Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bochum: Wer sich privat auf einer Unternehmer-Plattform anmeldet, schließt keinen Vertrag mit dem Betreiberveröffentlicht am 15. November 2012
AG Bochum, Urteil vom 16.04.2012, Az. 47 C 59/12
Das AG Bochum hat entschieden, dass jemand, der sich auf einer ausdrücklich für Unternehmer bestimmten Handelsplattform im Internet anmeldet und sich dabei als „privat“ kennzeichnet, keinen Vertrag mit der Betreiberin der Plattform schließt. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragsschluss ausdrücklich unter den Vorbehalt der Unternehmereigenschaft des Vertragspartners stellten, komme unter diesen Umständen kein Schuldverhältnis zustande. Daher könne die Betreiberin auch keine Forderungen, die sich aus einer Mitgliedschaft des Angemeldeten ergeben sollten, geltend machen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Ein Augenarzt, der Patienten zur Nutzung seines eigenen Optikergeschäfts zwingt, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. November 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Lehnt die Bank den Darlehensvertrag ab, obwohl sie geworben hat „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung“, steht dem Verbraucher kein Anspruch auf Schadensersatz zuveröffentlicht am 30. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11
§ 145 BGB, § 280 BGB, § 311 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit u.a. der Formel „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung, die zu Ihnen passt.“ keinen Anspruch des Verbrauchers auf Abschluss eines Darlehensvertrages begründet. Es handele sich nicht um einen Vertragsantrag der Bank, sondern lediglich um die unverbindliche Erklärung einer allgemeinen Vertragsbereitschaft bzw. das Angebot zu einer persönlichen Beratung. Aus der letztlich erfolgten Ablehnung eines Darlehensvertrages durch die Bank gegenüber dem Kläger ergebe sich auch kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schließlich dienten diese Verhandlungen gerade dazu, herauszufinden, ob ein Vertragsschluss in beiderseitigem Interesse liege. Jeder Vertragspartner habe die Freiheit, einen Vertragsschluss letztlich abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Der teure Preis – Zum Verbot von Gewinnspielen, bei denen dem Verbraucher zur Entgegennahme eines Preises Kosten entstehenveröffentlicht am 30. Oktober 2012
EuGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. C-428/11
Richtlinie 2005/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass Gewinnspiele in Form von z.B. individuell adressierten Briefen, oder Rubbelkarten und anderen Beilagen zu Zeitungen oder Zeitschriften eine unlautere Geschäftspraktik gegenüber Verbrauchern darstellen, wenn diese zur Entgegennahme des Preises zunächst Kosten aufwenden müssten. So hatten in dem vorliegenden Verfahren Verbraucher zur Entgegennahme des Preises häufig die Wahl, eine Mehrwertnummer anzurufen, sich eines Mehrwert-SMS-Dienstes zu bedienen oder sich für den normalen Postweg zu entscheiden, wobei letzterer nicht so prominent herausgestellt wurde. In den meisten Fällen entsprachen die aufzuwendenden Kosten dem Wert des Preises oder überstiegen diesen sogar. Zulässig könne eine solche Kostenaufwendung durch den Verbraucher lediglich sein, wenn die Kosten (z.B. Briefmarke) gering sind und dem Gewerbetreibenden keinen Vorteil bringen oder wenn wenigstens eine Möglichkeit für die Inanspruchnahme des Preises gratis ist. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Bezeichnung „Stadtwerke“ deutet auf ein Unternehmen in öffentlicher Hand hinveröffentlicht am 25. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 228/10
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens im Bereich Strom- und Erdgasversorgung u.a. als „Stadtwerke“ darauf hinweist, dass dieses Unternehmen jedenfalls mehrheitlich in kommunaler Hand ist. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers vor, der einem Unternehmen in öffentlicher Hand regelmäßig eine größeres Vertrauen als Privatunternehmen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Gewährleistungsrecht – Kosten für Abtransport und Ausbau sind bei der Nacherfüllung zwischen Unternehmern nicht enthaltenveröffentlicht am 19. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 17.10.2012, Az. VIII ZR 226/11
§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf entsprechende Auslegung des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs nicht für einen Kaufvertrag zwischen Unternehmern gilt. Im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher seien nach dieser Vorschrift bei der Nachlieferung einer mangelfreien Sache auch die Kosten für den Ausbau und Abtransport der mangelbehafteten Sache zu ersetzen (s. Urteil des BGH hier). Im Verhältnis zwischen zwei Unternehmern sei dies bei einer Nacherfüllung in Form der „Lieferung einer mangelfreien Sache“ nicht erfasst. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2012 :
- BGH: Eine Werbung ist nicht irreführend, wenn sie tatsächlich zutrifft und nur bei wenigen zu einem Missverständnis führtveröffentlicht am 10. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 16.08.2012, Az. I ZR 200/11
§ 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine Werbung nicht irreführend ist bzw. eine Irreführungsgefahr birgt, wenn sie tatsächlich zutrifft und nur potentiell bei einem kleinen Teil der angesprochenen Verbraucher zu einem Missverständnis führt. Vorliegend warb eine Brauerei mit dem Slogan „Über 400 Jahre Brautradition“, welcher auf Flaschenetiketten und Bierkästen abgedruckt war. Diese Aussage sei objektiv richtig. Das Interesse der Beklagten, mit diesem Slogan zu werben, wiege schwerer, als die mögliche (unzutreffende) Annahme einiger Verbraucher, dass eine lange Brautradition den Einsatz eines mehr oder weniger unveränderten Rezeptes bedeute. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Telekommunikations-AGB mit Verweis auf geringere als die bestellte Bandbreite sind unwirksamveröffentlicht am 10. Oktober 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, Az. I-6 U 11/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 308 BGB; § 7 UWGDas OLG Düsseldorf hat auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (hier) in der Berufung eine Entscheidung des LG Düsseldorfs (hier) bestätigt, gemäß welcher Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters unzulässig sind, welche den Kunden bei Nichtverfügbarkeit auf eine niedrigere als die gewünschte (und vereinbarte) Bandbreite verweisen. Nach dieser Klausel sollte der Kunde auch dann an sein Vertragsangebot gebunden sein, wenn die von ihm gewünschte Bandbreite nicht geliefert werden konnte. Dies benachteilige den Kunden jedoch unangemessen, befand das Gericht.
- OLG Hamm: Weniger als 50% Naturprodukt ist nicht „Bio“ – Irreführende Werbung für Kosmetikveröffentlicht am 19. September 2012
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012, Az. I-4 U 193/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3b LFGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung „Bio-Oil“ für ein Kosmetikprodukt irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn es nicht überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, aus natürlichen / pflanzlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt ist. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Die Vorinstanz habe dies nach Ansicht des Antragstellers verkannt, da die entscheidende Kammer ausschließlich aus Männern bestanden habe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Schleswig: Werbung für Genussrechte mit „maximaler Flexibilität“ ist irreführendveröffentlicht am 13. September 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 05.09.2012, Az. 6 U 14/11
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für eine Geldanlage, die in so genannten Genussrechten besteht, mit „maximaler Flexibilität“ und der Suggestion von Sicherheit vergleichbar mit einem Sparbuch irreführend und damit unlauter ist. Hinsichtlich der Sicherheit bestehe im Falle der Insolvenz des Unternehmens keine gesetzliche Sicherung der Einlagen, wie dies bei einem Sparbuch gegeben wäre. Auch sei kein erhöhtes oder gar „maximales“ Maß an Flexibilität gewährleistet. Darunter verstehe der Verbraucher eine kurzfristige und einfache Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Vorliegend sei jedoch eine Kündigung der Anleihe grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig, in der Regel sogar erst nach fünf.