Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Ein Ex-Stasi-Spitzel muss Namens- und Bildwiedergabe zu seiner Person in Bericht über historisches Ereignis duldenveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG München, Urteil vom 14.12.2010, Az. 18 U 3097/09
§§ 823; 1004 BGB; §§ 22; 23 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 KUG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG München hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass es sich ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der Stasi (IM/IMB) gefallen lassen muss, wenn er im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung identifiziert werden kann. Aus der Pressemitteilung (Zitat): (mehr …)
- OLG München: Universitäten haben für Zugänglichmachung urheberrechtlicher Texte Abgabe an VG Wort zu zahlenveröffentlicht am 1. April 2011
OLG München, Urteil vom 24.03.2011, Az. 6 WG 12/09
§ 52 a UrhG
Das OLG München hatte über eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen sämtliche 16 deutschen Bundesländer in deren Eigenschaft als Träger diverser Hochschuleinrichtungen zu befinden. Laut seiner Pressemitteilung Nr. 04/11 hat der 6. Zivilsenat entschieden, dass Hochschulen für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Texten eine Abgabe an die VG Wort zu zahlen haben und die Abrechnungsgrundsätze bestimmt. Dabei entschied der Senat gegen eine Pauschalabgabe und für eine nutzungsabhängige Abgabe. Kurios: Das Oberlandesgericht München war in erster Instanz zuständig. Zum Volltext der Entscheidung (hier). - OLG München: Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Beschlagnahme eines Laptops durch Staatsanwaltschaftveröffentlicht am 11. Juli 2010
OLG München, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 W 2689/09
§ 839 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine Person, deren Laptop zu Unrecht beschlagnahmt wird, ein Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zusteht. Vor dem Hintergrund der heutigen Bedeutung des Internets sei ein internetfähiger Computer mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Privathaushalts zu zählen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen müsse. Damit zählt ein Laptop zu den bisher von der Rechtsprechung akzeptierten „Lebensgütern mit zentraler Bedeutung“, wie z. B. Fernseher, Wohnung, Kraftfahrzeug, Kühlschrank und Herd. Reichtümer sind indes nicht zu erwarten: Der Betroffene erhielt 2,77 EUR / Tag Schadensersatz.
- OLG München: 4.000 Abmahnungen in 18 Jahren und über 1.000 Abmahnungen in einem Jahr sprechen für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 3. Mai 2010
OLG München, Beschluss vom 10.08.2009, Az. 29 U 3739/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG München hat in diesem Beschluss Abmahnungen des Hans Hauser Rechtsmissbräuchlicheit attestiert. Es könne dahin stehen, ob der vom Kläger angegriffene Internetauftritt wettbewerbswidrig sei. Selbst wenn dem Kläger auf Grund dieses Internetauftritts ein Unterlassungsanspruch zustünde, könne er diesen gemäß § 8 Abs. 4 UWG nicht im Wege der Klage geltend machen, weil die Geltendmachung wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig wäre. Im Streitfall habe der Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass der Kläger zwischen den Jahren 1991 bis heute fast 4.000 Abmahnungen ausgesprochen habe, davon ca. 1.110 allein im Jahr 2008. Damit in Übereinstimmung habe der Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 10.07.2009 vorgetragen, dass die genannten ca. 1.110 Abmahnung ihm 24.000,00 EUR eingebracht hätten. Die umfangreiche Abmahntätigkeit des Beklagten sei im Übrigen gerichtsbekannt; so habe der Kläger im Verfahren 29 U 3408/09 in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2008 eingehend zu seiner Abmahntätigkeit vorgetragen und eine Zahl von etwa 3.000 Abmahnungen in den letzten drei Jahren benannt. Die dargestellten Zahlen seien insbesondere auch unter Berücksichtigung des eigenen Vorbringens des Klägers ausreichende Indizien für die Missbräuchlichkeit dessen Verhaltens. Der Senat empfahl Hauser die Rücknahme seiner Berufung.
- OLG München: Die falsche Behauptung, ein Unternehmen habe ein Werk unerlaubt kopiert, stellt eine schadensersatzpflichtige Kreditgefährdung darveröffentlicht am 7. März 2010
OLG MÜnchen, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08
§§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG München hat entschieden, dass die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung, die Videofilmproduktion eines Dritten stelle eine (teilweise) Kopie einer eigenen Produktion dar, einen schadensersatzpflichtigen Eingriff wegen Kreditgefährdung darstellen kann. (mehr …)
- OLG München: 10 % Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags (Projektvertrags) ist wirksamveröffentlicht am 23. Februar 2010
OLG München, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 28 U 4325/09
§§ 119; 123; 308 Nr. 7 a, 649 BGBDas OLG München hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 % bei grundloser vorzeitiger Kündigung des Werkauftrags über ein Fertighaus vertragsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Hierin liege keine unangemessene Benachteiligung der Erwerber und auch kein Verstoß gegen § 308 Nr. 7 a BGB. Damit schließt sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des BGH (IBR 2006, 382) an. Interessant: Die Käufer hatten zuvor ein Musterhaus besichtigt, das von dem späteren Haus baulich abwich. Darin sahen die Richter allerdings keine Täuschung, weil der Vertrag die Abweichungen habe erkennen lassen. Die Entscheidung dürfte ohne Weiteres auf Softwareprojekte anzuwenden sein. Auch dort werden Prototypen vor Vertragsschluss vorgestellt, die in der Regel nicht 1:1 umgesetzt werden.
- OLG München: Die Ankündigung „Es wird Sie ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren“ ist auch wettbewerbswidrigveröffentlicht am 2. Februar 2010
OLG München vom 09.07.2009, Az. 29 U 1852/09
§§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 2; § 2 Abs. 2 UKlaG
Das OLG München hat entschieden, dass die in einem Mahnschreiben enthaltene Ankündigung, „Aus diesem Grund wird Sie zwischen 26.02.08 und 25.03.08 ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren, um offene Fragen diskret zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können.„, als Drohung von Gewaltanwendung verstanden werden dürfe und dies gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde. Auf die strafrechtlichen Bezüge des Verhaltens des Inkassounternehmens war in diesem zivilrechtlichen Verfahren nicht einzugehen. - OLG München: Marketing-Agentur muss von Dritten erhaltene Rabatte bei vertraglicher Verpflichtung (!) an Kunden weitergebenveröffentlicht am 27. Januar 2010
OLG München, Urteil vom 23.12.2009, Az. 7 U 3044/09
§§ 133, 157, 242, 362, 666 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine Media-Agentur vertraglich verpflichtet ist, finanzielle Vorteile, die sie nicht auf Grund ihrer marktbeherrschenden Stellung oder aufgrund der Bündelung von Einkaufsmacht erhält, an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Die beklagte Agentur wurde verurteilt, gegenüber der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Rabatte und sonstige Vergünstigungen („benefits“), die sie oder von ihr zur Erfüllung von Aufträgen der Klägerin eingeschaltete verbundene Unternehmen in den Kalenderjahren 2003, 2004 und 2005 oder nachfolgend bezogen auf die Kalenderjahre 2003, 2004 und 2005 von Fernsehsendern (respektive deren Vermarktungsagenturen) erhalten hatte, bei denen Werbespots der Klägerin geschaltet wurden, insbesondere über Naturalrabatte („Freispots“), Rückvergütungen („Kick-Back-Zahlungen“), sonstige nicht gegenüber der Klägerin abgerechnete Rabatte und Vergünstigungen und zwar bei nicht kundenbezogenen Vergünstigungen welchen Anteil die von der Beklagten an den jeweiligen Fernsehsender für Werbespots der Klägerin gezahlte Vergütung an der insgesamt von der Beklagten für Schaltungen von Werbespots gezahlten Vergütung bei dem Fernsehsender hatte. (mehr …)
- OLG München: Domain-Handelsplatz SEDO haftet erst ab Kenntnis für Markenverletzung durch geparkte, fremde Domainsveröffentlicht am 18. Januar 2010
OLG München, Urteil vom 13.08.2009, Az. 6 U 5869/07
§§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2; 15 Abs. 4, Abs. 2 MarkenGDas OLG München hat entschieden, dass der Betreiber von sedo.de, einem Domain-Handelsplatz mit im Jahre 2006 mehr als sechs Millionen zum Verkauf stehender Domains, nicht ohne Weiteres für Markenrechtsverletzungen (hier: der Marke „Tatonka“) in Anspruch genommen werden kann, die Dritte bei Registrierung der geparkten Domain begehen. Dies käme erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes in Betracht, nach Entstehen einer dadurch erwachsenden Prüfungspflicht. Die (rechtsanwaltlichen) Kosten der Erstabmahnung trägt demnach der Abmahner selbst. Sedo erzielt mit dem Hosting der Domains über geschaltete Werbeeinblendungen erhebliche Erlöse. Sobald die Betreiber indes von Dritten darauf hingewiesen werden, dass ein Domainverkäufer durch sein Verkaufsangebot oder im Rahmen des Domain-Parking-Programms Rechte Dritter verletzt, entfernt sie die Domain und setzt sie auf eine sog. „Blacklist“, die eine nochmalige Registrierung verhindert. (mehr …)
- OLG München: Markenrechtliche Abmahnung per Telefon ist zulässig und risikobehaftetveröffentlicht am 7. Januar 2010
OLG München, Beschluss vom 01.04.1997, Az. 29 W 1034/97
§§ 14, 15 MarkenG, § 12 Abs. 1 UWGDas OLG München hat mit diesem Beschluss aus der Kategorie „Oldies but goldies“ entschieden, dass eine markenrechtliche Abmahnung keinesfalls schriftlich erfolgen muss, sondern vielmehr auch telefonisch erfolgen kann. Die Klägerin behauptete vorliegend ausschließlich eine telefonische Abmahnung, bei der die Beklagte zu 1 auf die Verletzung der Markenrechte der Klägerin hingewiesen und unter Androhung der Klageerhebung zur Unterlassung aufgefordert worden sei. Die Beklagte hatte das Telefongespräch als solches nicht bestritten, jedoch bestritten, ausreichend abgemahnt worden zu sein. (mehr …)