IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 13 W 17/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 69 a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Celle hat darauf hingeweisen, dass der Rechteinhaber nicht ohne Weiteres wegen Verletzung der von ihm erworbenen Nutzungsrechte selbständig gegen den Verletzer vorgehen kann. Hierzu bedürfe es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber. Im Übrigen wies der Senat darauf hin, dass Webseiten grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt seien: Die Gestaltung der Internetseite gehe im vorliegenden Fall nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Weder die Farbauswahl oder -kombination, noch die Anordnung der Bilder und Grafiken verliehen der Gestaltung eine Originalität, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen würde, die Gestaltung zu monopolisieren. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Verwendung der Sprache. Es handele sich um eine sachliche Information zu Belangen der örtlichen Gemeinschaft. Die verwendete Alltagssprache biete keine Besonderheiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Magdeburg, Urteil vom 13.04.2011, Az. 7 O 260/11
    § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Magdeburg hat entschieden, dass die Angabe einer – zwischenzeitlich nicht mehr bestehenden – Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IvD) durch einen Immobilienmakler nicht irreführend ist, wenn diese Angabe lediglich auf veralten Webseiten aufgefunden wird, die nur durch Einsatz einer Suchmaschine und der Begrifflichkeit „Name des Immobilienmaklers“ + „IvD“ aufgefunden werden. In diesem Fall bestehe keine wettbewerbliche Relevanz, weil diese Informationen, die nur auf Umwegen abrufbar seien, den Wettbewerb nicht zum Nachteil von Mitbewerbern oder Verbrauchern beeinträchtigten. Auf der Homepage der Verfügungsbeklagten sei auf die beendete Mitgliedschaft im IvD zutreffend hingewiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Dezember 2011

    AG München, Urteil vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10 – nicht rechtskräftig
    § 670 BGB, § 677, § 683 S. 1 BGB, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG München hat im vorliegenden Fall entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial der hier klagenden Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) nicht mehr als 300,00 EUR an fiktiven Lizenzkosten geltend gemacht werden können. Die Klägerin (die 1.620,00 EUR an Schadensersatz gefordert hatte) habe nicht dargelegt, dass sie üblicherweise mehr als vorgenannten Betrag auf dem freien Markt erwirtschafte. Dabei setzte sich das Gericht eingehend mit der doch eher speziellen Beweislage auseinander. Eine Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG soll nach Auffassung des Amtsgerichts vorliegend nicht in Betracht kommen, da jedenfalls kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2011

    LG Gießen, Urteil vom 28.07.2010, Az. 1 S 64/10
    § 4 BGB-InfoV

    Das LG Gießen hat entschieden, dass durch Verstöße auf einer Internetseite kein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt, die hinsichtlich fehlender Verbraucherinformationen in einem Reisekatalog abgegeben wurde. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, die „prospektmäßige“ Bewerbung von Pauschalreisen ohne Angabe gewisser Informationspflichten zu unterlassen. Bei Angaben auf einer Webpräsenz handele es sich jedoch nicht um prospektmäßige Angaben, da sie keine dauerhafte Informationsgrundlage darstelle. Hier hätte zunächst eine gesonderte Abmahnung erfolgen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Juli 2011

    OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
    §§
    2 Abs. 2; 13 S. 2; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Rostock hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass ein suchmaschinenoptimierter Webseiten-Text urheberrechtlich geschützt ist. Zitat: „Weil die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen sogenannten Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren, kommt der zielführenden Verwendung der Sprache bei der Suchmaschinen-Optimierung erhebliche Bedeutung zu. Zur Vermeidung von Manipulationen halten die Betreiber von Suchmaschinen die genauen Parameter der Suchfunktionen allerdings geheim und veränderten sie im Verlauf der Zeit. Um gleichwohl für eine gewisse Dauer die Auflistung der Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu erreichen, bedarf es daher besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts. Dass die – vertraglich vereinbarte – Suchmaschinen-Optimierung hier gelungen ist, belegen die oben genannten Ergebnisse. Darin liegt die persönliche geistige Schöpfung des Klägers im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht dazu verpflichtet werden kann, den Zugang auf rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a. Zugang zu dem Internetdienst „d…am“, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer Sperre so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am“ mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.

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  • veröffentlicht am 15. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
    §§ 97, 72, 19 a, 2, 15, 16 UrhG; 8 bis 10 TMG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform für eine Rezeptesammlung für die Einstellung urheberrechtswidrig erlangter Bilder durch die Nutzer dieser Plattform verantwortlich sein kann. Die Beklagten betrieben unter „www.chefkoch.de“ eine Webseite für Kochrezepte. Die Rezepte und dazugehörigen Bilder wurden durch Nutzer der Webseite eingesandt und durch die Betreiber nach Prüfung veröffentlicht. Dabei hatten einige Nutzer auch Bilder von der Webseite „www.marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Illustration ihrer Rezepte verwendet. Die Betreiber und Ersteller der Lichtbilder von Marions Kochbuch nahmen nunmehr die Betreiber des Portals „Chefkoch“ auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Der BGH sprach Ihnen diesen Anspruch zu und führte aus, dass die Betreiber von „www.chefkoch.de“ sich die Inhalte auf dieser Seite zu eigen gemacht hätten und sich dadurch von den Betreibern beispielsweise einer Auktionsplattform oder eines elektronischen Marktplatz unterschieden, auf denen fremde Inhalte eingestellt werden (vgl. die Entscheidung des OLG Hamburg). Sie habe tatsächlich und nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Wir berichteten bereits über die Pressemitteilung des BGH zu diesem Thema. Zum Volltext:

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  • veröffentlicht am 29. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, Az. 6 U 169/09
    §§ 133, 157, 242, 278, 313 BGB; 20 MarkenG; 11 UWG; 287 ZPO

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Webseitenbetreiber im Rahmen eines Affiliate-Konzepts lediglich als Beauftragte des Anbieters anzusehen sind. Dies ist hinsichtlich abgegebener Unterlassungserklärungen des Anbieters relevant. Im entschiedenen Fall hatte sich der Anbieter bei Meidung einer Vertragsstrafe verpflichet, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dieses beanstandete Verhalten fand sich jedoch nach Abgabe der Erklärung noch in einer Werbeanzeige auf einer Affiliate-Partnerseite des Anbieters. Das Gericht verneinte allerdings die Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Beklagte habe für die Inhalte von Partnerseiten nicht wie für eigenes Verhalten einzustehen. Die Betreiber solcher Seiten seien im Rahmen ihrer Anmeldung zu dem Partnerprogramm des Anbieters („Advertiser“ oder „Merchant“) zwar als dessen Beauftragte anzusehen. Erfüllungsgehilfen in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten seien sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme, sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede stehe.  Dies habe zwar den Beklagten als vertraglichen Unterlassungsschuldner nicht von seiner eigenen Pflicht entbunden, jeden auf Grund seines Vorverhaltens drohenden Verletzungsfall nach Kräften abzuwenden und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang auch auf außerhalb seiner Betriebsorganisation stehende Dritte einzuwirken; jedoch sah das Gericht diese Pflicht vorliegend auf Grund der Umstände des Einzelfalls als erfüllt an. Dass gehörige Anstrengungen des Beklagten den in Rede stehenden Verbleib eines Werbefotos auf einer Partnerseite lediglich 2 Tage nach Abgabe der Unterlassungserklärung hätten verhindern können, liege fern.

  • veröffentlicht am 24. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert]
    §§ 102, 105 StPO;
    §§ 184 I, 184 d StGB

    Das AG Marburg greift bei einem Anfangsverdacht auf Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet schnell zu: Besteht nach Betrachtung einer pornografischen Webseite der Verdacht, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten werden, namentlich kein adäquates Altersverifikationssystem vorgehalten wird, wird die benutzte Hardware beim Betreiber der Webseite  innerhalb kürzester Frist abgeholt, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot im Ausland vorgehalten, der Betreiber des Servers aber in Deutschland sitzt.
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  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27.01.2010, Az. E-4/09
    Art. 2 Nr. 12 EU-RL 2002/92

    Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass eine Website als „dauerhafter Datenträger“ angesehen werden kann, wenn der Verbraucher die dort enthaltenen Informationen so speichern kann,  dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Die deutsche Rechtsprechung geht dagegen davon aus, dass die allein auf einer Website wiedergebene Widerrufsbelehrung nicht in gebotener Textform (§ 312 c Abs. I BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. § 126b BGB) mitgeteilt wird, da diese Form der Wiedergabe gerade nicht dauerhaft sei (Links: KG Berlin, OLG Hamburg).
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