Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Der falsche anwaltliche Vortrag in einem Antwortschreiben auf eine Filesharing-Abmahnung stellt keinen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 7. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2011, Az. 6 U 225/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 43a Abs. 3 BRAO, § 263 StGB
Das OLG Köln hat in diesem Fall aus der Rubrik „Wenn Rechtsanwälte sich verklagen“ entschieden, dass der falsche anwaltliche Vortrag einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Antwortschreiben auf eine Abmahnung jedenfalls keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, da dieses Verhalten keine „geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG“ darstelle. Grund für die Abmahnung der einen Rechtsanwaltskanzlei war, dass die andere Kanzlei, ebenso wie die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei mit Textbausteinen arbeitete und dabei den tatsächlichen Vortrag des Mandanten falsch wiedergab. Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden (Az. des laufenden Revisionsverfahrens: BGH, Az. I ZR 190/11). Zum Text der Entscheidung: (mehr …) - LG Aurich: Auswahl des fliegenden Gerichtsstandes kann für Rechtsmissbrauch sprechenveröffentlicht am 28. Februar 2013
LG Aurich, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 6 O 38/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Aurich hat entschieden, dass die Auswahl eines Gerichtes nach dem Gesichtspunkt des fliegenden Gerichtsstandes für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen spricht, wenn für den gewählten Gerichtsstandort keinerlei logische Gesichtspunkte sprechen. Für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG wegen Handelsaktivitäten im Internet ist gemäß §§ 2, 8 UWG iVm. § 32 ZPO die Zuständigkeit jeden deutschen Gerichtes als Gericht des Begehungsortes eröffnet. Gemäß § 35 ZPO kann die klagende Partei unter mehreren zulässigen Gerichtsständen wählen. Diese Wahlfreiheit stehe allerdings, so das Gericht, unter dem Vorbehalt der unzulässigen Rechtsausübung, also des Rechtsmissbrauchs. Es sei vorliegend aus keinem anderen Gesichtspunkt als dem der Schadenszufügung und der arglistigen Erschwerung der Rechtsverteidigung des Antragsgegners zu erklären, dass die Antragstellerin die einstweilige Verfügung ausgerechnet in Aurich beantragt habe. (mehr …)
- LG Amberg: Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werdenveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Amberg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 41 HKO 1180/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Art. 1 29/200 EG RL, Art. 1ff 29/2005 EG RLDas LG Amberg hat entschieden, dass im geschäftlichen Verkehr Gewinnspiele wettbewerbswidrig sind, nach denen der Verbraucher auf einem auf dem Kassenbon aufgedruckten Gewinncoupon Name, Straße, Ort und Telefonnummer eintragen und den Kassenbon nach der Vervollständigung in eine Gewinnbox in der Filiale einwerfen soll. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel dürfe nicht von dem Erwerb von Waren abhängig gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Angabe zur Lieferfrist ist eine AGB-Klausel / Die Angabe der Lieferfrist mit „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ ist zu unbestimmt und wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2012, Az. I-4 U 107/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 308 Nr. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit den Worten „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ wettbewerbswidrig ist. Der Senat hat auch die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca … Werktage“ für wettbewerbswidrig erachtet, wenn diese Angabe durch weitere Zusätze (z.B. „annähernd“) verwässert wird (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Regensburg: Fehlendes Impressum bei Facebook kann abgemahnt werden / Im richtigen Hof findet auch die Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) mal ein Korn…veröffentlicht am 6. Februar 2013
LG Regensburg, End-Urteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMGDas LG Regensburg hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Facebook ein Impressum vorhalten muss, insbesondere dann, wenn – wie vorliegend – der Facebookauftritt ais Eingangskanal zur gewerblichen Website verwendet wird, auf der die Darstellung entgeltlicher Leistungen erfolgt. Die Pflicht nach § 5 TMG greife auch auf derartigen Facebookseiten ein, die einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die präsentierte Firma haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Flensburg: Eine offensichtliche Irreführung ist immer wettbewerbswidrigveröffentlicht am 17. Januar 2013
LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Flensburg hat entschieden, dass die Werbung eines Elektronikmarkts für einen Flachbild-Fernseher mit Tuner, der tatsächlich keinen Tuner im Angebotsumfang enthielt, wettbewerbswidrig ist. Im Markt erhielten Kunden, die sich auf die Anzeige beriefen, die Auskunft, dass ein Gerät wie das beworbene mit dem entsprechenden 3-fach Tuner nur zu einem 200,00 EUR höheren Kaufpreis tatsächlich erhältlich sei. Die Wettbewerbszentrale (hier) erwirkte eine einstweilige Verfügung und ließ die streitgegenständliche Werbung verbieten. Das Gericht teilte offensichtlich die im Antrag vertretene Auffassung, dass eine offensichtliche Irreführung wettbewerbswidrig sei, auch wenn möglicherweise keine erhebliche Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen vorliege. - OLG Stuttgart: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“, wenn Einrichtung keine besondere Größe oder personelle Besetzung aufweistveröffentlicht am 14. Januar 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2 U 64/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung „Zentrum“ auf eine Einrichtung von besonderer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich Größe und personeller Besetzung, hinweist und ein Nichterfüllen dieser Anforderungen den Tatbestand der Irreführung, und damit eines Wettbewerbsverstoßes erfüllt. Insbesondere hat der Senat entschieden, dass durch geographische und kennzeichenrechtliche Zusätze der Begriff des Zentrums nicht relativiert werde. Im vorliegenden Fall wurde der auric Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn GmbH & Co. KG die Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn“ untersagt. Der Zusatz „Heilbronn“ werde vom Verkehr als Hinweis auf den geographischen Bereich verstanden, in dem das „Hör- und Tinnitus-Zentrum“ seine beanspruchte Bedeutung habe. Die Hinzunahme der Unternehmensbezeichnung „auric“ habe nicht zur Folge, dass der Verkehr die Bezeichnung mit dem begrifflichen Bestandteil „Zentrum“ insgesamt lediglich als Hinweis auf ein Geschäftslokal reduziere, in dem Produkte der betreffenden Firma angeboten würden. Vgl. auch die Grundsatzentscheidung des BGH zur Bezeichnung „Zentrum“ (hier).
- LG Freiburg: Zur Behinderung von Mitbewerbern durch Abwerbungveröffentlicht am 18. Dezember 2012
LG Freiburg, Urteil vom 02.05.2011, Az. 12 O 118/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine gezielte Behindung eines Mitbewerbers dann vorliegt, wenn Kunden eines Telefondienstleisters per Haustürgeschäft abgeworben werden und vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der alte Anschluss durch den neuen Anbieter bereits gekündigt und die Telefonnummer portiert wird. Der neue Anbieter sei gehalten, durch geeignete Organisation im Falle schriftlich erteilter Vollmacht die Kündigung von Verträgen und die sich daran anschließende Portierung der Rufnummer bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hintanzustellen, um nicht faktisch schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über den „versicherten Versand“ und über die „Echtheit der Ware“ sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Dezember 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12
§ 312c BGB, § 312g BGB, § 477 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, der zwischen „unversichertem“ und „versichertem“ Versand unterscheidet und zudem den Passus „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ verwendet. Ersteres täusche den Verbraucher über das Versandrisiko, welches nach dem Gesetz immer der Verkäufer trage, und gaukele vor, für den (teureren) versicherten Versand ein Mehr an Leistung zu erbringen gegenüber dem unversicherten. Die Echtheitsgarantie hingegen stelle eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, denn jeder Verkäufer sei verpflichtet, Originalware zu liefern, so dass auch hier kein besonderes Plus an Leistung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: - KG Berlin: Kein „Beer“ ohne Bier!veröffentlicht am 30. November 2012
KG Berlin, Urteil vom 12.10.2012, Az. 5 U 19/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein Getränk, welches kein Bier enthält, irreführend ist. Der Verbraucher, der den Begriff „Beer“ zwanglos als „Bier“ übersetze, werde über den Inhalt getäuscht, was wiederum Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch könnten in diesem Fall auch Bierbrauereien und Bierhändler geltend machen, da deren Umsätze durch die Irreführung betroffen sein können. Zum Volltext der Entscheidung: