Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bremen: Werbung als „Erster“ muss keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung sein / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 22. Dezember 2010
LG Bremen, Urteil vom 27.05.2010, Az. 12 O 500/09
§§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters als „Erster“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung ist, wenn diese Werbung sich auf einen konkret dargestellen Preisvergleich bezieht, der diesem Slogan zuzuordnen ist. Die Beklagte hatte in ihrer Werbung als „Erster“ einen Preisvergleich gegenüber 5 namentlich aufgeführten Konkurrenten durchgeführt, wo ihr Angebot am günstigsten abschnitt. Das Gericht stellte auf das allgemeine Verständnis der Verbraucher ab. In einer mit „Erster“ betitelten Werbeanzeige, die zunächst einmal vieldeutig sei, erwarte der Verbraucher Aufklärung vom nachfolgenden Werbetext. Vorliegend sei deutlich geworden, dass sich „Erster“ nur auf den nachfolgenden Preisvergleich beziehen könne. Dieser sei zutreffend dargestellt gewesen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Kein Wertersatz bei Widerruf, auch wenn zurückgegebene Ware wertmäßig für den Händler einen Totalverlust darstellt / Ein kritischer Kommentarveröffentlicht am 4. November 2010
BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az. VIII ZR 337/09
§ 357 BGB a.F.Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher bei einem Internetkauf die erworbene Ware zu Prüfzwecken in Gebrauch nehmen darf, und zwar selbst dann, wenn dies zu einer Wertminderung der Ware führt. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer ein Wasserbett über das Internet gekauft, aufgebaut und die Matratze mit Wasser befüllt. Anschließend hatte er sein Widerrufsrecht ausgeübt. Nach Abholung des Wasserbetts forderte er den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Der Verkäufer erstattete lediglich einen Betrag von 258,00 EUR und machte geltend, dass das Bett nicht mehr verkäuflich sei; lediglich die Heizung des Bettes mit einem Wert von 258,00 EUR sei wieder verwertbar. Der BGH gab der Klage des Verbrauchers statt. Was wir davon halten?
(mehr …) - LG Gera: Abmahnung – Viele zulässige Maßnahmen können im Zusammenspiel Rechtsmissbrauch ergebenveröffentlicht am 12. Oktober 2010
LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az. 1 HK O 62/10
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Gera hat in dieser Entscheidung aufgezeigt, dass eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung auch aus mehreren, für sich gesehen zulässigen Maßnahmen bestehen kann. Eine Würdigung der Gesamtumstände ist deshalb immer erforderlich. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht folgende Rechnung auf: Die Anzahl der gefertigen Abmahnungen + die Art des Geschäfts des Abmahnenden + eine komplex gestaltete Gebührenvereinbarung zwischen dem Abmahnenden und seinem Rechtsanwalt + die Ausnutzung des „fliegenden“ Gerichtsstandes + die Bilanzen des Abmahnenden + die Vernachlässigung des Ladengeschäfts des Abmahnenden + das Auftreten von Fehlern bei der Abmahnung einzelner Mitbewerber = Rechtsmissbrauch. Die Gesamtschau ergebe, dass es der Verfügungsklägerin nicht in erster Linie darauf ankomme, die Wettbewerbsverletzung ihrer Mitbewerber im Interesse eines fairen Wettbewerbes zu unterbinden. Das Gericht beruft sich dabei auch auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Landesgerichts vom 22.09.2010 (Az. 6 B 93/09). Danach sei von einer missbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen auszugehen, wenn eine Vielabmahnerin mit einem Umsatz von 2 Millionen die Hälfte von 130 Rechtsstreitigkeiten als Aktivpartei im Bereich des Lauterkeitsrechtes führe. Das OLG Jena hat das Urteil des Landgerichts bestätigt und nochmals Argumente der Rechtsmissbräuchlichkeit ausgeführt.
- LG Köln: Massenabmahnungen eines „besonders marktaktiven“ Musikverlages sind nicht rechtsmissbräuchlich / Filesharingveröffentlicht am 31. Mai 2010
LG Köln, Urteil vom 21.04.2010, Az. 28 O 596/09
§ 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass kein Fall von rechtsmissbräuchlicher Massenabmahnung vorliegt, wenn ein Musikverlag – teils in ganz erheblichem, fünfstelligen Umfang – Filesharer wegen Urheberrechtsverstößen abmahnen lässt. Beim Rechtsmissbrauch gehe es darum, dass die Ausübung eines individuellen Rechts als treuwidrig und unzulässig beanstandet werde (Palandt/ Heinrichs, BGB, 68. Auflage, 2009, § 242 Rn. 40). Der Rechtsmissbrauch begründe typischerweise eine rechtsvernichtende Einwendung (Palandt/Heinrichs, aaO.). Die Rechtsmissbräuchlichkeit habe nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen derjenige vorzutragen, welcher sich hierauf berufe. Der Vortrag des Beklagten beschränke sich allerdings darauf, auf eine angebliche Massenabmahnung zu verweisen. Dieser pauschale Vortrag sei nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch darzulegen. Denn unstreitig sei die Klägerin Tonträgerunternehmen und gerichtsbekanntermaßen in großem Umfange am Markt aktiv. Sie habe lediglich die Unterlassung für Songs begehrt, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Hierin liege noch kein Rechtsmissbrauch, sondern die erlaubte Ausübung des Rechts.
- VG Düsseldorf: Nicht jede Erwähnung eines Produkts oder einer Marke in einem Fernsehbericht ist Schleichwerbungveröffentlicht am 19. Mai 2010
VG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2010, Az. 27 K 4657/08
§§ 2 Abs. 2, 7 Abs. 6 RStV; 118 Abs. 1 LMG NRWDas VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Erwähnung eines bestimmten Produkts in einem Fernsehbericht (hier: Spinat einer bestimmten Marke in einem TV-Bericht „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“) nicht zwangsläufig eine unzulässige Schleichwerbung darstellt. Um Schleichwerbung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handele es sich dann, wenn die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Marken u.a. absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen wird. Von einer Absicht sei insbesondere dann auszugehen, wenn die Darstellung gegen Entgelt oder eine andere Gegenleistung erfolge. In dem streitigen Fernsehbericht wurden verschiedene Beiträge zum Thema Lebensmittel und Lebensmittelproduktion gezeigt, u.a. widmete sich ein Bericht der Produktion von Tiefkühlspinat. Im Rahmen dessen wurde der Namen des Herstellers mehrfach erwähnt und das Logo der Spinatmarke wurde gezeigt. Nach Ansicht der Klägerin sei dies keine allgemeine und anbieterneutrale Darstellung der Produktion gewesen, sondern eine Anpreisung des Produkts. Dieser Sichtweise stimmte das Gericht nicht zu.
- LG Düsseldorf: Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechts in AGB unwirksamveröffentlicht am 6. Mai 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
§§ 305 Abs. 1 S. 1; 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine in Form von AGB geschlossene Zusatzvereinbarung über den Ausschluss einer Kündigungsrechts für einen Partnervermittlungsvertrag unwirksam ist, weil sie eine von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung darstelle. Die Klausel werde auch nicht zu einer – im Gegensatz zur gestellten – „ausgehandelten“ Klausel, indem ein Passus eingefügt werde, dass es der anderen Vertragspartei „frei stehe“, am bereits unterzeichneten Vertrag festzuhalten. Der Kunde habe nur die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen oder nicht abzuschließen, was dem Prinzip des „Aushandelns“ zuwider laufe. - BGH: Nur pietätslos oder unzumutbare Belästigung? Die Zusendung von Grabmalwerbung nach dem Todesfallveröffentlicht am 25. April 2010
BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. I ZR 29/09
§§ 3; 7 UWGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Briefwerbung für Grabmale, die den Empfänger zwei Wochen nach einem Todesfall im Familienkreis erreicht, nicht wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen zu werten sei. Der Beklagte hatte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene verschickt, die am selben Tag in der örtlichen Tageszeitung den Tod eines Angehörigen angezeigt hatte. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hielt ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Sie hat vom Beklagten die Unterlassung der Werbung sowie die Erstattung ihrer Abmahnkosten verlangt. (mehr …)
- TWITTER: Erklärt ein „Follower“ stillschweigend seine Einwilligung, vom verfolgten Twitter-User Werbenachrichten zu erhalten?veröffentlicht am 22. April 2010
Nachdem Kollege Rauschofer zuvor das Ende der abmahnungsfreien Zone „Twitter“ proklamierte, macht nun der Kollege Dramburg auf eine „Abmahnung“ aufmerksam, die einem offensichtlich per Direct Message werbenden Unternehmen übermittelt wurde. Bei Twitter können private Nachrichten („tweets“) anderen Twitter-Usern direkt zugeschickt werden, allerdings nur soweit diese dem jeweiligen Twitter-Mitglied folgen (Twitter). Derartige Nachrichten werden „Direct Messages“ oder auch „DM“ genannt. Der Abmahner, eine anwaltlich (noch) nicht vertretene Person, sah in der erfolgten Werbung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Nun diskutiert der Kollege Dramburg eine interessante Frage. Ist der Umstand, dass ein Twitter-User einem anderen folgt, als Einwilligung zu sehen, von dem verfolgten User auch Werbe-Nachrichten zu erhalten? (mehr …)
- LG Köln: Ist der Einwand des unzulässigen Erfolgshonorars in Filesharing-Prozessen wirkungslos? / Vergütungsanspruch trotz unzulässiger Vereinbarung eines Erfolgshonorarsveröffentlicht am 1. März 2010LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
§§ 683, 670 BGB; § 97 UrhG; § 4 RVGDas LG Köln hat entschieden, dass selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages führt. Dem Rechtsanwalt bleibe vielmehr in einem solchen Falle sein Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren, wenn die Zahlung durch den Auftraggeber bereits erfolgt sei. Eine Rückforderung könne nur erfolgen, wenn und soweit das Erfolgshonorar die entsprechenden Gebühren überschreite. Grundsätzlich sei in einer außergerichtlichen Angelegenheit unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine geringere Vergütung als die nach RVG vorgesehene zulässig. Dies gelte jedoch nur, soweit entweder eine Pauschalvergütung je Angelegenheit oder eine Zeitvergütung ausgehandelt worden sei.
- OLG Hamburg: Zum Unterlassungsantrag bei unerwünschen Telefonanrufen / Cold-Callsveröffentlicht am 28. Oktober 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007, Az. 5 U 50/07
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG
Das OLG Hamburg hat in diesem Urteil der freenet AG verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher unter deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen und/oder anrufen zu lassen, um diesen entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten, sofern eine vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf nicht vorliegt. (mehr …)