IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012, Az. 12 O 426/11
    § 97 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Architekt keine Urheberrechtsansprüche an Teilen einer wieder aufgebauten Schlossruine wie z.B. Deckenanstriche, Farbgebung, Verglasung u.a. geltend machen kann. Das Gericht führte dazu aus, dass sich bei geschützten Gebäuden der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung beziehe. Im Inneren des Gebäudes würden häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz genießen, die einzelnen Zimmer des Gebäudes seien meist nicht selbstständig geschützt. Der Urheber erhalte nur dann Schutz für Werkfragmente oder -elemente, wenn diese auch bei isolierter Betrachtung den notwendigen Grad an Individualität aufwiesen. Vorliegend habe der Kläger nicht darlegen können, worin bei den von ihm monierten Elementen die individuelle Schöpfung liegen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat über verschiedene Aspekte der Bemessung des Schadensersatzes bei der unberechtigten Nutzung von fremden Lichtbildern im Internet entschieden. Im Einzelnen: 1) Bei einer nicht rein privaten Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildes können bei der Bemessung des Lizenzschadens die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) herangezogen werden. 2) Des Weiteren sei bei nicht erfolgtem Bildquellennachweis die Lizenzgebühr gemäß dem MFM-Empfehlungen zu verdoppeln. Dies dürfe jedoch nicht mit einem 100%-igem Verletzerzuschlag verwechselt werden, welcher nur in Ausnahmefällen zu gewähren sei. 3) Auch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung seien zu erstatten. Eine 1,3-fache Gebühr sei angemessen. Es sei dem Kläger auf Grund der Zahl der Rechtsverletzungen nicht zuzumuten, selbst Abmahnungen auszusprechen, er dürfe sich für die Durchsetzung seiner Ansprüches eines Rechtsanwaltes bedienen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Oktober 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2012, Az. 12 O 579/10
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorlage einer IP-Adressen-Zuordnung zu einem bestimmten Anschluss für das Zurverfügungstellen von Musikaufnahmen über eine Tauschbörse kein Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers ist. Lege dieser substantiiert dar, dass sich weder Tauschbörsensoftware noch die streitgegenständlichen Musikaufnahmen auf den hauseigenen Rechnern befunden hätten, müsse die Klägerin ihrerseits beweisen, dass die Behauptung der Täterschaft zutreffe. Dies sei hier nicht geschehen. Ein Zugriff Dritter sei nicht auszuschließen. Dies könnte eine Störerhaftung des Anschlussinhabers zur Folge haben, was aber vorliegend nicht Streitgegenstand und daher nicht zu prüfen gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, Az. I-6 U 11/12 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB, § 308 BGB; § 7 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (hier) in der Berufung eine Entscheidung des LG Düsseldorfs (hier) bestätigt, gemäß welcher Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters unzulässig sind, welche den Kunden bei Nichtverfügbarkeit auf eine niedrigere als die gewünschte (und vereinbarte) Bandbreite verweisen. Nach dieser Klausel sollte der Kunde auch dann an sein Vertragsangebot gebunden sein, wenn die von ihm gewünschte Bandbreite nicht geliefert werden konnte. Dies benachteilige den Kunden jedoch unangemessen, befand das Gericht.

  • veröffentlicht am 10. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2012, Az. I-20 U 103/11
    § 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kosmetikfirma ihre Produkte nicht unter der Bezeichnung „Charite“ vertreiben darf. Dagegen vorgegangen war das bekannte Berliner Klinikum „Charité“, welches einen Schutz des Unternehmenskennzeichens geltend machte. Das Gericht stimmte dem zu, da eine Verwechslungsgefahr bestehe. Kosmetik und Medizin (insbesondere Dermatologie) seien eng verknüpft, so dass die Bezeichnung der Produkte als „Charite“ auf Grund der fast identischen Schreibweise zu dem Irrglauben des Verkehrs führen könne, dass es sich um Produkte des Klinikums handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10
    § 929 Abs. 2 ZPO, § 936 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die erneute Vollziehung (Zustellung an die gegnerische Partei binnen Monatsfrist) einer einstweiligen Verfügung, die per Urteil im Verfügungsverfahren abgeändert wurde, nicht in allen Fällen notwendig ist. Sei die Verfügung bestätigt worden, bedarf eine bereits vollzogene einstweilige Verfügung keiner erneuten Vollziehung. Ebenso brauche eine bereits vollzogene einstweilige Verfügung grundsätzlich auch dann nicht erneut vollzogen zu werden, wenn sie nur teilweise bestätigt, im Übrigen aber aufgehoben worden sei, die getroffene Anordnung inhaltlich also nur eingeschränkt worden sei. Eine erneute Vollziehung sei aber dann erforderlich, wenn der vollzogene Verfügungsbeschluss im Verfügungsurteil inhaltlich geändert oder gar erweitert worden ist. Dies sei vorliegend durch Anordnung einer Sicherheitsleistung der Fall gewesen. Eine wirksame Vollziehung durch fristgerechte Zustellung von Anwalt zu Anwalt sei jedoch auch dann anzunehmen, wenn es auf Grund der Kopierqualität zu einzelnen Auslassungen gekommen sei. Die fehlenden Wörter und Buchstaben hätten nicht dazu geführt, dass die insoweit nicht vollständig lesbaren Seiten unverständlich gewesen seien. Auszug aus dem Urteil: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2012, Az. I-6 U 195/11
    § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Bank gegenüber Verbrauchern keine AGB-Klausel verwenden darf, die für den Fall der Sperrung einer Karte ein Entgelt von z.B. 10,00 EUR festlegt. Der Kunde werde durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt. Es handele sich um eine Preisnebenabrede, weil die Bank aufgrund der beanstandeten Klausel berechtigt sei, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sei oder die sie im eigenen Interesse vornehme. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2012, Az. 12 O 223/11
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 5 UKlaG;
    § 308 Nr. 4 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Klausel „Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets“ bei Pauschalreiseverträgen mit Verbrauchern rechtswidrig ist. Die Regelung verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, da sich die Beklagte damit vorbehalte, in nicht näher bestimmter Weise hinsichtlich der Zeiten der Flüge von der vereinbarten Leistung abzuweichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2011, Az. 38 O 136/10
    § 12 S. 2 BGB; § 4 MarkenG, § 14 MarkenG, § 5 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Domain eines Hundezüchters, die aus den Anfangsbuchstaben eines Hundezüchtervereins („…-ev.com“) besteht, die Namensrechte des Vereins verletzt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Verein im Rechtsverkehr auch üblicherweise nicht nur mit vollständigem Namen, sondern auch unter der Abkürzung auftrete. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Gerade bei längeren Vereins- oder Organisationsnamen sei dies auch üblich. Da der Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, für den Kläger zu handeln und auf ihn zu beziehende Informationen im Internet zu veröffentlichen, sei er zur Verwendung der Domainkennung nicht befugt gewesen. Einen markenrechtlichen Verstoß erachtete das Gericht jedoch als zweifelhaft, da zwar der (vollständige) Vereinsname als Marke geschützt sei, jedoch weder Kläger noch Beklagter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hätten. Zum Volltext der Entscheidung:

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