Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Wird die deutsche Version einer Software angeboten, darf die Software nicht als englischsprachige Version geliefert werdenveröffentlicht am 21. November 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.11.2013, Az. 2-23 O 50/13 – nicht rechtskräftig
§ 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB, § 283 BGB, § 473 Nr. 3 BGB, § 3 UWG, § 5 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass derjenige, der bei eBay den Verkauf einer Software (hier: „Kaspersky Internet Security 2012 1 Jahr 3 Lizenzen CD-Version“) bewirbt, indem er eine Verpackung der betreffenden Software in deutscher Sprache abbildet, auch zur Lieferung einer deutschen Version dieser Software verpflichtet ist. (mehr …)
- OLG Köln: Unleserliche Vertragsbedingungen unter einem Sternchenhinweis bei TV-Werbung sind unschädlich, wenn in der Werbung auf Internetseite mit Informationen verwiesen wirdveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Warnhinweise für Spielzeug müssen mit dem Begriff „Achtung“ eingeleitet werden, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegtveröffentlicht am 30. August 2013
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2013, Az. 4 U 194/12
§ 7 Abs. 1 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV, § 11 Abs. 4 der 2. GPSGV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Spielzeug verkauft und gemäß § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV bestimmte Warnhinweise erteilen muss, diese Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ einleiten muss. Dem Händler ist es nicht freigestellt, andere Begriffe wie z.B. „Sicherheitshinweise“ zu verwenden, anderenfalls er einen Wettbewerbsverstoß begeht und sich der Gefahr einer Abmahnung aussetzt. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verstoß nicht um eine „Bagatelle“, sondern um eine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen handele. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Freiburg: Händler haftet für wettbewerbswidrige Werbung seines Mitarbeiters auch bei Unkenntnisveröffentlicht am 19. August 2013
LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.
- BGH: Der Hinweis „Zugelassen am Oberlandesgericht …“ ist grundsätzlich erlaubt und nicht irreführend, wenn Zulassung am OLG vor dem 01.06.2007 bestandveröffentlicht am 16. August 2013
BGH, Urteil vom 20.02.2013, Az. I ZR 146/12
§ 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt durchaus den Hinweis verwenden darf „auch zugelassen am OLG (Frankfurt a.M.)“, wenn eine entsprechende Singularzulassung vor dem 01.06.2007 bestanden hat. Es sei für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedürfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werdenveröffentlicht am 12. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az. 5 U 32/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ nur durch Angabe einer E-Mail-Adresse erfüllt werden kann, nicht aber alternativ durch Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer. Auch das Vorhalten eines „Online-Kontaktformulars“ akzeptierte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 18. Juli 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG § 5 TMG, § 13 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellt. Gemäß § 13 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Damit ist die Nichtbeachtung des Datenschutzrechtes neuerdings grundsätzlich abmahnbar (a.A. KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei textbausteinartige Filesharing-Abmahnung mit textbausteinartigem Falschvortrag (!) erwidert / Schlecht- oder Nichtleistung ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 17. Juli 2013
BGH, Urteil vom 10.01.2013, Az. I ZR 190/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a UWGDer BGH hat entschieden, dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher vertragliche Rechte des Verbrauchers wegen Pflichtverletzung begründen können, aber keinen Wettbewerbsrechtsverstoß darstellen. Im vorliegenden Fall war eine Kölner Kanzlei, die Adressaten von Filesharing-Abmahnungen beriet, von einer süddeutschen Kanzlei abgemahnt worden, nachdem letztere festgestellt hatte, dass die Kölner Kanzlei für einige ihrer Mandanten textbausteinartige Antworten verschickte, die falschen Vortrag enthielten. So hatten Testkunden der süddeutschen Kanzlei gegenüber der Kölner Kanzlei einen fingierten Urheberrechtsverstoß zugegeben. Gleichwohl hatten die Kölner Kollegen gegenüber der abmahnenden Kanzlei den Urheberrechtsverstoß bestritten. Hierin sah die süddeutsche Kanzlei einen Wettbewerbsverstoß. Diese Ansicht teilte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Prozessbevollmächtigter ist bezüglich der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren als Wissensvertreter anzusehenveröffentlicht am 15. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.06.2013, Az. 6 W 61/13
§ 12 Abs. 2 UWG; § 166 Abs. 1 Nr. 1 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Frage der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsteller auch das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zugerechnet werden muss. Der Rechtsanwalt, der zur Abwehr einer Abmahnung eine Gegenabmahnung wegen Wettbewerbsverstößen des Gegners ausspricht, ist als so genannter Wissensvertreter des Antragstellers zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Nutzung einer fremden EAN/ASIN-Nummer bei Amazon ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Juli 2013
LG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 15 O 436/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas LG Berlin hat entschieden, dass durch die Übernahme der fremden EAN (ASIN) eines anderen Händlers bei Amazon irreführende Angaben über die betriebliche Herkunft der Ware gemacht werden und dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)