Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Die Werbung für ein Diätprodukt mit „Erfahrungsberichten“ zur Gewichtsreduktion ist bei Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässigveröffentlicht am 4. Dezember 2015
OLG Celle, Urteil vom 22.10.2015, Az. 13 U 47/15
Art. 1 Abs. 2 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 12b Buchst. b EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006; § 21a Abs. 7 DiätV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für ein Diätprodukt mit Erfahrungsberichten von Nutzern wegen Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässig ist, wenn dort Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme getätigt werden, welche einen Abnehmerfolg suggerieren. Auch Angaben, welche eine positive gesundheitsbezogene Aussage treffen, seien nur dann zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich erlaubt seien. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrern auf offiziellen Schulseitenveröffentlicht am 1. Dezember 2015
OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2015, Az. 13 U 95/15
§ 839 BGB; Art. 34 GG; § 97 Abs. 2 UrhGDas OLG Celle hat entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern auf einer offiziellen Schul-Webseite durch einen Lehrer Schadensersatzansprüche an das den Lehrer beschäftigende Bundesland gestellt werden können. Der Lehrer handele in Ausübung eines öffentlichen Amtes, so dass die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Wer ein Handy mit einer Blitzer-App während der Fahrt betreibt, handelt verkehrsrechtswidrigveröffentlicht am 24. November 2015
OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2015, Az. 2 Ss (OWi) 313/15
§ 23 Abs. 1b S.1 StVODas OLG Celle hat entschieden, dass derjenige, der während der Fahrt ein betriebsbereites Mobiltelefon mit Internetanbindung und einer sog. Blitzer-App, die vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnt, bei sich führt, gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO verstößt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Wegfall der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren durch Beantragung und Ausnutzung einer Fristverlängerungveröffentlicht am 3. November 2015
OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2015, Az. 13 U 72/15
§ 940 ZPO; § 12 Abs 2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Beantragung einer Fristverlängerung zur Berufungsbegründung und die nahezu volle Ausnutzung der verlängerten Frist trotz geringen Begründungsaufwands in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu führen kann, dass die Dringlichkeit für den Verfügungsanspruch nicht mehr gegeben ist. Der Verfügungskläger habe dadurch gezeigt, dass es ihm selbst mit der Verfolgung des Anspruchs nicht eilig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Das Anbieten von Sammeltransporten durch Mietwagen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. September 2015
OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015, Az. 13 U 57/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 49 Abs. 4 S. 1 PBefGDas OLG Celle hat entschieden, dass das Angebot von Sammeltransporten (z.B. zum Flughafen) durch Mietwagen unzulässig ist, wenn der Fahrgast für einen Sitzplatz und nicht für ein Fahrzeug bezahlt. Dies verstoße gegen § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz, weil dadurch die Abgrenzung von Mietwagen- und Taxiverkehr verwischt werde. Bei dieser Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß wettbewerbswidrig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Irreführende Werbung für „pflanzliches“ Antibiotikumveröffentlicht am 7. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 09.07.2015, Az. 13 U 17/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 S. 1 Nr. 1 HWG, § 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, § 3a S. 2 HWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels als „das pflanzliche Antibiotikum gegen Bakterien und Viren“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn beim Verbraucher damit die unzutreffende Vorstellung geweckt werde, dass das rezeptfreie Mittel die gleiche Wirksamkeit gegen Viren und Bakterien habe wie ein klassisches verschreibungspflichtiges Antibiotikum. Auch die Werbung mit einer „vorbeugenden Wirkung“ sei zu unterlassen, wenn nicht ausdrücklich eine Beschränkung auf bestimmte Infekte vorgenommen werde, da sonst der Eindruck einer umfassenden prophylaktischen Wirkung gegen alle Arten von Infekten entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Unterlassungsschuldner muss Google-Trefferliste prüfen und Löschungen veranlassenveröffentlicht am 17. März 2015
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az. 13 U 58/14
§ 315 Abs. 3 BGB, § 339 S. 2 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass ein vertragliches Unterlassungsgebot bezüglich bestimmter Inhalte im Internet sich nicht nur auf die Webseiten des Schuldners bezieht, sondern auch dazu führen kann, dass der Schuldner Löschungen in Suchmaschinen veranlassen muss. Seien die zu unterlassenden Inhalte noch über die Trefferliste von Google (als meistgenutzter Suchmaschine) aufrufbar, habe der Schuldner einen Antrag auf Löschung im Google-Cache zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zur Werbung für einen 1-Euro-Mobilfunkvertragveröffentlicht am 2. März 2015
OLG Celle, Urteil vom 27.11.2014, Az. 13 U 89/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit subventioniertem Smartphone nicht irreführend ist, wenn die blickfangmäßig herausgestellte Werbung für das Smartphone zu einem Kaufpreis von „1,- Euro“ per gut lesbarem Sternchenhinweis über die einmaligen Anschlusskosten und die monatliche Vertragsgebühr aufklärt. Nicht erforderlich sei es, den monatlichen Mobilfunktarif weiter aufzuschlüsseln in Telefonieleistungen und den sog. Handyzuschlag. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Celle: Irreführende Werbung mit „Langlebigkeit“, wenn sich die Aussage nur auf ein Bauteil des Produkts beschränktveröffentlicht am 27. Februar 2015
OLG Celle, Urteil vom 22.01.2015, Az. 13 U 25/14
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für einen Buchscanner mit den auf den Sensor bzw. die Optik bezogenen Aussagen: „Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen“ bzw. „600 Mio. Aufnahmezyklen“ u.a. irreführend ist, weil diese sich lediglich auf ein Bauteil beziehen, der Verbraucher aber nach der Aufmachung der Werbung von einer hohen Lebensdauer des gesamten Produkts ausgeht. Diese sei aber unstreitig wesentlich geringer. Zum Volltext der Entscheidung: