IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. August 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.05.2010, Az. 11 U 36/09
    §§ 19, 20 GWB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Denic keinen kartellrechtlichen Verstoß begangen hat, indem sie für die Registrierung von einstelligen Second-Level-Domains das Prinzip des „First come, first served“ ab einem bestimmten Stichtag nutzte. Durch diese Vorgehensweise sei gerade kein Antragsteller benachteiligt worden, da die Chance, Erster zu sein, für alle in gleichem Maße bestanden habe. Die Denic habe das Vorgehen bei der Vergabe der neuen Domains vorher angekündigt und erläutert, so dass der Kläger hiernach hätte vorgehen können. Die Denic habe bei der Registrierung der neuen Domains auch nicht die Inhaber von Namens- und/oder Kennzeichenrechten vorrangig berücksichtigen müssen, da nach der Rechtsprechung Prüfungspflichten wegen Kennzeichenrechten nur stark eingeschränkt bestünden. Der Kläger hatte auch bislang einen der Marke „x“ entsprechenden Geschäftsbetrieb nicht eröffnet und kann infolgedessen nicht geltend machen, er werde dadurch im Wettbewerb behindert, dass er eine berühmte Marke nicht unter der entsprechenden Domain bei der Beklagten registrieren lassen könne, wohingegen der Verkehr erwarte, dass sein Geschäftsbetrieb unter dieser Domain im Internet aufzufinden sei. Somit sei die Sachlage auch nicht mit der „vw“-Entscheidung des OLG Frankfurt zu vergleichen.

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09
    § 12 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DENIC e.G. im Falle der durch ein panamaisches Unternehmen registrierten Domainnamen „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ zur Löschung verpflichtet ist, da es sich um das Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung handelt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2010

    EuGH, Urteil vom 03.06.2010, Az. C-569/08
    Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004; Verordnung (EG) Nr. 733/2002

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für die Frage der Bösgläubigkeit einer Domain-Anmeldung im Einzelfall eine Vielzahl von Faktoren sowie die Umstände der vorherigen Markeneintragung und Domainanmeldung berücksichtigt werden können. Insbesondere seien bei der Markeneintragung folgende Faktoren zu prüfen: Keine Nutzungsabsicht der beantragten Marke; die Gestaltung der Marke; die Eintragung einer großen Zahl von Marken, welche Gattungsbegriffen entsprechen sowie die Eintragung der Marke kurz vor gestaffelter Registrierung von eu-Domains. Hinsichtlich der Domain-Registrierungen sei insbesondere zu beachten: die missbräuchliche Verwendung von Sonderzeichen oder Interpunktionszeichen; die Registrierung in der ersten Phase der gestaffelten Registrierung auf der Grundlage einer Marke, die unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens erlangt wurde sowie die Tatsache, dass eine große Zahl von Anträgen auf Registrierung von Domänennamen, die Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht wurde.

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  • veröffentlicht am 29. März 2010

    OLG Köln, Urt. vom 27.11.2009, Az. 6 U 114/09
    §§ 8 Abs. 4, 3, 5, 9 UWG; 242 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine ausländische Marke auch in Deutschland mit dem Zeichen ® beworben werden darf, auch wenn eine Registrierung der Marke tatsächlich nur im Ausland und nicht in der Bundesrepublik vorhanden ist. Die streitgegenständlichen Kontaktlinsen waren mit dem Zeichen ® versehen sowie mit dem Aufdruck „for sale in Europe, Africa and Australasia“ und Hinweisen in neun Sprachen. Markenschutz bestand für die Marke lediglich in den USA. Eine Irreführung sah das Gericht hierin jedoch nicht. Es sei allerdings anzunehmen, dass die von den Beklagten angesproche­nen Verkehrskreise in dem Buchstaben „R“ die Abkürzung für „registrated“ bzw. „registriert“ sähen und wüs­sten, dass auf diese Weise Markenschutz in Anspruch genommen werde. Das streitgegenständliche Zeichen sei aber – wenn auch in den USA – als Marke registriert. Den Beklagten könne der Vorwurf der Irreführung daher nur gemacht werden, wenn der Verkehr von dem mit dem ® gekennzeichneten Produkt annehmen würde, Markenschutz bestehe gerade (auch) in Deutschland.

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  • veröffentlicht am 25. März 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2005, Az. I-20 U 14/05
    § 12 BGB; § 15 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat einem Unternehmen untersagt, die Internet-Domain www.afilias.de „zu nutzen und/oder reserviert zu halten.“ Hierin eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen im Sinne des § 12 BGB, weil das Unternehmen als Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen angemaßt habe. Geklagt hatte die Firma Afilias LLC. Ein derartiger unbefugter Namensgebrauch liege grundsätzlich schon in der Registrierung, weil bereits damit die den berechtigten Namensträger ausschließende Wirkung einsetze. Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne nicht darauf abgestellt werden, dass der Beklagte als erster die fragliche Domain habe registrieren lassen. Durch die Registrierung als solche habe der Beklagte kein „Eigentum“ an der Internet-Adresse erworben, selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, insbesondere kein Kennzeichenrecht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Ansbach, Urteil vom 13.01.2010, Az. 11 K 09.00812
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG

    Das VG Ansbach hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigt, was als Elektro- bzw. Elektronikgerät im Sinne des Elektrogesetzes gilt. Streitig war die Frage der Einordnung von elektrischen Heizsitzkissen und Heizsäcken, hinsichtlich derer der Hersteller  festgestellt wissen wollte, ob diese überhaupt unter das ElektroG fallen. Inspiriert zu dieser Frage hatte ihn eine Entscheidung des BVerwG, welches Sportschuhe mit elektrischer Fersendämmung nicht als Gerät im Sinne des ElektroG einordnete (Link: BVerwG). Das Gericht stellte klar, dass es insbesondere darauf ankomme, ob das Gerät ohne Stromzufuhr seine Primärfunktion noch erfüllen könne. Sei dies nicht der Fall, liege jedenfalls ein Elektrogerät vor, so dass Heizkissen grundsätzlich als solche anzusehen seien. Darüber hinaus müsse hinsichtlich der Registrierungspflicht das Gerät einer Gerätekategorie im Anhang I des ElektroG zugeordnet werden können. Bezüglich der Heizkissen sei dies der Fall, es handele sich um Haushaltskleingeräte. Dies hatte auch die für die Registrierung zuständige Behörde EAR – nach einer später revidierten Einordnung als Haushaltsgroßgerät – so vertreten. „Haushalt“ sei dabei weit auszulegen. Ob Groß- oder Kleingerät müsse sich nach Darlegung des VG aus dem Sprachgebrauch ergeben. Zur Auffassung der EAR, dass Großgeräte zum Verbleib an einem Nutzungsort bestimmt,  Kleingeräte  dagegen verbringbar seien, nahm das Gericht keine Stellung. Die Berufung wurde jedoch zugelassen, da die Auslegung des Begriffs „Haushaltskleingerät“ von grundsätzlicher Bedeutung sei.

  • veröffentlicht am 27. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2009, Az. 3 U 43/09
    §§ 12, 823 BGB; 5, 15 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain auf den Namen „www.stadtwerke-uetersen.de“ eine unberechtigte Namensanmaßung darstellt, auch wenn das gleichnamige kommunale Versorgungsunternehmen erst mehrere Monate nach Domain-Registrierung gegründet und eingetragen wird. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Registrierung der Domain lediglich den Zweck habe, eine Vorratsdomain zu erlangen, die bei Bedarf an das gleichnamige Unternehmen verkauft werden könne. Der beklagte Domaininhaber habe schutzfähige Interessen der Klägerin verletzt. Die Behauptung, der Beklagte habe auf der Domain die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke sowie Bauwerke der Stadt Uetersen präsentieren wollen, erachtete das Gericht als vorgeschoben, da sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz bereits der Verkaufswille ergebe.

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2010

    LG Berlin, Urteil vom 19.02.2009, Az. 52 O 400/08
    §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroG; §§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3; 4 Nr. 11; 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass elektrische Motoren für ferngesteuerte Modellflugzeuge nach dem ElektroG registrierungspflichtig sind und eine unterlassene Registrierung abgemahnt werden kann, sofern die nach dem Elektrogesetz kennzeichnungspflichtigen Waren nicht von einem registrierten Dritten bezogen werden, welcher die Ware innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hat. Bei der Bestimmung eines Gerätes als Elektronikgerät sei entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht darauf abzustellen, ob das Gerät seine Primärfunktion auch ohne die Zuführung von Strom weiter erfüllen könne.

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  • veröffentlicht am 27. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die DENIC selbst zur Aufhebung von Internetregistrierungen in Anspruch genommen werden kann, wenn eine rechtsmissbräuchliche Anmeldung offensichtlich vorliegt. Grundsätzlich unterliege die DENIC nur einer äußerst eingeschränkten Prüfungspflicht bei der Eintragung von Internetadressen, die sich auf offenkundige Eingriffe in Rechte Dritter oder auf dokumentierte Vorgänge beziehe. Im vorliegenden Fall würden jedoch mehrere Umstände für einen Rechtsmissbrauch sprechen, die in ihrer Gesamtheit dazu führten, dass die Registrierungen aufzuheben gewesen seien: Es ging um Domainnamen wie „regierung-mittelfranken.de“ und andere Verbindungen mit den Bestandteilen „Regierung“ und bayerischer Gebietsbezeichnung. Der Freistaat Bayern, der hier gegen die DENIC klagte, habe richtigerweise darauf hingewiesen, dass eine anderweitige, sinnvolle Verwendung durch Dritte nicht in Betracht komme. Die Bemühungen um die Aufhebung dieser Registrierungen sei durch zwei Versäumnisurteile gegen den ehemaligen Admin-C und den aktuellen Inhaber der Domains dokumentiert.

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2009

    LG Leipzig, 29.09.2009, Az. 05 O 2480/09
    § 5 VersVermV

    Das LG Leipzig hat einer Unternehmergesellschaft untersagt, die Vermittlung von Versicherungen anzubieten, ohne in das bei der örtlichen IHK geführte Register der Versicherungsvermittler eingetragen zu sein. Es reiche nicht aus, so dass Landgericht, dass die Geschäftsführerin der Gesellschaft als Einzelunternehmerin registriert sei. Das Verhalten der UG verstoße gegen § 5 VersVermV (JavaScript-Link: Verordnung). Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Wettbewebszentrale (Pressemitteilung).

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