Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zum Haftungsausschluss, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH in eine Partnerschaft umgewandelt wirdveröffentlicht am 24. April 2015
OLG München, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 31 Wx 120/15
§ 6 HGB, § 25 HGB, § 2 PartGGDas OLG München hat entschieden, dass bei Übernahme der Geschäfte einer zunächst fortbestehenden Rechtsanwalts-GmbH durch eine Partnerschaftsgesellschaft der vereinbarte Haftungsausschluss in das Handelsregister einzutragen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit einem Adlersymbol mit der Marke des Deutschen Fußballbundsveröffentlicht am 21. April 2015
OLG München, Urteil vom 05.02.2015, Az. 6 U 3249/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, § 9 MarkenG, § 14 MarkenG, § 41 MarkenGDas OLG München hat entschieden, dass T-Shirts, die ein Adler-Symbol und den Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ tragen, die Markenrechte des DFB verletzen. Werde jedoch nur das Adler-Symbol, welches auch Bestandteil der DFB-Marke ist, verwendet (z.B. auf Autofußmatten), sei von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen. Die Marke des DFB werde durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ in erheblicher Weise geprägt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilderveröffentlicht am 15. April 2015
OLG München, Beschluss vom 15.01.2015, Az. 29 W 2554/14
§ 91 Abs. 2 S. 3 UrhGDas OLG München hat im Rahmen der Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags entschieden, dass bei der Nutzung fremder Bilder ein hoher Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist. Es genüge nicht, sich von einer Werbeagentur, die das Bild überlasse, zusichern zu lassen, dass diese die Nutzungsrechte inne hätte und diese auch weiter übertragen könne. Der Nutzer des Bildes habe die Rechtekette anhand überprüfbarer Unterlagen zurückzuverfolgen. Anderenfalls sei er zur Leistung von Schadensersatz für unberechtigte Nutzung verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Wenn der Verweisungsbeschluss ausnahmsweise nicht bindend istveröffentlicht am 20. März 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 13 UWG, § 14 UWG, § 26 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 26 Abs. 2 ZPO, § 281 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass der Verweisungsbeschluss eines Gerichts wegen örtlicher Zuständigkeit ausnahmsweise nicht bindend ist, wenn bei dem Beschluss einhellige obergerichtliche Rechtsprechung übergangen wird. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG München: Bei einer notariellen Unterlassungserklärung ist für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständigveröffentlicht am 19. März 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 13 UWG, § 14 UWG, § 26 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 26 Abs. 2 ZPO, § 281 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass bei einer notariellen Unterlassungserklärung für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig ist. Der örtliche Gerichtsstand sei nicht nach den besonderen Vorschriften des UWG zu bestimmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Beim Vorgehen gegen eine negative Bewertung muss die angebliche Unwahrheit einer Behauptung vom Kläger bewiesen werdenveröffentlicht am 6. März 2015
OLG München, Beschluss vom 12.02.2015, Az. 27 U 3365/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 5 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine negative Bewertung auf einer Online-Handelsplattform nur dann einen Schadensersatzanspruch auslöst, wenn die angebliche Unwahrheit der Behauptung vom klagenden Onlinehändler nachgewiesen wird. Vorliegend wurde um eine angeblich falsche Montageanleitung gestritten. Zum Beweis der Richtigkeit der Anleitung genüge es jedoch nicht, diese vorzulegen und auf eine Vielzahl problemloser Verkäufe zu verweisen. Es müsse der tatsächliche Inhalt der Anleitung unter Beweis gestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Verschätzt – Wenn der Perserteppich weit unter Wert versteigert wirdveröffentlicht am 4. Februar 2015
OLG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 14 U 764/12
§ 280 Abs. 1 BGB
Das OLG München hat entschieden, dass für einen öffentlich bestellten Auktionator, der Schätzungen für ein universelles Auktionshaus vornimmt, bei der unentgeltlichen Schätzung von Gegenständen (hier: persischer Teppich) nicht die Sorgfaltsanforderungen eines Experten für solche Gegenstände zu Grunde zu legen sind. Vorliegend war der streitgegenständliche Teppich auf einen Wert von 900,00 Euro geschätzt worden, erbrachte in einem späteren Verkauf jedoch einen Erlös von ca. 7,2 Mio. Euro. Den ursprünglichen Eigentümern des Teppichs wurde vom Gericht kein Schadensersatzanspruch zuerkannt, da der Auktionator nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG München: Tiefkühlprodukt darf als „Champagner-Sorbet“ bezeichnet werden, wenn es tatsächlich Champagner enthältveröffentlicht am 16. Januar 2015
OLG München, Urteil vom 16.10.2014, Az. 29 U 1698/14
Art. 103 Abs. 2 a) ii) VO (EU) Nr. 1308/2013; § 127 Abs. 2 und 3 MarkenG, § 128 Abs. 1 MarkenG; § 3 UWG, § 4 Nr. 9 b) UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG München hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Tiefkühlprodukts als „Champagner-Sorbet“ keine unlautere Rufausnutzung der geschützten Bezeichnung und Herkunftsangabe „Champagner“ darstellt, wenn Champagner als wesentliche Zutat verwendet wurde. Dann bestehe ein berechtigtes Interesse des Herstellers des Sorbets, die Bezeichnung zu verwenden, so dass eine Unlauterkeit nicht anzunehmen sei. Auch wenn der Champagnergehalt lediglich 12 % betrage, liege keine Irreführung vor, da die Bezeichnung keine Aussage über die enthaltene Menge treffe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Die Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungsverpflichtung auf mehreren Handelsplattformen rechtfertigen mehrere Vertragsstrafenveröffentlicht am 15. Januar 2015
OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14
§ 339 BGBDas OLG München hat entschieden, dass einzelne Zuwiderhandlungen gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon, sowie Internetseiten und einem Webshop für Smartphones nicht – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Handlungseinheit – zu einer (1) Zuwiderhandlung zusammengefasst werden können. Im vorliegenden Fall wurde in einem ersten Verfahren eine Vertragsstrafe von 4.500,00 EUR und sodann in einem weiteren Verfahren, wegen „vorsätzlicher Fortsetzung der Wettbewerbsverstöße“ in vier Fällen, eine Vertragsstrafe von insgesamt 13.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist zulässigveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14
§ 308 Nr. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGBDas OLG München hat entschieden, dass hinsichtlich der Lieferzeit eine Angabe wie „ca. 2-4 Werktage“ bestimmt genug und daher zulässig ist. Aus dieser Angabe ergebe sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern müsse, nämlich spätestens nach vier Tagen. Zum Volltext der Entscheidung: