Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH-Generalanwalt: Das automatisierte SCHUFA-Scoring-Verfahren verstößt gegen geltendes Recht / 2023veröffentlicht am 20. März 2023
SCHUFA-Scoring
Schlussanträge EuGH-Generalanwalt Pikamae, 16.03.2023, Az. C-634/21
Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 22 DSGVODer Generalanwalt beim EuGH, Priit Pikamae, hat die Rechtsansicht geäußert, dass die automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens durch die SCHUFA mittels eines geheimen Algorithmusses gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, da es ein Profiling gem. Art. 22 DSGVO darstellt. Hiervon abgesehen müsse der Bewertete die Möglichkeit haben, zu erfahren, welche seiner persönlichen Daten von der SCHUFA bei der Scoring-Prüfung berücksichtigt werden und wie das Ergebnis methodisch zustande kommt. Dies ist neu, da die deutsche Gerichtsbarkeit den Bewertungsalgorithmus der SCHUFA bislang de-facto als Geschäftsgeheimnis anerkannt haben. Außerdem beanstandete der Generalanwalt, dass die SCHUFA Daten doppelt so lange vorhält wie die zuständigen Registergerichte. So werde die Rückkehr des Schuldenrs ins Wirtschaftsleben nach einem Jahr konterkariert. Zum Volltext des Gutachtens und der Schlusssanträge: (mehr …)
- BGH: Bonitätsbeurteilungen der Creditreform sind zulässige Meinungsäußerungen, aber …veröffentlicht am 23. Juli 2015
BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass sog. Bonitätsaussagen der Creditreform (hier: „Bonitätsindex 500“) zulässige Meinungsäußerungen sind. Gleichwohl ist stets eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, inwieweit eine Auskunft bzw. Erklärung der Creditreform nicht doch eine Tatsachenbehauptung ist. Unter anderem ist eine Wiedergabe falscher Tatsachen nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Darmstadt: „Letzte Mahnung“ mit Androhung von Schufa-Eintrag ist wettbewerbswidrig, wenn das angebliche Vertragsverhältnis bestritten wurdeveröffentlicht am 22. Januar 2015
LG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014, Az. 27 O 133/14
§ 28a Nr. 4d BDSG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas LG Darmstadt hat entschieden, dass das Inkassounternehmen Tropmi Payment GmbH in Schreiben, welche als „letzte Mahnung“ betitelt werden, nicht mit einer Schufa-Meldung drohen darf. Konkret lautete die angegriffene Formulierung: „..im Rahmen geschäftlicher Handlungen wie als Anlage beigefügt, eine letzte Mahnung an Verbraucher zu senden und mitzuteilen dass unbestrittene und fällige Forderungen an die SCHUFA gemeldet werden können, wenn diese die Forderung gegenüber der Tropmi Payment GmbH zuvor bestritten haben.“ Vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, Az. 13 U 64/13 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Datenübermittlung an die SCHUFA erfordert keine Abwägung von schutzwürdigen Belangen des Betroffenen mehrveröffentlicht am 3. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10
§ 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG, § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG, § 29 Abs. 1 BDSG, § 29 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BDSG, § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Schufa keine Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen (mehr) stattfindet. Geschuldet ist dies dem „neuen“ § 28a Abs. 1 BDSG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Leipzig: Abo-Falle kann wegen Androhung einer Schufa-Eintragung auf Unterlassung in Anspruch genommen werdenveröffentlicht am 8. August 2010
AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, Az. 118 C 10105/09
§§ 823 Abs. 1; § 1004 I 2 analog BGB; §§ 4 Abs. 1; 4a Abs. 1; 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSGDas AG Leipzig hat entschieden, dass eine Abo-Falle einem Verbraucher nicht mit einer Schufa-Eintragung drohen darf. Vielmehr habe der Verbraucher einen Unterlassungsanspruch gegen die Datenübermittlung an die Schufa-Holding AG, da diese unverhältnismäßig sei. Dies resultiere bereits aus dem Umstand, dass die geltend gemachte Forderung der Verfügungsbeklagten gegen die Verfügungsklägerin offensichtlich nicht bestehe, was weiter ausgeführt wird. Vgl. auch AG Plön, LG Düsseldorf und OLG Koblenz. Zum Volltext der Entscheidung des AG Leipzig: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Bankfiliale wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, SCHUFA-Meldung zu widerrufenveröffentlicht am 20. März 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az. 14d O 39/08
§§ 12, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSGBeachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)!
Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall eine Bank per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre negative SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Die Verfügungskläger hatten bei der Verfügungsbeklagten, einer Bankfiliale, ein Girokonto und ein Kreditkartenkonto. Zudem hatten die Parteien einen höheren Kreditvertrag sowie eine Kreditlebensversicherung abgeschlossen. Die Verfügungskläger gerieten mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug. Mit Schreiben vom 26.9.2007 lehnte die Verfügungsbeklagte einen Vergleichsvorschlag der Verfügungskläger ab und drohte mit der Kündigung der Verträge, für den Fall, dass die ausstehenden Raten nicht gezahlt würden. Nach nochmaliger erfolgloser Mahnung mit Schreiben vom 13.11.2007, in dem auch eine Meldung an die Schufa angedroht wurde, kündigte die Verfügungsbeklagte die Kontoverbindungen und meldete der Schufa im Rahmen eines automatisierten Verfahrens die Fälligstellung eines Negativsaldos am 09.01.2008 bezüglich des Girokontos und die Fälligstellung eines weiteren Negativsaldos am 28.12.2007 bezüglich des Kreditkartenkontos. (mehr …)
- AG Plön: Bei Androhung einer SCHUFA-Eintragung kann Unterlassungsklage erhoben werdenveröffentlicht am 10. März 2009
AG Plön, Urteil vom 10.12.2007, Az. 2 C 650/07
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1, 2 Abs. 1 GGBeachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)! Allerdings ist nicht jede Datenübermittlung nunmehr schlechterdings erlaubt. Nehmen Sie ggf. Kontakt zu uns auf!
Das AG Plön hat ein Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet, nachdem es einem Schuldner, um diesen zu beschleunigten Zahlung offener Rechnungsbeträge zu drängen, bei fruchtlosem Ablauf einer Zahlungsfrist einen Eintrag in das Schufa-Register angedroht hatte. Da das Unternehmen diese Drohung trotz außergerichtlichen Anschreibens des Prozessbevollmächtigten des Schuldners nicht zurücknahm, klagte der Schuldner auf Unterlassung. Dieses erging antragsgemäß und bestätige gleichzeitig die außergerichtlichen Gebühren seines Rechtsanwalts. Onlinehändler, die eine derartige Droh-Praxis ebenfalls nutzen, sollten ihre Entscheidung überprüfen. Sie wirkt, insbesondere, wenn mit der ersten Zahlungsaufforderung verbunden, auch nicht sonderlich seriös.