Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Zeichen „Enzymax“ und „Enzymix“ sind verwechslungsfähig, zumal beide Zeichen als Wortstamm „Enzym“ enthaltenveröffentlicht am 13. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 154/09
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber der Wortmarke „Enzymax“ einem Konkurrenten die Verwendung des Zeichens „Enzymix“ – für Nahrungsergänzungsmittel – untersagen kann. Es bestehe eine hohe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen, auch wenn für die beanspruchten Waren nur eine geringe Kennzeichnungskraft anzunehmen sei, da sowohl klanglich als auch schriftbildlich sowie hinsichtlich der beanspruchten Waren nahezu Identität bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zur markenrechtswidrigen Nutzung einer fremden Marke in AdWords-Anzeigenveröffentlicht am 22. August 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 3-08 O 103/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG , § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige zu unterlassen ist, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird. Dies sei z.B. der Fall, wenn mit der konkreten Verwendung des Zeichens suggeriert werde, dass zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin als Markeninhaberin der Wortmarke eine wirtschaftliche Verbindung bestehe oder der Verbraucher auf Grund der vagen Angaben nicht erkennen könne, ob eine solche Verbindung möglicherweise bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Marke für Haarfärbemittel ist nicht mit ähnlicher Marke für Frisiersalons verwechslungsgefährdetveröffentlicht am 19. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.07.2014, Az. 6 U 45/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine für Haarfärbemittel eingetragene Marke nicht der Verwechslungsgefahr mit einer ähnlichen, für Dienstleistungen eines Frisiersalons eingetragenen Marke unterliegt. Es fehle hier an der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit. Zwar gehöre zu den typischen Dienstleistungen eines Friseursalons der Einsatz von Haarfärbemitteln, allerdings seien Dienstleistungen zu den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln nicht generell ähnlich. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ sind doch von der Kunstfreiheit geschützt und verletzt keine Titelschutzrechteveröffentlicht am 7. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 63/14
§ 15 Abs. 3, 4 MarkenG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ für eine Sammlung von Kurzbeiträgen keine Titelschutzrechte der „Wanderhuren“-Romanreihe verletzt. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt (hier). Das OLG war jedoch der Auffassung, dass die Verwendung des Titels unter die Kunstfreiheit falle, da es sich um eine satirisch-ironische Formulierung handele. Zur Pressemitteilung vom 05.08.2014:
- OLG Frankfurt a.M.: Dringlichkeit im Eilverfahren – Zur Wissenszurechnung einzelner Mitarbeiter eines Unternehmensveröffentlicht am 1. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2014, Az. 6 U 243/13
§ 14 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG; EGRL 48/2004Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Verwendung einer fremden Marke als Domainname, wodurch der Eindruck erweckt werde, dass zum Markeninhaber ein Auftragsverhältnis besteht, für die Dringlichkeitsvermutung erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens, der in der Lage ist, eine mögliche Verletzung zu erkennen, von dem Verstoß Kenntnis hat. Kenntnis eines Organs des Unternehmens oder der Rechtsabteilung sei nicht erforderlich. Jedoch nicht als so genannter „Wissensvertreter“ einzustufen sei vorliegend der Bearbeiter einer Verbraucherbeschwerde, wenn aus Anlagen der Beschwerde zwar mittelbar die Verletzung hervorgehe, dies jedoch für die Bearbeitung der Beschwerde nicht von Belang gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Eine Veranstaltung, die nicht mit der bekannten Preisverleihung zusammenhängt, darf nicht mit „Business to Bambi“ beworben werdenveröffentlicht am 23. Juli 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 131/13
§ 14 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Veranstaltung nicht mit dem Slogan „Business to Bambi (B2B)“ beworben werden darf, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Verleihung des bekannten „Bambi“-Preises steht. Es werde durch die markenmäßige Benutzung der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die Veranstaltung mit der Preisverleihung verbunden sei. Die Marke und das Medienereignis „BAMBI“ seien deutschland- und europaweit sehr bekannt und die Beklagte habe keine Anstrengung unternommen, sich davon zu distanzieren. Zitat:
- OLG Köln: „Wafer Breax“ verletzt die Marke „HAVE A BREAK“ für Schokoladenriegelveröffentlicht am 15. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2014, Az. 6 U 162/13
Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV, Art. 15 GMVDas OLG Köln hat entschieden, dass die Kennzeichnung „Wafer Breax“ für Schokoladenriegel die Gemeinschaftswortmarke „HAVE A BREAK“ verletzt, da die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. Der Verkehr könne auf Grund der (u.a. klanglichen) Ähnlichkeit der Kennzeichnungen annehmen, dass die „Wafer Breax“-Produkte ebenfalls von der Antragstellerin vertrieben werden, was nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Aufforderung zur Sperrung einer Domainveröffentlicht am 13. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betroffene einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung Anspruch auf Erstattung seiner zur Verteidigung notwendigen Rechtsanwaltskosten hat. Vorliegend hatte die Beklagte die Sperrung einer Domain „markenboerse.de“ aus einer Wort-/Bildmarke „Markenbörse“ verlangt. Diese Aufforderung war unzulässig, da keine Verwechslungsgefahr vorlag. Da die Marke kaum Unterscheidungskraft besitze, verletze die Übernahme nur des Wortbestandteils die Markenrechte nicht. Dies hätte der Markeninhaber vorher prüfen müssen. Daher stelle die Sperrungsaufforderung einen unzulässigen und zum Schadensersatz verpflichtenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ verletzt Titelschutzrechte der „Wanderhuren“-Romanreiheveröffentlicht am 17. April 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. 37 O 6/14 U.
§ 15 Abs. 3, 4 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Buch mit Kurzgeschichten nicht unter dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ vertrieben werden darf, weil dadurch Titelschutzrechte an der derzeit 4 Titel umfassenden „Wanderhuren“-Romanreihe verletzt werden. Letztere seien bekannt, so dass nicht auszuschließen sei, dass der angesprochene Verkehr eine Verbindung zu der Romanreihe herstelle. Die Eigentums- und Markenrechte an der „Wanderhuren“-Reihe gingen der Kunstfreiheit vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Goldener Bär vs. Goldbär – Keine Markenverletzung einer Wortmarke durch 3D-Gestaltungveröffentlicht am 15. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014, Az. 6 U 230/12
§ 14 MarkenG
Das OLG Köln hat entschieden, dass der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär von Lindt nicht die Markenrechte der Firma Haribo an der Wortmarke „Goldbär“ verletzt. Eine Verletzung der Marke durch die dreidimensionale Gestaltung des Schokobären sei nicht ersichtlich, da der Schokoladenbär für Verbraucher durch das Logo und die Anlehnung an den Goldhasen eindeutig als von der Firma Lindt kommend identifizierbar sei. Eine Verwechslungsgefahr liege somit nicht vor. Zur Pressemitteilung vom 11.04.2014: