IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2012

    BVerwG, Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25.11
    § 17 Abs. 3 ApBetrO

    Das BVerwG hat entschieden, dass das in der Apothekenbetriebsordnung niedergelegte Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Eine entsprechende Ordnungsverfügung, die einem Apotheker untersagte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel in der Selbstbedienung zum Verkauf anzubieten, sei somit rechtmäßig ergangen. Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit liege  nicht vor, da Gründe des Gemeinwohls (sachgerechte Information von Kunden, keine unkontrollierte Abgabe) für das Verbot sprechen. Der Verweis auf den Versandhandel sei kein Argument, da die Abgabe von apothekenpflichtigen Mitteln auch hier der Kontrolle unterliege und faktisch keine Selbstbedienung darstelle. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2012:

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  • veröffentlicht am 5. September 2012

    LG Leipzig, Beschluss vom 05.07.2012, Az. 08 O 2057/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine Computerzeitschrift in Bezug auf ein eingestelltes staatsanwaltliches Verfahren gegen die Flugvermittlungsplattform fluege.de nicht mehr behaupten darf, „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“ Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 – nicht rechtskräfitg
    § 890 Abs. 1 ZPO

    Das LG Leipzig hat gegen die Betreiberin des Flugbuchungsportals www.fluege.de (Unister GmbH) ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000,00 EUR verhängt, nachdem auf dem Portal im elektronischen Buchungsformular eine Reiseversicherung als Default-Nebenleistung zu Flugbuchungen zu finden war, die per sog. Opt-out abgewählt werden musste. Die Kammer orientierte sich bei der Höhe des Ordnungsgeldes an dem wirtschaftlichen Erfolg, der durch die Nichtbeachtung des gerichtlichen Verbotes entstand. Da die Unister GmbH selbst erklärt hatte, dass bei Umstellung auf das geforderte Opt-in-Verfahren mit Provisionsrückgängen in Höhe von 50.000,00 EUR zu rechnen sei, wurde dieser Betrag zuzüglich eines Strafzuschlages als Bemessungsgrundlage gewählt.

  • veröffentlicht am 3. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az. 16 S 4165/03
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass die Anforderungen an das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht (hier: unerbetene Fax-Werbung) höher anzusetzen sind als im Wettbewerbsrecht (vorliegend standen die Parteien nicht im Wettbewerb zu einander). Während im Wettbewerbsrecht die Verletzungshandlungen in der Regel dadurch geprägt seien, dass der Verletzer starke wirtschaftliche Interessen verfolgt, sei die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielfältiger Art. Dem sei bei der Bemessung der Anforderung an die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr Rechnung zu tragen. Im Deliktsrecht könne der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grund der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 05 O 3308/10
    § 2 UrhG, § 14 UrhG

    Das LG Leipzig hat die Klage des Architekten Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, gerichtet gegen den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und den Bau eines neuen Konzertsaales auf Grund des Fehlens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen. Zur Pressemitteilung 12/12 des LG Leipzig in Auszügen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011, Az. 200 Ls 390 Js 184/11
    § 106 UrhG, § 108a UrhG, § 25 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 52 Abs. 1 StGB

    Das AG Leipzig hat einen Mitwirkenden an der illegalen Link-Hosting-Website kino.to wegem „gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger, unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich Geschützten Werken“ verurteilt. Über kino.to wurden über 1,1 Mio. Links zu urheberrechtlich geschützten Werken, vor allem (aktuellen) Kinofilmen, Fernsehserien und Dokumentarfilmen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte war nach seiner Aufgabenstellung dafür zuständig, jederzeit Tag und Nacht die Betriebsbereitschaft von kino.to aufrechtzuerhalten. Er war jedoch nicht an den einzelnen Tathandlungen der Freischalter direkt beteiligt und hatte insoweit auch keine Führungsaufgabe. Seine Tatbeherrschung beruhte vorrangig auf Organisationsbeiträgen, die für die generelle Aufrechterhaltung des Betriebs von kino.to notwendig waren. Zum Auszug vom Sachverhalt und zur rechtlichen Würdigung:
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  • veröffentlicht am 20. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 102 C 7180/10
    § 3 ZPO; § 48 GKG, § 53 GKG

    Das AG Leipzig hat entschieden, dass der Streitwert für eine negative Feststellungsklage aus dem Bereich Filesharing – gleich der Leistungsklage – für die Verbreitung von Musikstücken in der Regel mit 20.000,00 EUR zu bemessen ist. Dieser Streitwert sei vorliegend jedoch auf 10.000,00 EUR zu reduzieren gewesen, da der Umfang der behaupteten Verbreitung von Musikstücken nicht abschließend geklärt werden konnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, 02.12.2011, Az. unbekannt
    § 106 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG

    Das AG Leipzig hat einen Webdesigner, der am illegalen Filmportal kino.to mitgearbeitet hat, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung in mehr als 1,1 Mio. Fällen zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige der illegalen  gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig war. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Näheres hier.

  • veröffentlicht am 2. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Leipzig, Urteil vom 13.04.2011, Az. 109 C 6853/10 – nicht rechtskräftig –
    §§ 398; 611; 612; 675 BGB

    Das AG Leipzig hat im Ergebnis die Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts abgelehnt, der für die Bearbeitung einer Filesharing-Angelegenheit ein Honorar von 2.028,36 EUR (berechnet nach dem RVG) forderte. Das Gericht führte u.a. aus, dass im vorliegenden Fall statt der angesetzten 1,5-fachen Geschäftsgebühr wegen der Verwendung von vorgefertigten Textbausteinen bei identischem Sachverhalt lediglich eine 0,3-fache Geschäftsgebühr anzusetzen sei. Das Amtsgericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des AG Charlottenburg (hier). Der Beklagte wurde von der Kanzlei Dr. Damm & Partner vertreten.

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2010

    LG Leipzig, Urteil vom 06.12.2010, Az. 08 O 1140/10 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB

    Das LG Leipzig hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen entschieden, dass in den Banken-AGB im Zusammenhang mit nicht ausgeführten Lastschriften und Überweisungen keine sog. Benachrichtigungsgebühren gefordert werden dürfen. Kreditinstitute hatten in der Vergangenheit pro Vorgang zwischen einem und fünf Euro für die Benachrichtigung gefordert.

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