Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: “Präbiotik” und “Probiotik” dürfen doch nicht als Bezeichnungen für Babynahrung verwendet werden – Kein Weiterbenutzungsrechtveröffentlicht am 26. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2015, Az. 6 U 67/11
Art. 28 Abs. 2 EGV 1924/2006Das OLG Frankfurt hat nach Revision und Rückverweisung nach Aufhebung des vorherigen Urteils (hier) entschieden, dass die unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben „Praebiotik“ und „Probiotik“ für Babynahrung auch nicht im Rahmen eines Weiterbenutzungsrechts verwendet werden dürfen. Für letzteres müssten diese Bezeichnungen vor dem 01.01.2005 für ein Lebensmittel benutzt worden sein, welches dem heute vertriebenen Produkt im Wesentlichen entspreche. Dies sei bei Nahrungsergänzungsmitteln für Erwachsene auf der einen Seite und Babynahrung auf der anderen Seite nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätteveröffentlicht am 25. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt, wenn die Sendung lediglich einem abgrenzbaren Personenkreis zugänglich gemacht und Dritten der Zugang verwehrt werde. Vorliegend sei eine Sportsendung im Fernsehen nur für die Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde anzuschauen gewesen, was den vorgenannten Kriterien entspreche. Daher bestehe kein Anspruch gegen den Betreiber der Gaststätte auf Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Veräußerung einer Marke während eines anhängigen Prozesses ist zulässigveröffentlicht am 19. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.11.2014, Az. 6 U 239/13
§ 14 MarkenG; § 265 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übertragung einer Marke während eines Markenverletzungsprozesses durch den Kläger zulässig ist. Gemäß § 265 ZPO hindert die Rechtshängigkeit eines Anspruchs nicht die Veräußerung oder Abtretung der streitbefangenen Sache. Weiterhin bestätigte das OLG in diesem Urteil nochmals die markenmäßige Benutzung eines als Marke eingetragenen Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung (vgl. auch hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Bank-AGB-Klausel, die Gebühren für geduldete Überziehungen vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ unwirksam ist. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Verständnis der Werbung mit dem Siegel „TOP-Lokalversorger“veröffentlicht am 12. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2014, Az. 6 U 166/14
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Führung des Siegels „TOP-Lokalversorger“ durch ein Energieversorgungsunternehmen nicht irreführend ist, wenn zwar das lokale Versorgungsgebiet nicht einem etwaigen Grundversorgungsgebiet entspricht, das Unternehmen aber über das Grundversorgungsgebiet hinaus auch Leistungen erbringt, die besonderen Qualitätsvorstellungen genügen. Entscheidend sei die Verkehrsvorstellung, die sich daran orientiere, in welchen Bereichen örtliche Service- und Beratungsleistungen des Unternehmens noch sinnvoll in Anspruch genommen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Voraussetzungen für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmungveröffentlicht am 6. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 101/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung von Waren (hier: Wasserpfeifen aus Glas, sog. Bongs) nicht ausreichend ist, wenn zwar verschiedene kombinierbare Gestaltungselemente übernommen werden, jedoch ein die Eigenart wesentlich bestimmendes Logo weggelassen wird. Vorliegend sei daher weder von einer Rufausbeutung noch einer Herkunftstäuschung auszugehen, da es an einer systematischen Nachahmung oder Behinderung fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Eine einfache Unterlassungserklärung kann zur Verminderung des Streitwerts führenveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.01.2015, Az. 6 W 106/14
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine vorprozessuale Unterlassungserklärung ohne Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe wegen eines Markenrechtsverstoßes die Wiederholungsgefahr und daher den Streitwert des nachfolgenden Prozesses vermindern kann. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Verletzer den Verstoß ausdrücklich eingeräumt und die Abmahnung als berechtigt anerkannt habe. Im vorliegenden Fall sei die Rechtsverletzung jedoch bestritten worden, was die Ernsthaftigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stelle und damit nicht zu einer Minderung des Streitwert führen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vorveröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2014, Az. 11 U 95/13 (Kart)
§ 19 GWBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Kabelanbieter, welcher Kanäle innerhalb der Kabelanlagen der Telekom nutze, keine Ansprüche wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung dieser Kanäle hat. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Weigerung der Telekom, die Vertragspreise mit der Klägerin anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktmacht dar, da die geforderten Preise nicht auf einer marktbeherrschenden Stellung beruhten, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen anlässlich eines vorhergehenden Unternehmenskaufs. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer urheberrechtlichen Abmahnungveröffentlicht am 29. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.2014, Az. 11 U 73/14
§ 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG; § 93 ZPO, § 99 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Wirksamkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung die ausdrückliche Androhung gerichtlicher Maßnahmen im Falle der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung nicht erforderlich ist. Es genüge, wenn der Abgemahnte eine solche Konsequenz erkenne oder damit rechne. Auch eine ausdrückliche Hinweispflicht, inwieweit die geforderte Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgehe, sei nicht erforderlich, soweit die gerügte Rechtsverletzung den in der Unterlassungserklärung formulierten Anspruch decke. Der Wortlaut des § 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG sei dahingehend auslegungsbedürftig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Nachweis der Eigenschaft als Tonträgerhersteller / Schadensersatz beim Filesharingveröffentlicht am 27. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.12.2014, Az. 11 U 27/14
§ 83 UrhG, § 85 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zum Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft im Prozess um Schadensersatz wegen Filesharings ausreicht, wenn der Auftragsproduzentenvertrag vorgelegt wird, soweit ein P & C-Vermerk auf dem Tonträger nicht eindeutig ist. Die Höhe des Schadensersatzes werde für ein Musikstück der aktuellen Charts über einen Zeitraum von mehreren Wochen auf 200,00 EUR geschätzt. Zum Volltext der Entscheidung: