Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Rechtsstreit beendet: StudiVZ zahlt nach Presseberichten Abstandssumme an Facebookveröffentlicht am 13. September 2009
Nach einem Bericht von focus.de haben die Sozialen Netzwerke Facebook und StudiVZ in ihrem Rechtsstreit um Plagiatsvorwürfe eine Einigung gefunden. Demnach haben beide Netzwerke ihre Forderungen zurückgezogen, wobei StudiVZ mit einer Zahlung an Facebook einverstanden gewesen sei. Facebook zählt in Deutschland 6,3 Mio. Nutzer, StudiVZ 8,5 Mio. Nutzer (JavaScript-Link: Focus).
- OLG Koblenz: § 15a RVG ist auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Altfälle anwendbarveröffentlicht am 13. September 2009
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 14 W 553/09
§ 15a RVGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass § 15 a RVG in allen noch nicht bereits rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist. Die an die Presse gerichtete Mitteilung des Oberlandesgerichts lautet: „Nach der bisherigen Rechtslage war eine Geschäftsgebühr, die für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts entstanden war, im Kostenfestsetzungs verfahren auf die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Betreiben eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. § 15 a RVG, der am 5. August 2009 in Kraft getreten ist, trifft hierzu eine abweichende Regelung. Die Vorschrift lautet wie folgt: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wann ist eine Investition in eine Datenbank „wesentlich“? / Zu dem urheberrechtlichen Schutz einer Datenbankveröffentlicht am 13. September 2009
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2008, Az. I-20 W 103/08
§ 87a UrhGDas OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung ausgeführt, welche Umstände zum Nachweis einer wesentlichen Investition in eine Datenbank gemäß § 87a UrhG zu erbringen sind. Zum Sachverhalt: Die Antragstellerin verfolgte im Wege der einstweiligen Verfügung einen Besichtigungsanspruch, den sie mit einer für wahrscheinlich erachteten Urheberrechtsverletzung des Antraggegners in Bezug auf ihre Datenbank begründete. Das Oberlandesgericht ging weniger auf die Frage der tatsächlichen Rechtsverletzung ein als dass es vielmehr beanstandete, dass zu dem notwendigen Schutz der angeblich verletzten Datenbank gemäß § 87a UrhG auf Grund wesentlicher Investitionen nicht ausreichend vorgetragen worden sei. (mehr …)
- LG Berlin: Auch ein realsatirisches Weblog betreibt bei einem unzutreffenden Sachbericht üble Nachredeveröffentlicht am 13. September 2009
LG Berlin, Urteil vom 18.06.2009, Az. 27 O 221/09
§§ 823, 824, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat einen Blog-Betreiber dazu verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten, die Klägerin stelle ihren Kunden Gratiszugänge in Rechnung und versuche, diese Rechnungen mit Hilfe von Inkassobüros durchzusetzen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, der Beklagte habe ein kostenpflichtiges Vollpaket gebucht, wie sich aus der Übereinstimmung seiner Wohnadresse, der Telefonnummer und Bankverbindung mit seiner Anmeldung ergebe. Sie meinte, die Behauptung, sie verlange auch für das Gratispaket eine Gebühr, verletze sie in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Behauptung sei für sie höchst geschäftsschädigend, zumal der streitgegenständliche Eintrag bei der Eingabe ihres Angebots „…“ bei einer Suchmaschine weit oben in der Trefferliste angezeigt werde und ihre potentiellen Kunden sich gerade im Internet über ihr Produkt informieren würden. (mehr …)
- OLG Zweibrücken: Zu der Zulässigkeit eines allgemeinen Unterlassungsantragsveröffentlicht am 11. September 2009
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Das OLG Zweibrücken hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsurteil nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt sein muss. Vielmehr seien auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlungen hinaus zulässig, um Auseinandersetzungen im Vollstreckungsverfahren zu vermeiden. Insbesondere hätten weder der Kläger noch das Gericht im Urteil Anhaltspunkte dafür zu geben, wie der Wettbewerbsverstoß ausgeschlossen werden könne. - DPMA: Eine Karikatur von Adolf Hitler kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 11. September 2009
Die fragwürdigen Versuche, Adolf (Hitler) für die eigene Sache einzuspannen, zeigen erstaunliche Züge, wie wir unlängst berichteten (Link: AIDS). In die gleiche Kategorie fällt folgende Markensache aus dem Jahr 2007: So hat das Deutsche Patent- und Markenamt die insgesamt vier Versuche der enter.tv GmbH und der Tipp24 Entertainment GmbH, die Wort-/Bildmarke „ADOLF“ (DE 307790568)
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(mehr …) - USA: Vorerst keine Erteilung von reinen Softwarepatenten mehrveröffentlicht am 11. September 2009
Nach Mitteilung von heise.de hat das US-Patentamt vorläufige neue Richtlinien für die Vergabe von Patentansprüchen aufgestellt, wonach es in den USA keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme „als solche“ geben soll (JavaScript-Link: heise). Die Richtlinien gelten bis zu einem für das kommende Jahr erwarteten Grundsatzbeschluss des Berufungsgerichts Court of Appeals for the Federal Circuit, welches derzeit Eingaben von Befürwortern und Gegnern des Berufungsurteils sammelt (JavaScript-Link: heise2). Die Behörde setzt damit bereits das Urteil des Bundesberufungsgerichts vom Oktober 2008 um. Zugleich übernimmt die Behörde die entsprechende Norm aus dem Europäischen Patentübereinkommen (JavaScript-Link: EPO).
- BGH: Mobilfunkanbieter dürfen statt gedruckten elektronische Rechnungen ausstellenveröffentlicht am 11. September 2009
BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. III ZR 299/08
§§ 286 Abs. 3, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 45h, 45i und 97 Abs. 3 TKGDer BGH hat entschieden, dass die formularmäßige Erklärung, wonach der Kunde den Erhalt einer Online-Rechnung akzeptiert und der Versand einer Rechnung per Briefpost unterbleibt, keine Verkürzung der Rechtsstellung der Kunden und damit keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt. Die Online-Rechnung wurde im Internet-Portal der Beklagten bereit gestellt, dort eingesehen, als PDF-Dokument herunter geladen und konnte auch ausgedruckt werden. Jedenfalls im Bereich der Anspruchsberechtigung des Klägers (§ 3 Abs. 2 UKlaG) ergebe sich entgegen der Auffassung der Revision aus keiner gesetzlichen Regelung, auch nicht aus den vom Kläger herausgestellten Bestimmungen des § 286 Abs. 3 BGB und der §§ 45h, 45i und 97 Abs. 3 TKG, dass eine Rechnung in einer bestimmten Form, insbesondere in Schriftform, zu erstellen und mit Briefpost, Fax oder auch nur mittels einer E-Mail zu übermitteln sei. Im Übrigen sei eine Benachteiligung der Kunden schon deshalb nicht zu besorgen, weil die fragliche Online-Rechnung von der Beklagten selbst als rechtlich gänzlich unverbindlich angesehen und so auch in ihren Vertragsbestimmungen bezeichnet werde. (mehr …)
- EuGH: Das portugiesische Verbot von Glücksspielen im Internet ist mit EU-Recht vereinbarveröffentlicht am 11. September 2009
EuGH, Urteil vom 08.09.2009, Az. C?42/07
Art. 49, 234 EGVIn diesem Vorabentscheidungsersuchen hatte der EuGH über das portugiesische Verbot von Glücksspielen im Internet zu befinden und kam zu folgendem Entschluss: Art. 49 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach der Wirtschaftsteilnehmer wie die Bwin International Ltd, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen. Zu dem Verfahren hatten nahezu alle europäischen Mitgliedsstaaten schriftliche Stellungnahmen abgegeben. (mehr …)
- Europäischer Onlinehandel: Im Bereich Unterhaltungselektronik starke Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichtenveröffentlicht am 11. September 2009
Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva hat am gestrigen Tage die zum Teil erschreckenden Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zur Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen vorgestellt. Die Studie prüfte dabei hauptsächlich Webseiten, die mit Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik handelten. Dabei sei es europaweit auf mehr als der Hälfte der Seiten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Diese bezögen sich hauptsächlich auf fehlende Widerrufs-/Rückgabebelehrungen oder Kontaktdaten und falsche Preisauskünfte (JavaScript-Link: EU-Presseerklärung). Speziell in Deutschland haben die Verbraucher nach dieser Untersuchung keine guten Karten: Auf 7 von 10 untersuchten Webseiten wurden Verstöße gegen Schutzrechte gefunden (JavaScript-Link: Heise Newsmeldung). Und was bringt dem Verbraucher nun diese Untersuchung? Nun, alle beanstandeten Onlineshops sollen von den nationalen Behörden aufgefordert werden, die Missstände zu beseitigen. Gelinge dies nicht, drohen Bußgeldern oder gar die Sperrung der Webseite. Im ersten Halbjahr 2010 sollen die Ergebnisse dieser Maßnahmen vorgestellt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass das Einkaufen im Internet damit für die Verbraucher wieder sicherer wird und sich nicht immer wieder neue schwarze Schafe in die Herde mischen.