Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb von „NoName“-Kapseln für Nesspresso-Maschinen ist erlaubtveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 72/12 und Az. I-2 U 73/12
§ 10 PatG, § 139 Abs. 1 PatG, § 140b PatG, Art. 64 Abs. 1, 3 EPÜDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb von günstigen „NoName“-Kapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen durch zwei Schweizer Unternehmen zulässig ist. Wir hatten über die Entscheidung der Vorinstanz hier berichtet. In der Sache selbst sind Hauptsacheverfahren anhängig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 04/2013 vom 21.02.2013: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Markenrechtsverstoß bei Google Places nur, wenn das beworbene Unternehmen den Eintrag veranlasst hatveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 190/11
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches bei Google Maps unter rechtswidriger Verwendung einer fremden Marke beworben wird, nicht auf Unterlassung (Löschung) in Anspruch genommen werden kann, wenn es den Eintrag nicht veranlasst hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Streitwert für das Ordnungsmittelverfahren entspricht nicht dem des Hauptsacheverfahrensveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2013, Az. I-20 W 137/12
§ 888 Abs. 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens nicht mit dem des Hauptsacheverfahrens gleich zu setzen ist, sondern regelmäßig nur einen Bruchteil beträgt. Im vorliegenden Verfahren betrug der Streitwert der Hauptsache 37.500,00 EUR, das Ordnungsmittelverfahren wurde dagegen mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR bedacht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Es ist nicht „unkollegial“, ein Versäumnisurteil zu beantragenveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-24 U 125/11
§ 514 Abs. 2 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht darauf vertrauen darf, dass der Prozessbevollmächtigte der Gegenseite kein Versäumnisurteil beantragen werde; vielmehr darf dieser die Interessen seines Mandanten vor die kollegiale Rücksichtnahme stellen. Bei Erlass des (zweiten) Versäumnisurteils sei zudem die übliche Wartezeit von 15 Minuten bereits verstrichen gewesen. Eine unverschuldete Säumnis liege im Übrigen nur dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der rechtzeitigen Wahrnehmung des Termins gehindert sei, das ihm Mögliche und Zumutbare getan habe, um dem Gericht seine Verhinderung mitzuteilen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Rechnungsstellung und Mahnungen der GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH verstoßen gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 14. Januar 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, Az. 38 O 37/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat nach Mitteilung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW, hier) entschieden, dass die GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH nach der Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet haben, nicht mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung auffordern darf. Es sei rechtlich unlauter, so das Landgericht, die getäuschten Kunden („Vertragsfalle“) durch die vorgenannten Schreiben zur Zahlung aufzufordern. Der Umstand, dass die Adressaten für den Fall der abgelehnten Zahlung mit Inaussichtstellung rechtlicher Schritte unter Druck gesetzt würden, würde diese im Übrigen davon abhalten, gegen das Bestehen des Vertrages (etwa durch Anfechtung) rechtlich vorzugehen. Vgl. auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf (hier).
- OLG Düsseldorf: Zum fehlenden Urheberrechtsschutz eines Fachartikels in einer Computerzeitschriftveröffentlicht am 7. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2002, Az. I-20 U 144/01
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung dem Autor eines Fachbeitrags in einer Computerzeitschrift den Urheberrechtsschutz für diesen abgesprochen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Technischer Dienstleister hat für ein Unternehmen erhobene Kundendaten (für einen Internet-Newsletter) bei Insolvenz herauszugebenveröffentlicht am 7. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, Az. I-6 U 241/11
§ 667 BGB, § 675 BGB, § 47 InsODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, das zur Erhebung von persönlichen Nutzerdaten über seine Website einen technischen Dienstleister einsetzt (hier: zum Newsletter-Versand), bei dessen Insolvenz von diesem bzw. dessen Insolvenzverwalter die Aussonderung und Herausgabe der Daten verlangen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Preisangabe bei 0180-er-Nummerveröffentlicht am 21. November 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-20 U 43/12
§ 66a TKG, § 66m TKG, § 66l a.F. TKGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Angabe einer entgeltlichen Kundenservicetelefonnummer aus der Rufnummerngasse 018x sowohl der konkrete Festnetzpreis als auch der Mobilfunkhöchstpreis für die Inanspruchnahme des Dienstes in unmittelbarer Nähe deutlich sichtbar und gut lesbar angegeben werden. Das beklagte Unternehmen hatte eine 0185-er Telefonnummer angegeben und dabei die Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz mit einer Preisspanne von 0-19 ct/Min. angegeben, aber nicht die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen ausgewiesen, sondern lediglich auf möglicherweise „abweichende Mobilfunktarife“ hingewiesen. In dieser Angabe sah das Gericht einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Preisangabe nach § 66a TKG und das Umgehungsverbots gemäß § 66l TKG (§ 66m TKG n.F.).
- OLG Düsseldorf: Eine einstweilige Verfügung wegen des Fehlens eines Impressums erfasst nicht auch die „hinreichende Erreichbarkeit“ des Impressums / Zur einschränkenden Auslegung einer einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 26. Oktober 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Az. I-20 W 20/12
§ 5 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die dem Antragsgegner untersagt, „als Dienstanbieter eine Internetpräsenz zu betreiben, ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Angaben zum Impressum zu machen“, nicht auch bereits die hinreichende Erreichbarkeit des Impressums erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Modifikationen einer Open Source-Software dürfen so lange unter dem ursprünglichen Namen der Software vertrieben werden, wie sie ihr „ähnlich“ bleibtveröffentlicht am 21. September 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az. I-20 U 176/11
Art. 9 Abs. 1 b) GMVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der ursprüngliche Name einer Open Source Software, die unter der sog. GPL-Lizenz (Version 2) steht (hier: Enigma) auch für bestimmungsgemäß veränderte Versionen der Software verwendet werden darf, wenn die modifizierte Software im Wesentlichen der ursprünglichen Open Source Software entspricht. Wird der Quellcode der ursprünglichen Software allerdings so weit verändert, dass er eine völlig andere Software erhält (dies ist eine Frage des Einzefalls), so erlischt dieses Bezeichnungsrecht. Weiterhin hat der Senat darauf hingewiesen, dass unter der GPL-Lizenz (Version 2) in den Verkehr gebrachte Open Source Software auch mit Hardware vertrieben werden darf, selbst wenn die Hardware nur entgeltlich vertrieben (verkauft) wird. Zum Volltext der Entscheidung: