Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Wirksamkeit einer „unwirksamen“ Widerrufsbelehrung kraft Gesetzlichkeitsfiktionveröffentlicht am 27. Februar 2024
BGH, Urteil vom 27.02.2024, Az. XI ZR 258/22
§ 355 BGB, § 358 Abs. 2 BGB, § 492 Abs. 2 BGB, § 495 Abs. 1 BGB, Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 11 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EGBGB, Art. 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EGBGBDer BGH hat eine WIderrufsbelehrung mit mehreren unwirksamen Bestandteilen für wirksam erklärt und das Ablaufen der Widerrufsfrist bestätigt, da die Beklagte sich auf die gesetzliche Fiktion der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung berufen könne. Zur Pressemitteilung Nr. 037/2024 vom 27.02.2024 des Bundesgerichtshofs:
- OLG München: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Pkw mit gängiger Sonderausstattung mit vorgefertigten Bauteilenveröffentlicht am 5. Oktober 2023
OLG München, Endurteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19
§ 312g Abs. 3 BGB, § 355 BGB, § 495 Abs. 1 BGB, § 506 Abs. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB, Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 247 § 12 Abs. 1 S. 1 EGBGB, § 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKGDas OLG München hat entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sei, wenn ein Pkw mit gängiger Sonderausstattung aus vorgefertigten Serienbauteilen bestellt werde. Es liege keine Individualisierung vor, bei der die Ware so angefertigt werde, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos sei, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Verden: Keine Individualisierung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn Produkt in mehren Standardgrößen nach Auftrag gefertigt wirdveröffentlicht am 29. September 2023
LG Verden, Urteil vom 03.07.2023, Az. 10 O 13/23 – nicht rechtskräftig
§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGBDas LG Verden hat entschieden, dass ein Onlineshop auch bei Produkten, die „on demand“ produziert werden, ein Widerrufsrecht angeboten werden muss. In dem Onlineshop wurde eine Trittleiter zum leichteren Aufstieg auf ein Pferd in mehreren Standardgrößen angeboten. Diese sollten erst auf Bestellung gefertigt werden. Die Wettbewerbszentrale sah hierin jedoch keinen Anwendungsfall von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, da eine echte Individualisierung fehle, die das Produkt nach Ausübung des Widerrufsrechts wertlos mache. Dem stimmte das LG Verden zu.
- LG Cottbus: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei aufgedrängter Individualisierungveröffentlicht am 4. September 2023
LG Cottbus, Urteil vom 29.09.2022, Az. 2 O 223/21
§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGBDas LG Cottbus hat entschieden, dass durch eine ohne ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vom Unternehmer vorgenommene und damit aufgedrängte Individualisierung das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, telefonisch abgeschlossen Dienstleistungsvertrag, so ist er von jeder Zahlungspflicht befreit / 2023veröffentlicht am 19. Mai 2023
Widerrufsrecht bei Dienstleistungsvertrag
EuGH, Urteil vom 17.05.2023, AZ. C-97/22
Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. i sowie Abs. 5 EU-RL 2011/83Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreit ist, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer nicht über das Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat. Kommentar: Es handelt sich bei den Parteien nicht um Mandanten der Kanzlei. Der Fall veranschaulicht allerdingst, wie schnell ein Handwerker von einem einzelnen Verbraucher (nahezu) in den Ruin getrieben werden kann. Der Verbraucher hatte in diesem Fall mit einem einfachen juristischen Kniff den Handwerker um den verdienten Lohn für eine – wie die korrespondierende Pressemitteilung des EuGH erläutert – Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses – gebracht. Offen bleibt allerdings dann, wie die vertragstypologische Einordnung eines solchen Vertrags als Dienstleistungsvertrag zustandekam. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsrecht gilt auch für Download-Spiele, und zwar auch wenn diese noch nicht funktionstüchtig sindveröffentlicht am 6. Dezember 2021
OLG Frankfurt a.M., Anerkenntnisurteil vom 28.10.2021, Az. 6 U 275/19
§ 312 g BGB, § 355 ff. BGB, Art. 246a § 1 EGBGB, § 1 UKlaG, § 2 Abs. 2 UKlaGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Widerrufsrecht auch für Vorab-Bestellung digitaler Spiele gilt, die nach dem Download noch nicht nutzbar sind. Eine zum Erlöschen des Widerrufsrechts führende Bestätigung des Verbrauchers, dass Nintendo mit der Ausführung der Verpflichtung (zur Übertragung der Software im Wege des Downloads) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginne und er Kenntnis davon habe, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliere, sei, so der Senat zu unterlassen. Die Besonderheit des Tenors („gegenüber Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Königreich Norwegen haben,“) ist darauf zurückzuführen, dass das Verfahren auf eine Beschwerde der norwegischen Verbraucherorganisation Forbrukerrådet zurückgeht. Formaljuristisch gilt das Frankfurter Urteil nur gegenüber norwegischen Verbrauchern. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber aufgrund der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den anderen EU-Mitgliedsstaaten, somit auch der Bundesrepublik Deutschland. Nintendo hat das Bestellformular im e-Shop inzwischen angepasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch beim Kauf eines individuell an das Haus anzupassenden Treppenlifts gilt das Widerrufsrechtveröffentlicht am 20. Oktober 2021
BGH, Urteil vom 20.10.2021, Az. I ZR 96/20
§ 312g Abs. 1 BGB, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGBDer BGH hat entschieden, dass bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, der durch eine individuell erstellte Laufschiene auf die Wohnverhältnisse des Kunden zugeschnitten wird, für den Kunden nicht die Übereignung (Kaufvertrag), sondern der Einbau eines Treppenlifts als funktionsfähige Einheit im Vordergrund stehe (Werkvertrag), für dessen Verwirklichung die Lieferung der Einzelteile einen zwar notwendigen, aber untergeordneten Zwischenschritt darstelle. In der Folge verurteilte der Senat einen Treppenliftanbieter, der das Widerrufsrecht in Hinblick auf die individuelle Anpassung ausgeschlossen hatte, wegen eines Wettbewerbsverstoßes zur Unterlassung. Zum Pressemitteilung des Senats vom 20.10.2021: (mehr …)
- OLG Bremen: Zum Vortäuschen eines gewerblichen Handelns durch einen Verbraucher / Widerrufsrechtveröffentlicht am 29. Juli 2021
OLG Bremen, Beschluss vom 08.06.2021, Az. 1 U 24/21
§ 495 BGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass ein Käufer sich nicht auf ein ihm von Gesetzes wegen zustehendes Widerrufsrecht (hier: § 495 BGB) berufen kann, wenn nicht sichergestellt sei, dass er bei Abschluss des Darlehensvertrags als Verbraucher gehandel habe. Vorliegend wurde der Kläger im Darlehensvertrag als Selbständiger bezeichnet und es wurde weiter angegeben, dass das Darlehen für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Klägers bestimmt sein sollte. Grundsätzlich habe derjenige, der sich auf die für ihn günstigen Rechtsfolgen einer Verbraucherstellung berufe, die Darlegungs- und Beweislast dafür, tatsächlich als Verbraucher gehandelt zu haben. Mit den vorstehenden Angaben im Darlehensvertrag dürfte die Anwendung des sonst geltenden allgemeinen Zweifelssatzes versperrt sein, dass bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person im Zweifel von einem Verbraucherhandeln auszugehen ist (hierzu siehe BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09, juris Rn. 11). Vor allem aber sei vorliegend der Grundsatz zu beachten, dass sich nicht auf den Schutz der Verbraucherschutzvorschriften berufen könne, wer bei Geschäftsabschluss wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftrete und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäusche (siehe BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04, juris Rn. 11 ff.; ebenso EuGH, Urteil vom 20.01.2005, Az. C-464/01, juris Rn. 51). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Zur Verbrauchereigenschaft bei Dachziegelkauf für ein beruflich wie privat genutztes Gebäudeveröffentlicht am 29. Juli 2021
EuGH, Urteil vom 20.01.2005, Az. C-464/01
Art. 13 Abs. 1 EuGVÜDer EuGH hat entschieden, dass eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen teils beruflich‑gewerblichen, teils nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnenden Zweck bestimmt ist, sich nicht auf ihre Verbrauchereigenschaft berufen kann, es sei denn, der beruflich‑gewerbliche Zweck ist derart nebensächlich, dass er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt. Es sei Sache des angerufenen Gerichts, zu entscheiden, ob der betreffende Vertrag abgeschlossen worden sei, um in nicht ganz untergeordnetem Maße Bedürfnisse zu decken, die der beruflich‑gewerblichen Tätigkeit des Betroffenen zuzurechnen seien, oder ob im Gegenteil der beruflich‑gewerbliche Zweck nur eine unbedeutende Rolle spiele. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Widerruf bei nach Kundenspezifikation gefertigen Waren ist ausgeschlossen, auch wenn Ware noch nicht produziert worden istveröffentlicht am 5. November 2020
EuGH, Urteil vom 21.10.2020, Az. C-529/19
Art. 16 lit c. EU-RL 2011/83
Der EuGH hat entschieden, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ausgeschlossen ist, wenn die Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies gelte, so der EuGH, selbst dann, wenn der Widerruf erklärt werde, bevor das Unternehmen mit der Herstellung der bestellten Ware begonnen habe. Vorliegend streitig war der Vertrag zu einer Einbauküche. Noch bevor das Möbelhaus (hier: Möbel Kraft GmbH & Co. KG) mit der Herstellung der Küche begonnen hatte, widerrief die Käuferin den Vertrag. Gleichwohl fertigte der Möbelhändler die Küche und klagte gegen die Verbraucherin auf Abnahme der Küche und Zahlung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Zum Volltext der Entscheidung:Rechtsanwalt für Fernabsatzrecht/Internetrecht
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