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EuG: Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke - Rechtsverlust auf Grund schlampiger eidesstattlicher Versicherung

19. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 16.05.2013, Az. T-530/10
Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 1 u. Unterabs. 2 Buchst. a, Art. 42 Abs. 2 u. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke eine eidesstattliche Versicherung allein nicht ausreichend ist. Eine solche müsse durch weitere Beweise bestätigt werden. Erfolge dies allerdings in einer Weise, nach welcher nicht erkennbar sei, welche Marke (konkrete Bezeichnung) wann (genau Angabe des Zeitraums mit Bezug zur Marke) wie (Vorlage benutzungsrelevanter Gegenstände) benutzt worden sei, gelte der Nachweis als nicht erbracht. Darüber hinaus sei bei einer Wortbildmarke, die aus dem stilisierten Schriftzug W. Amadeus Mozart bestehe, nicht von einem betrieblichen Herkunftshinweis auszugehen, wenn diese auf einer Packung Mozartkugeln unter einem Porträt von Mozart erscheine. Der Verkehr nehme den Schriftzug dann lediglich als Erläuterung des Porträts wahr. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Osnabrück: Die Veranlassung eines Ping-Anrufs, um den Angerufenen zum Rückruf auf einer verschleiert kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer zu motivieren, ist strafbar

19. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013, Az. 10 KLs 38/09, Az. 140 Js 2/07, 10 KLs, Az. 140 Js 2/07 - 38/09
§ 25 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, § 56 StGB, § 263 Abs. 1StGB

Das LG Osnabrück hat entschieden, dass das computergesteuerte hunderttausendfache „Anpingen” von Handys mit dem Ziel, den Handy-Inhaber zu einem Anruf auf einer (unerkannt) kostenpflichtigen Mehrwertnummer zu veranlassen, strafbar ist. Bei Rückruf hörte der Handybesitzer eine für ihn sinnlose Bandansage und zahlte für den Anruf ein im Hinblick auf normale Telefonate erhöhtes Entgelt, von dem ein Teilbetrag dem Mieter der Mehrwertdienstenummer - dem „anpingenden” Täter - zugute kam. Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Köln: Zu den Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV bei der Werbung für mehrere Fahrzeugmodelle

19. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissi­o­nen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Köln: Schadensersatz für ungenehmigte Ausstrahlung von Filmaufnahmen im Rahmen einer Doku-Soap

18. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 142 C 227/12
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

Das AG Köln hat entschieden, dass für Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Doku-Soap ausgestrahlt werden, Schadensersatz zu leisten ist. Vorliegend erhielt der Kläger 1.500,00 EUR für die Ausstrahlung eines von ihm widersprochenen Beitrags im Rahmen der Reihe “Die Versicherungsdetektive”, in welchem der Kläger als möglicher Versicherungsbetrüger dargestellt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Die Bezeichnung “Homecare”-Apotheke für eine Versandapotheke ist irreführend

18. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versandapotheke sich nicht als “H. Homecare Apotheke Deutschland” bezeichnen darf. Der Begriff Homecare, der von Verbrauchern gemeinhin als häusliche Pflege verstanden werde, löse eine unlautere Irreführung aus. Der angesprochene Verkehr werde aus der Bezeichnung auf einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege schließen, der nicht gegeben sei. Dass sich bei genauerer Branchenkenntnis ergebe, dass es sich bei “Homecare” um eine spezielle Form des Direktvertriebs handele, sei unerheblich, da diese Branchenkenntnis nicht allgemein vorauszusetzen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Keine Pfandpflicht für “Kindersekt”

18. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012, Az. 6 U 103/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 9 VerpackVO

Das OLG Köln hat entschieden, dass für so genannten “Kindersekt” in Einwegverpackungen keine Pfandpflicht besteht. Zwar regele die Verpackungsverordnung dies für ein fruchtsaftähnliches Getränk wie das vorliegende nicht ausdrücklich, da lediglich zwischen Fruchtsaft/Fruchtnektar (pfandfrei) und Erfrischungsgetränken (pfandpflichtig) unterschieden werde. Aus der Begründung der Verordnung ergebe sich jedoch, dass auch fruchtsaftähnliche Getränke zu den pfandfreien Produkten zu zählen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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AGH Nordrhein-Westfalen: Was in der Fallliste zum “Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz” nicht “zählt” / Von Filesharing-Fällen, Abschlusserklärungen und Schutzschriften

17. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2013, Az. AGH 44/12
§ 14h Nr. 5 FAO

Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Volltext unten) hat entschieden, dass für die sog. Fallliste des Antragstellers auf Erteilung des Titels “Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz” sämtliche Fälle aus dem Bereich Filesharing, Web-Design (z.B. unbefugte Verwendung von Bildern, Briefkopflogos, Logos auf Visitenkarten, Verwendung einer Grafik auf der Internetseite ohne Lizenz) und unberechtigte Verwendung von Karten bzw. Stadtplänen bzw. Ausschnitten nicht berücksichtigt werden dürfen. Im Übrigen sei das Anraten (gegenüber dem Mandanten) zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder auch das Formulieren einer Abschlusserklärung wie die Hinterlegung einer Schutzschrift nicht als gerichtliches Verfahren zu werten. Was wir davon halten? Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Köln: Pauschale “Schnäppchen”-Preise für medizinische Behandlungen sind wettbewerbsrechtlich unzulässig

17. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2012, Az. 6 U 108/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 UWG; § 5 Abs. 2 GOÄ

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für Augen-Laserbehandlungen mit Angeboten wie “999 Euro statt 3.500 Euro” bzw. “999 statt 4.200 €” zu untersagen ist. Es liege ein Verstoß gegen die Gebührenordnung für Ärzte vor, da die individuellen Umstände des jeweiligen Eingriffs im Einzelfall vernachlässigt würden. Die Preise orientierten sich nicht an den typischen Schwierigkeiten und dem üblichen Zeitaufwand für solche Eingriffe. Ein Hinweis auf im Einzelfall mögliche höhere Kosten fehle auch. Überdies sei die “statt”-Angabe auch irreführend, da es sich bei den genannten höheren Preisen nicht um die sonst üblicherweise anfallenden Preise für solche Behandlungen außerhalb des Rabattangebots handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Änderungsvorbehalte auf einem Internet-Reiseportal können unwirksame AGB sein

17. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Hinweise wie “Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) - Änderungen vorbehalten” oder “Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten” auf einem Internet-Buchungsportal für Pauschalreisen unwirksame Geschäftsbedingungen sind. Es handele sich um unzulässige Änderungsvorbehalte, durch die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden. Diese würden auch nicht durch eine weitere Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wirksam, welche “zwingende Gründe” für eine Änderung voraussetze. Auch diese Begrifflichkeit sei unklar. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Urlaub und Tod entschuldigen nicht die Fristversäumnis

14. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Beschluss vom 08.05.2013, Az. XII ZB 396/12
§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG; § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer versäumten Beschwerdebegründungsfrist auf Grund erheblicher Arbeitsüberlastung nur dann gewährt werden kann, wenn diese Überlastung plötzlich und unvorhersehbar eintritt. Falle der Fristablauf allerdings auf den letzten Arbeitstag vor einem Urlaubsantritt, liegt gerade keine unvorsehbar erhöhte Belastung vor und der Rechtsanwalt sei nicht von der sorgfältigen Fristenkontrolle entbunden. Dies gelte auch dann, wenn der Rechtsanwalt am gleichen Tag vom Tod eines ehemaligen Sozius erfahre und diese Nachricht ihn persönlich stark betroffen habe. Da im entschiedenen Fall der Rechtsanwalt an diesem Tag trotzdem bis 23.00 Uhr habe arbeiten können und lediglich ein Fristverlängerungsantrag erforderlich gewesen wäre, sei die Säumnis als schuldhaft zu bewerten und Wiedereinsetzung nicht zu gewähren. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: AGB-Klausel, nach welcher Prämien aus dem Miles & More-Programm nicht entgeltlich übertragen werden dürfen, ist unwirksam

14. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 12.06.2013, Az. 5 U 46/12
§ 307 Abs. 1 BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass Prämien des Miles & More-Programms frei übertragbar sein müssen, also auch verkauft werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen Prämienflug. Der Verkauf des Fluges hatte zur Kündigung des Fluggastes aus dem HON Circle Members-Kreis geführt. Auch diese Kündigung erachtete der Senat für unwirksam. Zur Pressemittelung des Senats vom 12.06.2013: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Hamm: Der Presse ist für verdeckte Ermittlungen vollständige Einsicht in Handelsregisterakten zu gewähren

14. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Beschluss vom 20.06.2012, Az. 27 W 41/12
§ 9 HGB; § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 34 Abs. 1 FamFG; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Presse für die Durchführung einer verdeckten Recherche zu einem für die Allgemeinheit bedeutenden Thema ein schutzwürdiges Interesse daran hat, Kenntnis über Verbindungen verschiedener Handelsunternehmen durch Einsichtnahme in die vollständigen Handelsregisterakten (auch den nicht öffentlichen Hauptband) zu erlangen. Das betroffene Handelsunternehmen müsse über die Einsichtnahme nicht informiert werden, dürfe dies auch nicht, wenn der Rechercheerfolg dadurch zunichte gemacht werden könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Wer bei eBay mit einer Herstellergarantie wirbt, muss auch die Garantiebedingungen und weiteres angeben

13. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 88/11
§ 477 Abs. 1 S. 2 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Der BGH hat entschieden, dass bei eBay-Angeboten, die stets ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB enthalten, nur dann mit einer (Hersteller-) Garantie geworben werden darf, wenn auch die jeweiligen Garantiebedingungen und weiteren Hinweise gemäß § 477 Abs. 1 BGB vorgehalten werden. Anders ist es dagegen bei einer Produktwerbung bestellt, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (invitatio ad offerendum). Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Hamm: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit “über 7.000 Vitalstoffen” ist irreführend

13. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013, Az. 4 U 149/12
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG; Art. 5, 6, 8, 10 VO (EG) 1924/2006 Health Claim VO (HCVO)

Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform (”Spiruletten”), welches Gerstengras enthält, mit u.a. den Inhalten “über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe”, “insbesondere im Frühjahr den nötigen Schwung für den Sommer” oder “Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt” wettbewerbswidrig sind. Es würden ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nachweisbare Behauptungen zu angeblichen gesundheitsbezogenen Wirkungen aufgestellt, die den Verbraucher zum Erwerb des Produkts verleiten sollen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Lüneburg: Die Zugabe einer “kostenlosen Zweitbrille” durch einen Optiker ist unzulässig

13. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13 - nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1, 2. Halbsatz Nr. 2 b) HWG

Das LG Lüneburg hat entschieden, dass die Zugabe einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer Brille unzulässig ist. Es handele sich dabei um eine nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht erlaubte Zuwendung, die die Kaufentscheidung eines Kunden unsachlich beeinflussen könnte. Inbesondere liege beim Erwerb nur eines Produktes kein zulässiger “Mengenrabatt” vor. Die Ankündigung eines Optikers, es gebe beim Brillenerwerb “eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnebrille in Sehstärke geschenkt” wurde daher untersagt. Ebenso hatte bereits das OLG Stuttgart (hier) in einem ähnlichen Fall entschieden. Über beide Urteile berichtete die Wettbewerbszentrale.

BGH: Bei Nutzung des Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) muss nicht jedes einzelne Dokument, sondern nur das Dokumentenkonvolut signiert werden / Container-Signatur

12. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 14.05.2013, Az. VI ZB 7/13
§ 130a Abs. 1 S. 2 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass bei der Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) eine mehrere Dokumente umfassende sog. Container-Signatur ausreicht, um das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne von § 130a Abs. 1 S. 2 ZPO zu erfüllen. Das LG Potsdam war noch der Ansicht, dass jede einzelne Nachricht elektronisch zu signieren sei und hatte in Ermangelung einer solchen Individualsignierung die eingelegte Berufung auf Grund formaler Mängel als verspätet zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Hamm: Die Bewerbung eines “Vollkaskoimplantats” (Zahnersatz) ist bei verbleibenden Zusatzkosten irreführend

12. Juni 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 21.06.2011, Az. I-4 U 215/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Werbung für eine Garantie für Zahnimplantate mit den Begriffen “Vollkaskoimplantat” und “Vollkaskozahnimplantat” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese Garantie erhebliche Ausschlüsse enthält, auf welche nicht deutlich genug hingewiesen wird. Dem allgemeinen Verkehr ist der Begriff “Vollkasko” aus dem Bereich der Autoversicherung bekannt, wo sämtliche Schäden und Folgeschäden vom Versicherungsschutz umfasst sind (Ausnahme: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Diese Begrifflichkeit werde der Verbraucher auf die streitgegenständliche Werbung übertragen und bei ungenügendem Hinweis auf die bestehenden Ausschlüsse getäuscht. Zitat:

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