Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, Az. 327 O 13/09
    §§ 3, 8 UWG

    Das LG Hamburg hat zum Thema „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung“ entschieden – und diente damit zum Vorbild der Entscheidungen des OLG Hamm (Link: OLG Hamm) -, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Unterlassung einer falschen Widerrufsbelehrung dann rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird, wenn die Verfolgung des Anspruchs hauptsächlich dazu dienen soll, erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten zu erzeugen. Dass das Ziel der Anspruchsverfolgung in der Kostenerzeugung liege, zeige sich in solchen Fällen wiederum daran, dass Zahl und Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen würden. Im entschiedenen Fall seien 39 Verfahren mit einem Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 EUR innerhalb eines Jahres angelaufen, während der Jahresumsatz lediglich 17.000 EUR betragen habe. Dabei seien bei der Entscheidungsfindung nur die der entscheidenden Kammer bekannten, weil dort anhängigen Verfahren (Buchstaben J – R), berücksichtigt worden. Es sei davon auszugehen, dass bei anderen Kammern noch weitere Verfahren anhängig seien bzw. es noch Abmahnung gegeben habe, die außergerichtlich beigelegt worden wären. Darüber hinaus habe es sich bei den abgemahnten Verstößen immer um solche von geringer Eingriffsintensität gehandelt, die eine messbare Umsatzbeeinträchtigung des einzelnen Wettbewerbers nicht verusacht haben dürften.

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeuten kann. Ferner verstoße ein Forumsbetreiber gegen seine Prüfpflichten, wenn er – nachdem er auf die Veröffentlichung hingewiesen wurde – das Urteil nicht aus dem Internet entferne. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe zur Begründung des Erlasses der von dem Kläger (in jenem Verfahren Antragsteller) beantragten, gegen die Beklagte (in jenem Verfahren Antragsgegnerin) gerichteten einstweiligen Verfügung u.a. ausgeführt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    VG Berlin, Beschluss vom 14.08.2009, Az. 4 L 274.09
    §§ 3, 12 – 15 GlüStV

    Das VG Berlin hat per Pressemitteilung vom 25.08.2009 darauf hingewiesen, dass ein Pachtvertrag über eine Gaststätte nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Das VG Berlin bestätigte eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, mit der dem Betreiber eines Lokals die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war. Der Antragsteller hatte im Internet ein Online-Spiel durchführen wollen, bei dem einfache Rechenaufgaben möglichst schnell gelöst werden sollten. Voraussetzung hierfür war eine Registrierung zum Preis von 9,99 Euro pro Spielschein. Der Gewinner sollte nicht nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Pachtvertrags über ein Caféhaus zu einem monatlichen Zins von etwa 1.300,00 EUR erhalten, sondern auch Eigentümer sämtlicher Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 Euro werden. Für den Fall, dass sich bis zu einem Stichtag weniger als 10.000 Gewinnspielteilnehmer registrierten, sollte das Gewinnspiel nicht stattfinden; die einbezahlten Beträge sollten unter Einbehaltung einer „Bearbeitungsgebühr“ von 5,99 € pro Spielschein erstattet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 18.08.2009, Az. 6 U 103/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass sich Werbung für öffentliches Glücksspiel zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken hat. Insbesondere dürfe die Werbung nicht im Widerspruch zu den Zielen des § 1 GlüStV stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Dadurch solle das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindert und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden, ferner das Glücksspielangebot begrenzt und der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2009, Az. 2 W 262/08
    § 91 Abs. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein im Ausland (hier: Schweiz) ansässiges Unternehmen nicht ohne weiteres die Kosten für den im Ausland und sodann in Deutschland in Anspruch genommenen Rechtsanwalt erstattet verlangen kann. Gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO habe die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere dem Gegner die ihm erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen seien. Die Kosten des ausländischen Verkehrsanwaltes seien jedenfalls notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die Hinzuziehung des ausländischen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geboten gewesen sei( BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 55/04MDR 2005, 895). (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2009, Az. 327 O 529/08
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die mehrfache Inanspruchnahme eines Unternehmens sich dann als missbräuchlich erweist, wenn das Vorgehen auf einem abgestimmten Vorgehen der Unterlassungsgläubiger beruht und wenn – ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre – die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat( BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 – Missbräuchliche Mehrfachverfolgung – m.w. Nachw.). Unangemessen könne eine solche Belastung des Schuldners u.a. dann sein, wenn dem Anspruchsinhaber ein schonenderes Vorgehen – etwa mittels einer Verfahrenskonzentration durch streitgenossenschaftliches Vorgehen – möglich und zumutbar sei (vgl. Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 8 Rn. 4.16 m.w. Nachw.).
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  • veröffentlicht am 18. September 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 U 49/08
    §§ 3, 8 UWG; 5, 14 b FAO

    Das OLG Karlsruhe hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt sich als „Spezialist“ für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnen darf. Im vorgelegten Fall ging es um einen selbst ernannten „Spezialisten für Zahnarztrecht“. Nach Ansicht des Gerichts hatte dieser jedoch seine Qualifikation nicht ausreichend nachgewiesen. Zwar war er mit einer Zahnärztin verheiratet, betreute seine Frau auch in rechtlichen Dingen und verfügte aus diesem Grund wohl über größere Kenntnisse des Gebiets als der durchschnittliche Anwalt; dies rechtfertige jedoch nach Ansicht des Gerichts jedoch keine Einstufung als Spezialist. Die Bezeichnung „Spezialist“ erfordere, dass der sich so Bezeichnende mindestens eine ebenso große fachliche Kompetenz besitzen müsse wie ein Fachanwalt, wenn nicht eine größere. Fachanwälte müssen in einem Zeitraum von 3 Jahren 60-80 oder mehr (je nach Spezialisierung) Fälle ihres Fachgebietes bearbeiten und regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Der beklagte Rechtsanwalt brachte es hingegen auf gerade 50 Fälle in 4 Jahren und gab an, er bilde sich durch Literatur fort. Dies reiche nach Auffassung des Gerichts nicht für eine Vergleichbarkeit mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, mit dem der Beklagte sich messen lassen müsse, aus.

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 28.08.2009, Az. 6 U 225/08
    §§ 2; 24; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWG

    Das OLG Köln vertritt die Rechtsauffassung, dass ein Urheberrechtsschutz nur hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Werks (hier: einer elektronischen Lernhilfe) in Anspruch genommen werden kann. Für die Lernhilfen der Klägerin wurde ein urheberrechtlicher Schutz als Werke der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG oder als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 abgelehnt. Im konkreten Fall stellten sich die angegriffenen Kontrollgeräte als freie Benutzung (§ 24 UrhG) dar. Die Funktionsweise der Geräte, welche die Beklagte für ihre Geräte übernommen habe, sei dagegen nicht schutzfähig. Im Übrigen wurde auch ein wettbewerbsrechtlicher Schutz wegen Nachahmung abgelehnt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    Die Erklärung ist kurz und knapp. openoffice.org wehrt sich auf einer eigenen Seite (JavaScript-Link: oo) gegen die Vereinnahmung seiner Software durch Abofallen-Betreiber: „Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter „Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.“

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.08.2009, Az. 31 C 1141/09 – 16
    § 32 ZPO

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der so genannte fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht nicht gilt. Damit wendet sich das Gericht gegen eine weit verbreitete Auffassung, die besagt, dass Rechtsverletzungen, die im Internet geschehen, grundsätzlich dem fliegenden Gerichtsstand unterfallen und damit in der gesamten Bundesrepublik verfolgt werden könnten. Grund sei, dass Angebote im Internet überall abgerufen werden könnten und somit der „Erfolg“ der Rechtsverletzung im ganzen Bundesgebiet eintrete. Nach Meinung des Frankfurter Richters ist dies bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere im Bereich des Filesharings über Internet-Tauschbörsen, anders zu bewerten. Auf Grund der technischen Gegebenheiten solcher Tauschbörsen bewirke die tatsächliche Handlung (das Einstellen des Angebots) bereits unmittelbar die Urheberrechtsverletzung. Damit fiele die Begründung von Handlungs- und Erfolgsort zeitlich zusammen.
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