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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. April 2013

    OLG München, Urteil vom 25.09.2012, Az. 18 U 1069/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf presserechtliche Richtigstellung nicht gegeben ist und eine gerichtliche Anordnung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßen würde, wenn Formulierungen oder Umstände einer mehrdeutigen Äußerung eine Deutung zulassen, bei der das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.

  • veröffentlicht am 21. Februar 2013

    OLG München, Urteil vom 02.02.2012, Az. 6 U 3180/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Abs. 6 HeilMWerbG

    Das OLG München hatte über die Aktivlegitimation eines Unterlassungsansprüche nach dem Heilmittelwerbegesetz (hier: Tierheilmittel) vefolgenden „rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) zu befinden. Die Berechtigung eines solchen Verbandes hängt allgemein davon ab, dass diesem eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Nicht erforderlich sei, so der Senat, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ seien. Der Umstand, dass vorliegend keines der Mitgliedsunternehmen des Antragstellers dem Bundesverband für Tiergesundheit e.V. angeschlossen sei und diese für ihre Produkte nicht im Deutschen Tierärzteblatt werben würden, sei noch kein Argument gegen die Aktivlegitimation. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    OLG München, Urteil vom 21.09.2006, Az. 29 U 2119/06
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 101a UrhG, § 812 Abs. 1 S.1, § 818 Abs. 2 BGB

    Das OLG München hat in der vorliegenden Entscheidung in einem Nebensatz bestätigt, dass bei einer Auskunftsverpflichtung auch eine sog. Negativauskunft erteilt werden könne, also eine Auskunft, dass man zu dem jeweiligen Sachverhalt keine Auskunft erteilten kann. Zitat: „Die Beklagte hat in der Berufungsbegründung vom 20.04.2006, S. 32 dargetan, dass sie schon deshalb keine Auskunft über Lieferanten und andere Vorbesitzer erteilen könne, weil sie lediglich eine technische Infrastruktur für die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bereitstelle; damit hat die Beklagte der Sache nach eine Negativauskunft erteilt, nämlich dass sie über Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, anderen Vorbesitzern und gewerblichen Auftraggebern, die nicht mit den Anbietern personenidentisch sind, nichts weiß.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    OLG München, Beschluss vom 27.09.2012, Az. 34 AR 211/12
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 15 Abs. 1 EGV 44/2001, Art. 16 Abs. 1 EGV 44/2001

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Bestimmung des Gerichtsstands durch das Gericht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausscheidet, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand am inländischen Wohnsitz des Verbrauchers nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gegeben ist. Dies gelte auch dann, so der Senat, wenn der Kläger erklärt habe, auf den Schutz dieses ihn begünstigenden Gerichtsstandes verzichten zu wollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 19.09.2011, Az. 1 W 1320/11
    § 385 Abs. 2 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich auch nach dem Tod des Patienten weiter besteht. Im konkreten Fall führte das Gericht aus: Fehle es an einer ausdrücklichen Willenserklärung des verstorbenen Patienten hinsichtlich der Aufhebung der Schweigepflicht zu Lebzeiten, so müsse der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erforscht werden. Gehe dieser eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf eine weitere Geheimhaltung verzichten würde, so stehe dem zeugnisablegenden Arzt ein Verweigerungsrecht jedoch nicht zu (so z.B. regelmäßig bei der Verfolgung von möglichen Behandlungsfehlern). Von einem Arzt, der sich hinsichtlich eines Verstorbenen auf ein Verweigerungsrecht berufe, könne zudem eine Begründung, warum er die Schweigepflicht als weiter bestehend ansehe, verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    OLG München, Urteil vom 14.04.2011, Az. 29 U 4761/10
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass die Gültigkeit eines im Internet erworbenen Gutscheins (hier: für Erlebnisgeschenke wie Fallschirmsprünge oder Segeltouren) nicht per Verkäufer-AGB auf die Dauer von einem Jahr beschränkt werden darf. Dadurch werde der Käufer unangemessen benachteiligt. Das Argument des Verkäufers, dass er anderenfalls für zu lange Zeit das Preisrisiko trage, da er Leistungen Dritter vermittle, wog beim Senat nicht so schwer wie die Tatsache, dass die Käufer durch die Regelung einen nicht verjährten Anspruch verlieren könnten, zumal keine Erstattungsregelung in den AGB existiere, so dass ein Käufer bei Verfall des Gutscheins letztendlich keine Gegenleistung erhalte. Das LG Berlin bewertete eine ähnliche Sachlage bezüglich Groupon-Gutscheinen allerdings anders.

  • veröffentlicht am 5. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 04.06.2012, Az. 19 U 771/12
    § 126 BGB, § 126a BGB

    Das OLG München hat laut Pressemitteilung 6/12 (Zivilsachen) vom 29.06.2012 entschieden, dass die Unterzeichnung eines Verbraucherdarlehensvertrages auf einem elektronischen Schreibtablett nicht der erforderlichen Form genügt. Eine schriftliche Urkunde im Sinne des § 126 BGB erfordere dauerhaft verkörperte Schriftzeichen auf einem Schreibmaterial, gleich welcher Art. Daran fehle es allgemein bei einem elektronischen Dokument und auch bei der hier vorliegenden handgeschriebenen elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriftenpad, wobei das Dokument zwar elektronisch gespeichert worden, aber zu keinem Zeitpunkt körperlich vorhanden gewesen sei. Der dem Kläger übergebene Ausdruck sei zwar körperlicher Natur, entspreche aber nicht der Schriftform des § 126 BGB, die eine eigenhändige Namensunterschrift erfordere, welche dem Ausdruck jedoch fehle. Eine Namensunterschrift der Beklagten sei gar nicht vorhanden und die Unterschrift des Klägers sei nicht eigenhändig auf der Urkunde, sondern darauf nur als elektronische Kopie wiedergegeben worden. Was wir davon halten? Juristisch konsequent; vor dem Hintergrund der allgemeinen Forderung nach dem „papierlosen Büro“ und der Förderung der Informationsgesellschaft (Förderung der „Akzeptanz und Anwendungskompetenz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und -dienste“) indiskutabel. Die qualifizierte Signatur hat sich in der Praxis als Reinfall erwiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    OLG MÜnchen, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08
    §§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung, die Videofilmproduktion eines Dritten stelle eine (teilweise) Kopie einer eigenen Produktion dar, einen schadensersatzpflichtigen Eingriff wegen Kreditgefährdung darstellen kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2010

    OLG München, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 28 U 4325/09
    §§ 119; 123; 308 Nr. 7 a, 649 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 % bei grundloser vorzeitiger Kündigung des Werkauftrags über ein Fertighaus vertragsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Hierin liege keine unangemessene Benachteiligung der Erwerber und auch kein Verstoß gegen § 308 Nr. 7 a BGB. Damit schließt sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des BGH (IBR 2006, 382) an. Interessant: Die Käufer hatten zuvor ein Musterhaus besichtigt, das von dem späteren Haus baulich abwich. Darin sahen die Richter allerdings keine Täuschung, weil der Vertrag die Abweichungen habe erkennen lassen. Die Entscheidung dürfte ohne Weiteres auf Softwareprojekte anzuwenden sein. Auch dort werden Prototypen vor Vertragsschluss vorgestellt, die in der Regel nicht 1:1 umgesetzt werden.

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