweifel ergeben sich nun an der Aktivlegitimation des Vereins pro Verbraucherschutz e.V., welcher durch Herrn Joachim Rosseburg als Vorstandsvorsitzenden geführt wird. Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. ahndet derzeit, soweit ersichtlich, vornehmlich 1) die Angabe „FCKW-frei“ als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten und 2) die Abgabe von Alkohol an Minderjährige  durch Tankstellen. In letzterem Fall begeht der Verein zur Beweissicherung auch schon einmal selbst Rechtsverstöße, was dem LG Hanau auffiel. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hanau, Urteil vom 14.09.2010, Az. 6 O 104/10 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG iV.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchuG

    Das LG Hanau hat einen Antrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sollte dem Pächter einer Tankstelle ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, der gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß ist, nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck beauftragte der Verein einen Jugendlichen (17-jährig) zum Erwerb eines alkoholhaltigen Getränks in der Tankstelle unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson. Der Alkohol wurde dem Testkäufer ohne Prüfung eines Ausweises ausgehändigt. Zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes ließ das Gericht den durchgeführten Testkauf jedoch nicht gelten und lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die mit dem Testkauf gewonnenen Ergebnisse seien nicht verwertbar. Es sei anerkannt, dass Testmaßen unlauter seien, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine begangene oder bevorstehende Verletzung vorlägen und der Tester vielmehr lediglich die Absicht verfolge, mit verwerflichen Mitteln, insb. mit strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen oder besonderen Verführungskünsten auf einen Wettbewerbsverstoß hinzuwirken. Eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr des Tankstellenpächters hinsichtlich Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sei bei Außerachtlassung des Testkaufes nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
    §§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGV

    Das OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)

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