Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Frage der Dringlichkeit im Patent-Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013, Az. I-2 U 87/12
§ 935 f ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die erforderliche Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in Patentsachen nicht vorausgesetzt wird, dass der Antragsteller eine besondere Eile oder größtmögliche Schnelligkeit walten lasse. Es dürfe lediglich nicht zu einer so nachlässigen und zögerlichen Rechtsverfolgung kommen, dass der Eindruck entstehe, dem Verletzten liege nichts an einer zügigen Rechtsdurchsetzung. Seien beispielsweise die Beschaffung von Mustern und Untersuchungen zur Darlegung der Rechtsverletzung erforderlich, schade die Durchführung derselben nicht der Dringlichkeit, auch wenn sie einige Zeit in Anspruch nähmen. Zitat:
- OLG Düsseldorf: Filesharing – Internetnutzung volljähriger Kinder muss ohne konkreten Anlass nicht überwacht werdenveröffentlicht am 4. September 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2013, Az. I-20 U 63/12
§ 97 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses die Nutzung des Internets durch volljährige Kinder nicht überwachen muss, wenn er nicht konkreten Anlass zur Vermutung von Rechtsverletzungen hat. Deshalb hafte im vorliegenden Fall die Anschlussinhaberin nicht als sog. Störerin für den Down-/Upload diverser Musiktitel über ihren Anschluss seitens ihres Sohnes. Weder müsse sie eine Unterlassungserklärung abgeben noch Schadensersatz leisten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Auch bei einer Werbung ohne Bestellmöglichkeit besteht Impressumspflichtveröffentlicht am 29. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Dispute-Eintrag muss zurück genommen werden, wenn der Domaininhaber nicht zur Löschung verpflichtet istveröffentlicht am 28. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-20 U 202/11
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Domaininhaber Anspruch auf die Rücknahme eines Dispute-Eintrags hat, wenn der Veranlasser des Eintrags keinen Anspruch auf Löschung der Domain hat. Vorliegend bestand seitens des Herausgebers des Lifestyle-Magazins „AD – Architectural Digest“ kein Anspruch auf Löschung der Domain „ad.de“. Von einer rechtsmissbräuchlichen Domain-Anmeldung könne nicht ausgegangen werden, da „ad“ auch die Abkürzung für „Advertising“ bedeute und eine gezielte Behinderung der Beklagten nicht festgestellt werden könne. Allein von einem Verkaufsangebot der Domain könne nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Lieferservice einer Apotheke per „Pillentaxi“ unzulässigveröffentlicht am 2. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 20 ApBetrODas OLG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Auslieferung von Arzneimitteln durch Auszubildende einer Apotheke nach telefonischer Bestellung (sog. „Pillentaxi“) unzulässig ist. Auf diese Weise könne keine qualifizierte Beratung gewährleistet werden. Der Apotheker sei jedoch gemäß der Apothekenbetriebsordnung in der Pflicht, durch gezielte Nachfrage den Informationsbedarf des Patienten von sich aus zu ermitteln. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Kunde, der bei einer örtlichen Apotheke bestelle, in gleicher Weise auf eine Beratung verzichte wie beim Kauf in einer Versandapotheke.
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb verfremdeter Bilder von Prominenten ist nur mit Einwilligung zulässigveröffentlicht am 26. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 190/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Prominenter (hier: Sportler) keine Verbreitung entfremdeter Porträts seiner selbst dulden muss. Vorliegend waren Fotos mittels veränderter Farbgebung zu „Pop Art“-Werken verwandelt und über das Internet verkauft worden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, da es sich um rein kommerzielle Interessen handele. Ein überwiegendes Gut der Kunst liege nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2013:
- OLG Düsseldorf: Der Betreiber einer Handelsplattform muss auf Einhaltung der Impressumspflicht durch dort tätige Händler hinwirkenveröffentlicht am 16. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Die Bezeichnung „Homecare“-Apotheke für eine Versandapotheke ist irreführendveröffentlicht am 18. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versandapotheke sich nicht als „H. Homecare Apotheke Deutschland“ bezeichnen darf. Der Begriff Homecare, der von Verbrauchern gemeinhin als häusliche Pflege verstanden werde, löse eine unlautere Irreführung aus. Der angesprochene Verkehr werde aus der Bezeichnung auf einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege schließen, der nicht gegeben sei. Dass sich bei genauerer Branchenkenntnis ergebe, dass es sich bei „Homecare“ um eine spezielle Form des Direktvertriebs handele, sei unerheblich, da diese Branchenkenntnis nicht allgemein vorauszusetzen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Änderungsvorbehalte auf einem Internet-Reiseportal können unwirksame AGB seinveröffentlicht am 17. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Hinweise wie „Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) – Änderungen vorbehalten“ oder „Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten“ auf einem Internet-Buchungsportal für Pauschalreisen unwirksame Geschäftsbedingungen sind. Es handele sich um unzulässige Änderungsvorbehalte, durch die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden. Diese würden auch nicht durch eine weitere Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wirksam, welche „zwingende Gründe“ für eine Änderung voraussetze. Auch diese Begrifflichkeit sei unklar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Versandhändler hat keinen Aufnahmeanspruch in einen Verband für stationäre Fachgroßhändlerveröffentlicht am 3. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2013, Az. VI – U (Kart) 5/12
§ 33 Abs. 1 u. 3 GWB, § 20 Abs. 6 GWBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein bundesweit tätiger Versandhandel für Produkte der Haustechnik keinen Anspruch auf die Aufnahme in einen Wirtschaftsverband für stationäre Fachgroßhändler aus dem Bereich Haustechnik hat. Die Satzung des Verbandes schließe dies wirksam aus, weil ein berechtigtes Interesse bestehe, Versandhändler nicht als „Trittbrettfahrer“ von den Vorteilen des Verbandes profitieren zu lassen. Auszug aus den Gründen: