Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Vertragsstrafe ist auch dann fällig, wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten nicht rechtswidrig warveröffentlicht am 26. Juni 2014
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 6 U 10/13
§ 651 h BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass bei einer Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe die Berechtigung der ursprünglichen Abmahnung bzw. das ursprüngliche Vorliegen eines Rechtsverstoßes nicht mehr geprüft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen, insbesondere der Negativauskunftveröffentlicht am 30. Januar 2013
OLG München, Urteil vom 21.09.2006, Az. 29 U 2119/06
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 101a UrhG, § 812 Abs. 1 S.1, § 818 Abs. 2 BGBDas OLG München hat in der vorliegenden Entscheidung in einem Nebensatz bestätigt, dass bei einer Auskunftsverpflichtung auch eine sog. Negativauskunft erteilt werden könne, also eine Auskunft, dass man zu dem jeweiligen Sachverhalt keine Auskunft erteilten kann. Zitat: „Die Beklagte hat in der Berufungsbegründung vom 20.04.2006, S. 32 dargetan, dass sie schon deshalb keine Auskunft über Lieferanten und andere Vorbesitzer erteilen könne, weil sie lediglich eine technische Infrastruktur für die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bereitstelle; damit hat die Beklagte der Sache nach eine Negativauskunft erteilt, nämlich dass sie über Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, anderen Vorbesitzern und gewerblichen Auftraggebern, die nicht mit den Anbietern personenidentisch sind, nichts weiß.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bei eindeutigen Missbrauchsfällen muss die DENIC Domainnamen löschen / regierung-oberfranken.deveröffentlicht am 28. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 131/10
§ 12 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass die DENIC im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung zwar nur dann gehalten ist, die Registrierung eines beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall indes vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen habe, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke (regierung-oberfranken.de). Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 172/2011 des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2011: (mehr …)
- LG Berlin: Besteht neben dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch auch noch ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch?veröffentlicht am 6. September 2010
LG Berlin, Urteil vom 29.06.2010, Az. 103 O 17/10
§§ 242; 823 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass in einer wettbewerbsrechtlichen (Abmahnungs-) Angelegenheit neben dem Unterlassungsanspruch nicht ohne Weiteres auch ein Auskunfts-oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Letzteres sei vielmehr erst dann der Fall, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass ein Schaden tatsächlich eingetreten sei oder noch eintreten werde. Insoweit reiche es aus, wenn nach der Lebenserfahrung mit dem Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheitzu rechnen sei. (mehr …)
- LG Hamburg: Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverstößen auf YouTubeveröffentlicht am 6. April 2010
LG Hamburg, Urteil vom 05.12.2008, Az. 324 O 198/08
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 324 O 565/08
§ 32 ZPO, Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGBDas LG Hamburg hat seine bereits 2008 verkündete Rechtsauffassung erneuert, dass ein deutsches Gericht bei Online-Rechtsverstößen auf der Videoplattform YouTube zuständig ist, da die Veröffentlichung der Videos auch auf der englischsprachigen Mutterseite der Plattform bestimmungsgemäß in Deutschland zugänglich gemacht werde. Erst vor kurzem hatte der BGH entschieden, dass deutsche Gerichte für Rechtsverstöße in einer US-amerikanischen Zeitung zuständig seien, wenn es sich um ein populäres und international verbreitetes Blatt handele. Streitgegenständlich war ein gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden gerichtetes Video offensichtlich rechtsradikalen Hintergrunds. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Was ist nach der Abgabe der Unterlassungserklärung zu tun? / Von der Beseitigung der Störungsquelle bis zur Rückrufaktionveröffentlicht am 25. Januar 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2009, Az. 11 U 19/09
§§ 13, 17, 97 Abs 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr (eines Urheberrechtsverstoßes) nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wieder aufleben kann, wenn erneut gleichartige Verstöße begangen werden (BGH, Urteil vom 09.11.1979, Az. I ZR 24/78, GRUR 1980, 241, 242 – Rechtsschutzbedürfnis). Eine nach Abgabe einer Unterlassungserklärung erneute – auch unverschuldete – Zuwiderhandlung begründe eine Wiederholungsgefahr und lasse einen neuen gesetzlichen Anspruch entstehen (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Auflage, § 12 Rn 1.157). Ein Rückruf der streitbefangenen Ware sei jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: (mehr …)
- BGH: Die getrennte Abmahnung von unterschiedlichen Werbemitteln mit identischen Werbeinhalten ist nicht rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 5. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 14/07
§ 4 Nr. 11; 8 Abs. 4 UWGDer BGH hatte in diese Urteil erneut zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen zu entscheiden. Von einem Missbrauch i.S. des § 8 Abs. 4 UWG sei auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs von sachfremden Motiven leiten lasse. Diese müssten allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend sei, dass die sachfremden Ziele überwiegen würden. Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten könnten sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrenge und dadurch die Kostenlast erheblich erhöhe, obwohl eine Inanspruchnahme in einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (BGHZ 144, 165, 170 f. – Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urteil vom 17.11.2005, Az. I ZR 300/02, GRUR 2006, 243 Tz. 16 – MEGA SALE). (mehr …)
- LG Darmstadt: Wann liegt ein Urheberrechtsverstoß von „gewerblichem Ausmaß“ vor (§ 101 UrhG)?veröffentlicht am 19. April 2009
LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08
§ 101 UrhGDas LG Darmstadt hat zu der Frage Stellung genommen, wann ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ist. Was unter diesem Begriff zu verstehen sei, werde nicht einheitlich beurteilt. In Anlehnung an § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG, wonach sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl als auch der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben kann, werde zum Teil auf die Anzahl und die Aktualität der zum Download bereitgehaltenen Musikdateien abgestellt. Die decke sich mit der Entwurfsbegründunbg, wonach das Ausmaß der Handlungen über das hinausgehen müsse, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspreche (vgl. BT-Drucksache 16/5048, S. 49). Allerdings würden die jeweils vertretenen Größenordnungen zwischen der Bereitstellung lediglich eines aktuellen Kinofilmes oder Musikalbums (Weiden, GRUR 2008, S. 495, 497) bis hin zum Zugänglichmachen von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen (Braun, jurisPR-ITR, 17/2008 Anm. 4, unter D.) schwanken. (mehr …)
- OLG Brandenburg: Eine Auktionsplattform haftet nicht für die jugendgefährdenden Angebote ihrer Mitgliederveröffentlicht am 9. Dezember 2008
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2006, Az. 6 U 114/05
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 3 UWG, 12, 1004, 823 BGBDas OLG Brandenburg hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform nicht für Verstöße seiner Mitglieder gegen das Jugendschutzgesetz verantwortlich ist. Nach dem Willen der Verfügungsklägerin soll es der Verfügungsbeklagten sinngemäß untersagt werden, ihre Internet-Plattform in der Art eines Auktionshauses mit der Möglichkeit des Bezuges von Bildmaterial zu betreiben, ohne in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass indiziertes, insbesondere Altersbeschränkungen unterworfenes Bildmaterial ausschließlich von berechtigten, nicht gesetzlichen Altersbeschränkungen (z. B. nach dem Jugendschutzgesetz) unterworfenen Personen erworben und bezogen werden kann. Dem erteilte das Oberlandesgericht eine Absage. Solange der Betreiber der Plattform keine keine Kenntnis von rechtswidrigen Angeboten habe, verstoße er nicht gegen geltendes Recht. Eine Pflicht zur Vorabprüfung bestehe nicht. Einem Diensteanbieter sei es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu prüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt seien. Erlange der Diensteanbieter allerdings Kenntnis von Verletzungshandlungen, so sei er verpflichtet, die entsprechenden Angebote unverzüglich zu sperren. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber der Plattform nach Kenntnis von den Angeboten jugendgefährdenden Inhaltes diese Angebote aus dem Netz entfernen lassen. Dies reiche, so das OLG Brandenburg, auch aus.
(mehr …) - OLG München: Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Dezember 2008
OLG München, Urteil vom 11.09.2008, Az. 29 U 3629/08
Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 UWG, § 4 JMStVEin Unternehmen, das über ein Affiliate-Programm Werbung im Internet schaltete, ohne Einfluss darauf zu haben, auf welchen Seiten bzw. bei welchen Affiliates die Werbung abgebildet wurde, war durch einen Videofachhandelsverband auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil die Werbung des Unternehmens auf Seiten eingebunden wurde, die rechtswidrige Inhalte verbreiteten. Insbesondere warb das Unternehmen über das Affiliate-Programm unfreiwillig auf Tauschbörsen, auf denen Raubkopien von Kinofilmen und jugendgefährdendes Filmmaterial unverschlüsselt verbreitet wurden, wobei die Tauschbörse sich allein über die geschaltete Werbung finanzierte. Das OLG München sah das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig an. Sei für das Unternehmen klar erkennbar, dass Inhalte der für seine Werbung vorgesehenen Internetseiten dauerhaft und in erheblichem Ausmaß jugendgefährdend seien, so es verpflichtet, seine Werbung auf diesen Seiten zu verhindern, notfalls auch durch vollständige Kündigung des Werbevertrages.
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