Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsfrist kann verlängert werdenveröffentlicht am 1. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2015, Az. 6 W 42/15
§ 312d BGB, § 312g BGB; Art. 246a EGBGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verlängerung der Widerrufsfrist über die gesetzliche Vorgabe von 14 Tagen hinaus in der vom Unternehmer erteilten Widerrufsbelehrung zulässig ist. Darin liege das Angebot an den Kunden, einen Vertrag mit der verlängerten Frist (z.B. 1 Monat) anzunehmen. Bei Annahme dieses Angebots durch den Verbraucher betrage die Widerrufsfrist dann tatsächlich einen Monat. Auf die kürzere gesetzliche Frist könne sich der Verkäufer dann jedoch nicht mehr berufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Werbeformulare für den entgeltlichen Auftrag zur Markenverlängerung sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Februar 2015
LG Berlin, Urteil vom 04.11.2014, Az. 103 O 42/14
§ 4 Nr. 3 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von Werbeformularen für Aufträge bezüglich der Verlängerung des Markenschutzes bald auslaufender Marken wettbewerbswidrig ist, wenn den Adressaten vorgespiegelt werde, dass sie einen Betrag von 1.560,00 Euro zahlen müssten, um die Verlängerung über die DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH zu erreichen. Die Formulare enthielten die relevanten Daten der Markeneintragung und ein Emblem, das demjenigen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ähnelte und erwecke dadurch den Eindruck einer amtlichen Mitteilung. Werbeschreiben müssten ihren werblichen Charakter jedoch sofort unmissverständlich zum Ausdruck bringen und die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung deutlich hervorheben; anderenfalls liege eine Irreführung vor.
- OLG Karlsruhe: Eine falsche Rechtsmittelbelehrung führt bei Fristversäumnis nicht automatisch zur Wiedereinsetzungveröffentlicht am 24. Juli 2014
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 18 WF 324/13
§ 569 Abs. 1 ZPO
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bezüglich der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels bei Fristversäumnis nicht zwangsläufig zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt. Vorliegend war eine Beschwerdefrist fälschlich mit einem Monat statt zwei Wochen angegeben. Die Beschwerde wurde allerdings erst mehr als einen Monat nach Zustellung des Beschlusses eingelegt. Die Fristversäumnis beruhte also nicht auf der fehlerhaften Belehrung, denn auch bei Zugrundelegung dieser wäre die Beschwerde zu spät eingelegt gewesen. Wiedereinsetzung wurde nicht gewährt. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Dresden: Wenn der Hinweis auf die automatische Verlängerung eines Dauerschuldverhältnisses nicht „in hervorgehobener Weise“ erfolgt / partnersuche.deveröffentlicht am 9. Dezember 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2013, Az. 14 W 832/13
§ 312g Abs. 2 S. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Dresden hat die Bedingung für die hervorgehobene Darstellung der Mindestlaufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Partnersuche) konkretisiert (Volltext der Enscheidung, s. unten): Es sei schon problematisch, so der Senat, wenn der Hinweis zwar in einer anderen Farbe als der graue Fließtext gefasst ist, das verwendete helle Grün dieser Aussage aber – erst recht im Gegensatz zu dem auch verwendeten intensiven Rot – eher unauffällig wirke. An einer ausreichend deutlichen Hervorhebung fehle es aber jedenfalls auch deshalb, weil gerade die kurze Laufzeit des eigentlich beworbenen Produktes an mehreren Stellen auf der Internetseite mit roter Schrift und teilweise in Großdruck mehr als deutlich hervorgehoben werde und damit den Hinweis auf die lange Vertragsdauer von 12 Monaten untergehen lasse. (mehr …)
- BPatG: Eine Markenlöschung ist rechtmäßig, wenn die Verlängerungsgebühr erst einen Tag nach Fristablauf beim DPMA eingehtveröffentlicht am 11. April 2013
BPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
§ 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 10. Januar 2013
AG Minden, Urteil vom 19.12.2012, Az. 22 C 463/12
§ 305c BGB, § 631 BGBDas AG Minden hat entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung, versteckt in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, unwirksam ist. Der Kunde habe diese Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen können, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons „zurück“ befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend zu werten sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kerpen: Klausel, nach welcher sich Dauervertrag automatisch verlängert, muss vom Kunden zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden können, um Vertragsbestandteil zu werdenveröffentlicht am 10. Juli 2012
AG Kerpen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 104 C 427/11
§ 305c Abs. 1 BGBDas AG Kerpen hat entschieden, dass die eine automatische Vertragsverlängerung enthaltende Klausel (hier: für die Internetanzeige einer Immobilie) so hervorzuheben ist, dass sie vom Internetkunden im Buchungsvorgang zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden muss. Ist dies nicht der Fall und ist die Klausel auch nicht in den zum Vertragsbestandteil gewordenen AGB enthalten, so verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist irreführend / Wirtschaftlicher Erfolg der Rabattaktion ist kein Rechtfertigungsgrundveröffentlicht am 8. Januar 2012
BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 173/09
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr.1 UWGDer BGH hat entschieden, dass aus Anlass eines Firmenjubiläums geschaltete Werbung für zeitlich befristete Preisnachlässe nicht verlängert werden darf, somit die befristeten Preisnachlässe nicht mehr nach Ende der Befristung angeboten werden dürfen. Der wirtschaftliche Erfolg der Rabattaktion sei kein Rechtfertigungsgrund. Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass im Falle des genauen Gegenteils, nämlich eines schleppenden Abverkaufs, eine Rabattaktion verlängert werden darf (hier). Was wir davon halten? Heißt dies, dass es allein um die Kunst geht, die Hintergründe im rechten Licht darzustellen? Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Rabattaktion darf verlängert werden, wenn Nachfrage schleppend verläuftveröffentlicht am 4. Januar 2012
BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 181/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Rabattaktion eines Reiseveranstalters nicht verlängert werden darf, anderenfalls der Verbraucher in die Irre geführt wird und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Erweist sich die Rabattaktion allerdings nicht als erfolgreich, verläuft sie vielmehr eher schleppend, so ist eine Ausnahme gegeben. Die Verlängerung ist in diesem Fall zulässig. Der Verbraucher rechne in diesem Fall mit einer Verlängerung der Rabattaktion. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die automatische Verlängerung von Verträgen per AGB-Klausel ist wirksamveröffentlicht am 11. November 2011
BGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. Xa ZR 89/09
§ 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 308 Nr. 5 BGB, § 309 Nr. 9 BGBDer BGH hat entschieden, dass die automatische Verlängerung einer Vertragslaufzeit (hier: BahnCard) über die ursprüngliche Zeit von 3 Monaten hinaus für jeweils ein Jahr, falls nicht rechtzeitig vorher gekündgt wird, wirksam ist. Eine entsprechende AGB-Klausel benachteilige den Verbraucher nicht unangemessen. Dabei lag hier noch der Sonderfall vor, dass sich das zunächst angebotene Sonderangebot („Fan BahnCard“) im Rahmen der Fußball-WM für jedes von der deutschen Mannschaft gewonnene Spiel verlängerte und sich dadurch der spätestmögliche Kündigungszeitpunkt, falls eine weitere automatische Verlängerung nicht gewünscht sei, nach hinten verlagert habe. Hier urteilte der Senat, dass der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt klar in den AGB genannt worden sei. Wer die Verlängerung für gewonnene Spiele nutzen und mit der Kündigung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt warten wolle, dem sei auch die Verfolgung der Siegesbilanz der deutschen Fußball-Nationalmannschaft zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung: