Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Geschäftsführer haftet nicht mehr automatisch für Wettbewerbsverstößeveröffentlicht am 24. Juli 2014
BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 und 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Geschäftsführer nicht mehr „reflexartig“ für Wettbewerbsverstöße einer GmbH haftet. Vielmehr setze dies ein positives Tun voraus oder eine nach den allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründete Garantenstellung. Allein der Umstand, dass der Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der GmbH sei, begründe noch nicht die Verpflichtung des Geschäftsführers, Wettbewerbsverstöße zu Lasten Dritter zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Oldenburg: Die Werbung mit Pauschalpreisen für eine Führerscheinausbildung ist wettbewerbswidrig, aber Kostenvoranschläge mit pauschalierten Summen für einen Förderer nichtveröffentlicht am 16. Juni 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2014, Az. 5 O 1044/13
§ 19 FahrlG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass das grundsätzliche Verbot, mit einem Pauschalpreis für die Führerscheinausbildung zu werben, zwar weiterhin Bestand hat, ein anderer Fall aber dann gegeben ist, wenn die Fahrschule dem zukünftigen Fahrschüler zur Erlangung von Fördermitteln seines Arbeitgebers oder aber der Arbeitsagentur pauschalierte Kostenvoranschläge überreicht, welche bestimmungsgemäß an den Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur weitergeleitet werden (sollen). (mehr …)
- LG Köln: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Zur Frage, wann die Muttergesellschaft durch ihre Webseiten-Gestaltung für die Wettbewerbsverstöße der Tochtergesellschaft haftetveröffentlicht am 22. April 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13
§ 312g Abs. 2 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Muttergesellschaft bei Verwendung der Klausel „Der Vertrag über die Nutzung des Mobilen Internets kommt mit der X-GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Y-AG, unter Einbeziehung deren AGB, sowie der Leistungsbeschreibungen zustande. …“ für Wettbewerbsverstöße ihrer Tochtergesellschaft haftet, die darin begründet sind, dass nicht zusammen mit der Klausel auf die relevanten Verbraucherrechte (z.B. Widerrufsrecht) hingewiesen wird. (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Heimliche Verwendung eines Website-Trackingtools (Piwik, Google Analytics) ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. März 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2014, Az. 3-10 O 86/12
§ 15 Abs. 3 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass der Einsatz von sog. Trackingtools auf Webseiten ohne den Hinweis des Seitenbetreibers, dass das Trackingtool von ihm verwendet wird, und dass und wie gegen die Nutzung der so gewonnenen Daten widersprochen werden kann, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ähnlich hatte bereits das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12, hier) entschieden, dass Datenschutzverstöße (dort: keine Informationen zur Erhebung und Verwendung der für die Registrierung der angesprochenen Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten) zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen, weil sie Marktverhaltensregeln darstellen. Zur weiteren ergebnisgleichen Rechtsprechung (Zitat der Entscheidung): (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Beweismittel dürfen im einstweiligen Rechtsschutz auch in der zweiten Instanz erstmalig vorgelegt werden / 100 % Made in Germanyveröffentlicht am 11. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2014, Az. I-20 U 134/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Präklusionsvorschriften im Berufungsverfahren dann keine Anwendung finden, wenn es sich um die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung handelt, weil diese Vorschriften mit dem Eilcharakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht vereinbar seien. Demnach kann ein Mittel zur Glaubhaftmachung (hier ein Geschäftsschreiben) auch erstmalig in der Berufungsinstanz in das Verfahren eingeführt werden. Ferner hat der Senat die Angabe „Wir haben auch 100% Made in Germany“ für irreführend erklärt, wenn nicht die Fertigung des Gerätes einschließlich aller Komponenten vollständig und ausschließlich in Deutschland stattfindet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Die Werbung „Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands“ ist wettbewerbswidrig, wenn an dem Unternehmen zwei Verlage zu 80 % beteiligt sindveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 4/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass es irreführend ist, das eigene Unternehmen als „größten unabhängigen Nationalvertrieb Deutschlands“ zu bezeichnen, wenn tatsächlich an dem betreffenden Unternehmen zwei Verlage, und zwar zu 80 %, beteiligt sind. Es sei zutreffend, dass nicht jede wirtschaftliche Bindung die Eigenschaft der „Unabhängigkeit“ entfallen lasse. Im vorliegenden Fall sei aber maßgeblich, dass zwei Unternehmen, die jeweils einer großen Verlagsgruppe angehörten (WAZ und Burda), zusammen mindestens 80 % der Anteile an der Beklagten hielten sowie weitere 80 % an der Komplementär-GmbH, der die Geschäftsführung der Beklagten übertragen sei. Damit hätten sie jeweils die Möglichkeit, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf die Beklagte zu nehmen. Der Umstand, dass die Gesellschafter der Beklagten diese Möglichkeit der Einflussnahme möglicherweise tatsächlich nicht in Anspruch nähmen, stehe der Bewertung der Aussage, die Beklagte sei „unabhängig“, als irreführend nicht entgegen. Maßgeblich sei allein, dass die Möglichkeit einer solchen Einflussnahme bestehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Rechtsanwalt darf mit „Kostenloser Erstberatung“ werben / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 7. Januar 2014
LG Essen, Urteil vom 10.10.2013, Az. 4 O 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG und § 34 Abs. 1 RVGDas LG Essen hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn ein Rechtsanwalt eine „Kostenlose Erstberatung, bundesweit“ anbietet oder mit einer „Kostenlosen Ersteinschätzung“ wirbt. Dies sei weder gebühren- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Bewerbung der E-Zigarette „Clever Smoke“ mit der Aussage „die gesündere Art zu rauchen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenveröffentlicht am 20. Dezember 2013
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013, Az. 3 U 2161/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 8 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Bewerbung der E-Zigarette „Clever Smoke“ mit der Aussage, die E-Zigarette sei die „gesündere Art zu rauchen“ und eine „geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte beanstandet, dass das Produkt Alkohol enthalte, so dass der Hersteller die E-Zigarette nicht schwangeren Frauen, entwöhnten Alkoholikern oder bestimmten Personen mit Atemwegserkrankungen empfahl. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass aus Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers die Werbung weder in Einzelheiten noch in der Gesamtschau den Eindruck vermittle, dass das „Rauchen“ einer E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Münster: Zu Unrecht Abgemahnter muss nicht zur Aufklärung beitragenveröffentlicht am 3. Dezember 2013
LG Münster, Urteil vom 26.06.2013, Az. 026 O 76/12
§ 3 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass jemand, der zu Unrecht wegen eines nicht gegebenen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wurde, nicht vorprozessual zur Aufklärung dieses Sachverhaltes beitragen muss. Solche vertraglichen Verpflichtungen könnten nur bei einem tatsächlichen Verstoß entstehen. Eine Ausnahme könne lediglich gegeben sein, wenn der Abgemahnte selbst den Anschein eines Verstoßes gesetzt habe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: