IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hatte in diesem Urteil (siehe hier) unlängst eine Schadensersatzforderung in Höhe von 30,00 EUR für 2 Musiktitel festgelegt. Im selben Urteil hat das LG Hamburg allerdings auch den geltend gemachten Abmahnkosten der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei eine Absage erteilt. Die Abmahner waren für mehrere (6) Rechteinhaber aufgetreten, deren Rechte durch den Down-/Upload von insgesamt 4.120 Audiodateien verletzt worden seien. Es erfolgte jedoch keine Zuordnung der Audiodateien zu den einzelnen Firmen. Deshalb sei die Abmahnung unwirksam gewesen, es fehle an der erforderlichen Bestimmtheit.

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ein jugendlicher Filesharer zu einem Schadensersatz von lediglich 15,00 EUR pro heruntergeladenem Musiktitel verurteilt wurde, also insgesamt 30,00 EUR für 2 Titel. Gefordert waren 300,00 EUR pro Titel. Bevor jedoch das allgemeine Aufatmen durch die Filesharer-Gemeinde geht: Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die darauf beruht, dass es sich bei den heruntergeladenen Titeln zwar um Songs bekannter Künstler handelte (Rammstein und Westernhagen), diese zum Zeitpunkt des Downloads jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Das Gericht nahm deshalb nur eine begrenzte Nachfrage nach den Titeln an. Der Zeitraum, in dem der Beklagte die Titel in der Tauschbörse zur Verfügung gestellt hatte, sei außerdem kurz gewesen, so dass das Gericht von einer geschätzten Download-Zahl von 100 pro Titel ausging.

  • veröffentlicht am 16. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03
    §§ 1; 2 Abs. 1; 3 Abs. 1 Nr.1. UKIaG; §§ 307 ff.; 475 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat in einem älteren Urteil (Keine Rügepflicht des Verbrauchers bei offensichtlichen Mängeln) entschieden, dass  ein Onlinehändler Verbraucher nicht dazu verpflichten kann, „offensichtliche“ Mängel sofort ihm gegenüber zu rügen. Unerheblich sei, dass die Aufforderung als Bitte formuliert gewesen sei. Es handele sich immer noch um eine vertragliche Vereinbarung. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 W 2689/09
    § 839 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Person, deren Laptop zu Unrecht beschlagnahmt wird, ein Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zusteht. Vor dem Hintergrund der heutigen Bedeutung des Internets sei ein internetfähiger Computer mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Privathaushalts zu zählen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen müsse. Damit zählt ein Laptop zu den bisher von der Rechtsprechung akzeptierten „Lebensgütern mit zentraler Bedeutung“, wie z. B. Fernseher, Wohnung, Kraftfahrzeug, Kühlschrank und Herd. Reichtümer sind indes nicht zu erwarten: Der Betroffene erhielt 2,77 EUR / Tag Schadensersatz.

  • veröffentlicht am 6. Juli 2010

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562/07 – 47
    §§ 97, 85, 19a UrhG


    Das AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Rechteinhaber an dem Musiktitel
    “Sebastian Hämer/Sommer unseres Lebens” – neben Rechtsanwaltskosten – Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr beanspruchen kann. Dieser soll 150,00 EUR betragen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs bemesse sich insoweit nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Vergütung beansprucht werden könne, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten, da der rechtswidrige Nutzer nicht besser stehen soll als derjenige, der sich zuvor die Rechte hat einräumen lassen. Dass vorliegend eine Lizenzgebühr für die öffentliche Zugänglich­machung des streitgegenständlichen Musiktitels, also das unbegrenzte Anbieten zum Download, in Höhe von zumindest 150,00 Euro angemessen sei, wurde vom Beklagten nicht bestritten. Im Übrigen, so die Kammer, könne dieser Betrag gemäß § 287 ZPO als angemessen geschätzt werden, da üblicherweise Downloads von Musiktiteln für etwa 1,00 Euro angeboten würden, so dass es lediglich 150 Zugriffe bedürfe, diesen Betrag zu erreichen; diese Schätzung entspreche im Übrigen der mittlerweile ständigen Rechtsprechung der hiesigen Berufungskammern in Urheberrechtssachen (vgl. etwa: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.11.2009, Az. 2-6 0 411/09). Zum Volltext der Entscheidung.

  • veröffentlicht am 22. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
    §§ 280, 675 BGB

    Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Mandant, der sich von seinem Rechtsanwalt falsch beraten glaubt und vorgibt, durch die Falschberatung einen Schaden erlitten zu haben, hinsichtlich der Falschberatung voll beweispflichtig ist. Umgekehrt genüge es für den Rechtsanwalt, wenn er im Prozess die wesentlichen Punkte der Erörterungen in einer Weise darstelle, die erkennen lasse, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden sei (BGH, NJW 1996, S. 2571). Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, seine Ausführungen durch eine Dokumentation zu belegen, bestehe nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
    §§ 280, 675 BGB; § 140 Abs. 1 MarkenG

    Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt seine anwaltliche Beratungspflicht verletzt, wenn er es nach erfolglosem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung und Aussichtslosigkeit der Hauptsache unterlässt, seinem Mandanten zur Abgabe einer Abschlusserklärung zu raten. Die Entscheidung findet Zustimmung, soweit es darum geht, den Mandanten über die grundsätzliche Möglichkeit einer Abschlusserklärung zu informieren. Kritischer sieht es dagegen aus, wenn der Rechtsanwalt wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit der Angelegenheit den Mandanten zur Abgabe einer solchen Erklärung drängen muss, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. In Hinblick auf zahlreiche markenrechtliche Fälle, in denen nach vorinstanzlicher Bestätigung einer Rechtsauffassung der Bundesgerichtshof das Gegenteil angenommen hat, ist die Frage der „Aussichtslosigkeit“ in vielen unterinstanzlichen Auseinandersetzungen häufig kaum sicher zu beantworten. Das vorzeitige Geschlagengeben kann unter Umständen ebenso zur Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts führen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Köln, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 28 O 756/09
    § 890 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels nicht gerechtfertigt ist, wenn die rechtsverletzende Handlung (Zeitschriftendruck unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes) im Zeitpunkt der Kenntnis von der einstweiligen Verfügung bereits so weit fortgeschritten ist, dass der Schuldnerin bei deren Abbruch ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden droht. Der Schuldner sei nur innerhalb der Grenzen des Zumutbaren verpflichtet, alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Rechtsbeeinträchtigungen des Gläubigers auszuschließen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2009

    Der DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben kritisierte in der „Rheinpfalz am Sonntag“ vom 06.12.2009 den schamlosen Missbrauch des Rückgabe- (und wohl vor allem des Widerrufs-) rechtes durch Verbraucher. Die Gesetzeslage, insbesondere der gesetzliche Ausnahmekatalog, müsse geändert werden, da der Missbrauch für die Onlinehändler zu enormen Schäden führe. Dr. Wansleben: „Die Gesetzeslage gibt den Kunden zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit.“ Das gilt laut Wansleben auch für sogenannte anlassbezogene Artikel wie Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval. Es komme auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten.

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09
    § 823 Abs. 2 BGB, §§ 263, 22, 27 StGB

    Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Rechtsanwältin, die einen Abo-Fallen-Betreiber regelmäßig vertritt und in diversen Fällen „nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert“ gegenüber den Opfern der Abo-Falle schadensersatzpflichtig ist. Zitat: „Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat“. Der Beklagten sei unstreitig bekannt gewesen, dass ihre Auftraggeberin in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustande gekommenen Verträgen geltend mache. Ihr sei die Gestaltung der Intemetseite bekannt gewesen.  Der der Klägerin unstreitig entstandene Schaden belaufe sich auf Euro 46,41, nämlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer aus einem Streitwert von bis zu Euro 300,00.

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