IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Juni 2012

    LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az. 15 O 663/10
    §§ 305 ff BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass auf dem Gutschein-Portal Groupon die zeitliche Befristung der dort angebotenen Gutscheine zulässig ist. Zwar sei dies in der Regel nicht der Fall, weil der Kunde einseitig benachteiligt werde. Vorliegend sei aber die Besonderheit gegeben, dass es sich um ein „Schnäppchenportal“ mit zeitlich befristeten Sonderaktionen und Angeboten handele. Die Befristung sei daher angemessen und zulässig. Anders sah dies kürzlich das AG Köln (hier), welches eine einjährige Befristung eines Putzgutscheins als nicht ausreichend erachtete und die Geltendmachung von Ansprüchen auch nach Ablauf der Befristung als zulässig ansah.

    Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Udo Vetter (hier).

  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, Az. 13 S 160/11
    § 437 BGB, § 439 BGB;
    Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich der Verbrauchsgüterrichtlinie (EU RL 1999/44)

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache, wenn er Verbraucher ist, vor dem Rücktritt erfolglos die Nacherfüllung verlangt und eine angemessene Frist abgewartet haben muss. Das Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung sei entgegen dem Gesetzeswortlauf des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus der richtlinienkonformen Auslegung der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. III ZR 190/11
    § 241 Abs. 2 BGB, § 276 Ci BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der nach Vertragsbeginn zusätzliche Leistungen anbietet, die bei Vertragsschluss nicht Vertragsgegenstand waren (hier: mobile Internetnutzung), darauf hinweisen muss, wenn er für solche Leistungen zur Abrechnung andere Parameter zu Grunde legt als für die bis dahin angebotenen Dienste. Vorliegend hatte die Klägerin für den Download eines Videos (Übertragungsdauer 21 min.) ca. 750,00 EUR nach einem „surf-by-call“-Tarif in Rechnung gestellt. Das Berufungsgericht war noch der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung eines Handybesitzers liege, wenn er im Bewusstsein, dass er keine Datenflatrate besitze, über sein Gerät ins Internet gehe. Dem stimmt der Senat nicht vollumfänglich zu. Seitens des Anbieters hätten gewisse Hinweispflichten bestanden, um den Kunden vor einer solchen Rechnung zu schützen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 23. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 04.05.2012, Az. 118 C 48/12
    § 510 b ZPO

    Das AG Köln hat entschieden, dass das Einstellen eines rechtswidrigen (hier: gegen die AGB verstoßenden) Angebots auf einer Handelsplattform nicht dazu führt, dass der Anbieter sich bei Annahme auf die Rechtswidrigkeit berufen kann. Vorliegend hatte der Beklagte einen Gutschein für eine Gebäudereinigung (Haushalte und Büroräume) angeboten, der auch – entgegen den AGB der Plattform – die Reinigung von Gewerberäumlichkeiten mit einbezog. Der Kläger, Inhaber von mehrere Bürogebäuden in Düsseldorf, habe das Angebot angenommen. Der Beklagte, der seinerseits mit Einstellung des Angebots zuerst rechtswidrig gehandelt habe, könne sich nun nicht auf die Vertragswidrigkeit der Annahme durch den Kläger berufen und sei zur Leistungserbringung verpflichtet. Darüber hinaus sei die Befristung des Gutscheins auf 1 Jahr unzulässig, da dies gegen die grundsätzliche dreijährige Verjährungsfrist von Ansprüchen verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Mai 2012

    LG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Az. 31 O 264/11
    § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 UKlagG, § 5 UKlaG; § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass Fischprodukte, die mit Bezeichnungen wie „Frisch & Fertig“ oder „Fang & Frisch“ angeboten werden, keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen. Bei der Bezeichnung eines Fischproduktes als „frisch“ gehe der Verbraucher davon aus, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ gekommen sei und dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt worden sei. Bei der Zusetzung von Konservierungsstoffen gleich welcher Art – wir vorliegend geschehen – sei der Fisch industriell haltbar gemacht worden und eben nicht mehr frisch. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Mai 2012

    VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2012, Az. L 3 R 247/10
    § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKV; § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 b der KäseV

    Das VG Stuttgart hat entschieden, dass ein Produkt „Puten-Formschnitte Cordon Bleu“, welches Putenschinken und eine Schmelzkäsezubereitung enthält, nicht unter der Bezeichnung „Cordon Bleu“ in den Verkehr gebracht werden darf. Es liege eine Irreführung des Verbrauchers vor, der bei der Bezeichnung „Cordon Bleu“ eine Füllung aus (Schweine-)Schinken und Käse erwarte. Darüber helfe auch die korrekte Zutatenliste, die Putenschinken und Schmelzkäsezubereitung angebe, nicht hinweg, da der Verbraucher keinen Anlass sehe, diese zu studieren, wenn er doch vermeintlich schon wisse, was enthalten ist. Putenschinken müsse als solcher ausdrücklich angegeben werden; gleiches gilt für die Schmelzkäsezubereitung, die in der Käseverordnung als eine Untergruppe der Erzeugnisse aus Käse definiert sei und daher die Kennzeichnung „Schmelzkäsezubereitung“ als Verkehrsbezeichnung enthalten müsse.

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 06.10.2011, Az. 9 U 8/11
    § 437 Ziff. 2 BGB, § 323 BGB, § 346 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für die Abgrenzung zwischen einem Handeln als Verbraucher oder als Unternehmer bei einem Kaufvertrag dessen Zweck zur Beurteilung herangezogen werden muss. Dabei sei auf objektive Gesichtspunkte abzustellen und subjektive Vorstellungen des Käufers, die dieser nicht nach außen hin mitteilte, seien zu ignorieren. Vorliegend habe die Rubrik für den Käufer den vorgedruckten Zusatz „Gewerblich“ enthalten und in der für den Namen des Käufers vorgesehenen Zeile sei handschriftlich „Handelsvertreter S.“ eingetragen worden. Dies spreche für die Unternehmereigenschaft des Käufers, so dass ein vereinbarter Haftungsausschluss wirksam sei. Darüber hinaus könne bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern eine Laufleistungsangabe im Kaufvertrag nicht als Garantie für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. März 2012

    LG Fulda, Urteil vom 17.02.2012, Az. 7 O 93/11
    § 1 PAngVO, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Fulda hat entschieden, dass auch bei einem Angebot von Gabelstaplerkursen der Preis inklusive der geltenden Mehrwertsteuer anzugeben ist. Demnach war es unbeachtlich, dass sich das Bewegen des Gabelstaplers üblicherweise auf eine gewerbliche Tätigkeit bezieht. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sich der Anbieter etwas schwerfällig hinsichtlich der Anerkennung der Unterlassungsansprüche erwies und auch das von der Wettbewerbszentrale anberaumte Schlichtungsverfahren vor der zuständigen IHK nicht so recht zu schätzen wusste. Vor Gericht erging dann nach Belehrung durch die Kammer ein Anerkenntnisurteil.

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 09.06.2004, Az. 5 U 186/03
    § 28 Abs. 4 BDSG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverband keine Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften geltend machen kann. Vorliegend sollte ein Verstoß gegen § 28 Abs. 4 BDSG, nach welchem der Verbraucher über sein Widerspruchsrecht u.a. aufgeklärt werden muss, geahndet werden. Die genannte Vorschrift wurde vom Gericht jedoch nicht als verbraucherschützende Norm beurteilt. Der Empfänger persönlich adressierter Werbung solle dadurch nicht vor nachteiligen Folgen aus geschäftlichen Entschließungen aus dieser Werbung geschützt werden, sondern er solle lediglich die Möglichkeit erhalten, der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Der Verbraucherschutz sei nur ein Begleiteffekt des Widerspruchsrechts und der Belehrungspflicht hierüber. Dies genüge nicht, um dem Antrag stellenden Verband ein Klagerecht zu geben. Ebenso entschied zuvor das OLG Düsseldorf (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4 U 73/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c BGB, § 312 d BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 475 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Angebot auf einer Internethandelsplattform wie eBay ausschließlich an Unternehmer richten will und Verbraucher ausschließen möchte, deutlich darauf hinweisen und die Unternehmereigenschaft seiner Kunden auch prüfen muss. Dies sah das Gericht als vorliegend nicht gegeben an. Das streitgegenständliche Angebot hätte eine Widerrufsbelehrung vorhalten müssen und die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen seien unzulässig gewesen, weil davon auszugehen sei, dass sich das Angebot tatsächlich auch an Verbraucher richte. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft werde, finde gerade nicht statt und der gegebene Hinweis, dass sich dass Angebot nur an Unternehmer richte, schränke dies durch die Formulierung „grundsätzlich“ selbst wieder ein. Auch sei bekannt, dass z.B. bei eBay viele Verbraucher einkaufen und diese auf Grund der technischen Gegebenheiten auch grundsätzlich nicht von der Annahme der Angebote ausgeschlossen werden können. Deshalb wäre eine Sicherstellung, dass nur Unternehmer etwas erwerben könnten, erforderlich. Wie dies auf einer Plattform wie eBay umzusetzen wäre, blieb jedoch offen. Zum Volltext der Entscheidung:

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