Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Auch für Persönlichkeitsrechtsverletzungen gilt der „fliegende Gerichtsstand“veröffentlicht am 29. Februar 2016
OLG Schleswig, Urteil vom 21.01.2014, Az. 2 AR 4/14
§ 32 ZPO, § 249 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 823 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK, § 32 ZPO, Art. 5 Nr. 3 EuGVVODas OLG Schleswig hat entschieden, dass auch bei Internetdelikten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier: Beitrag in der Zeitschrift „Die Aktuelle“) der „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Zwar sei für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts bei einer deliktischen Handlung nur dort der Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar sei. Diese Einschränkung sei aber für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht von Bedeutung, weil die Zeitschrift „Die Aktuelle“ sich gerade nicht nur an einen lokalen oder regionalen Markt wende, sondern Leser im gesamten Bundesgebiet anspreche. Örtliche Beschränkungen des angesprochenen Personenkreises gebe es nicht. Dementsprechend befinde sich der Erfolgsort der unerlaubten Handlung bei allen Gerichten in Deutschland. Unter den verschiedenen örtlich zuständigen Amtsgerichten habe der Kläger nach § 35 ZPO die Wahl. Grundsätzlich sei ein Kläger bei der Ausübung dieser Wahl frei und brauche weder den Gerichtsstand auszuwählen, an dem geringere Kosten entstehen, noch müsse er auf die Belange des Beklagten Rücksicht nehmen. Insbesondere stehe es dem Kläger offen, bestehende Rechtsprechungsunterschiede zwischen den zuständigen Gerichten auszunutzen oder zu testen sowie ein Gericht des fliegenden Gerichtsstandes aus taktischen Gründen auszuwählen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Mobilfunkanbieter darf pauschale Gebühr für Rücklastschriften auch nicht automatisiert per Rechnungssoftware einziehenveröffentlicht am 19. Januar 2016
OLG Schleswig, Urteil vom 15.10.2015, Az. 2 U 3/15
§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 309 Nr. 5 a und b BGB, § 1 UKlaGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter pauschalierte Schadensersatzsummen für Rücklastschriften auch nicht im Wege einer Programmierung seiner Rechnungssoftware durchsetzen darf, die systematisch in Rücklastschriftfällen von den Kunden Kosten in Höhe von 7,45 € verlangt. Dem betreffenden Mobilfunkanbieter war zuvor verboten worden, diese pauschalen Gebühren für Rücklastschriften in seinen AGB festzusetzen (OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2013, Az. 2 U 7/12, hier). Der Mobilfunkanbieter umgehe nunmehr, so der Senat, durch sein Verhalten die Vorschriften des § 309 Nr. 5 a und b BGB. Zitat (hier).
- OLG Schleswig: Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 13 UWG gilt auch für Vertragsstrafenansprücheveröffentlicht am 24. Juli 2015
OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 57/13
§ 13 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass § 13 Abs. 1 S. 1 UWG so zu interpretieren ist, dass auch Vertragsstrafenansprüche sachlich ausschließlich den Landgerichten zugewiesen sind.
- OLG Schleswig: AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksamveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015, Az. 2 U 6/14
§ 307 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 10 UWGDas OLG Schleswig hat erneut entschieden, dass ein Anbieter von Mobilfunkleistungen in seinen AGB nach Beendigung des Mobilfunkvertrags keinen „Pfand“ in Rechnung stellen darf, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt (vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11, hier). Auch dürfe der Mobilfunkanbieter keine Zusatzgebühren verlangen, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe tätige und auch keine SMS versandt habe (Nichtnutzergebühr). Zur Pressemitteilung 3/2015 des Senats vom 31.03.2015 hier.
- OLG Schleswig: Gleitsichtbrillen aus dem Internet dürfen als „hochwertig“ und „individuell“ angepriesen werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2014, Az. 6 U 2/14
§ 5 UWG; § 4 MPGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Internet-Anbieters für nach Daten aus dem Brillenpass hergestellte Gleitsichtbrillen mit den Begriffen „hochwertig“ und „individuell“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen das Medizinproduktegesetz verstößt. Bei einer Gleitsichtbrille bestehe nicht der Verdacht, dass sie „die Sicherheit und Gesundheit ihrer Anwender bei sachgemäßer Anwendung gefährden“ würde. Eine Irreführung liege hinsichtlich der verwendeten Begriffe ebenfalls nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2014 vom 10.10.2014:
- OLG Schleswig: Zur notwendigen Individualität und Werkqualität bei Werken der Gebrauchskunst nach der BGH-Geburtstagszug-Entscheidung / Weiterhin kein Urheberrechtsschutz für den Geburtstagszugveröffentlicht am 22. September 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 11.09.2014, Az. 6 U 74/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass dem Geburtstagszug einer Diplomdesignerin auch nach der Entscheidung BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 143/12 – Geburtstagszug (hier) weiterhin nicht die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Individualität und Werkqualität zukomme. Bestehende Vorbilder und Gestaltungen stünden dem entgegen. Der Senat hat zwar die Revision nicht zugelassen; wir gehen jedoch von einer Nichtzulassungsbeschwerde seitens der Klägerin aus. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Tech-C haftet nicht für Markenrechtsverletzung unter der von ihm betreuten Domainveröffentlicht am 2. Juli 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 18.06.2014, Az. 6 U 51/13
§ 12 Abs. 2 UWG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass der sog. Tech-C oder Zone-C einer Domain nicht als Störer für Markenrechtsverletzungen haftet, da er nicht verpflichtet sei, die betreuten Domains inhaltlich oder rechtlich zu überwachen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz (hier) aufgehoben. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Vertriebsverbot von Casio Europe für den Verkauf über Internethandelsplattformen ist rechtswidrigveröffentlicht am 18. Juni 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2014, Az. 16 U (Kart) 154/13 – nicht rechtskräftig
§ 1 GWB, § 2 Abs. 1 GWBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass das Unternehmen Casio Europe den Vertrieb von Kameras über Internethandelsplattformen aus kartellrechtlichen Gründen nicht ausschließen darf. Demgemäß verbot der Senat dem Unternehmen, in Händlerverträgen die Klausel zu verwenden „Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen‘ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Das Oberlandesgericht wies die Argumentation des Kameraherstellers zurück, bei den Kameras handele es sich um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte, dass ein Verkauf über Internethandelsplattformen ausgeschlossen werden müsse. Auch betreibe die Firma Casio Europe kein sog. selektives Vertriebssystem, in welchem beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig seien. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
- OLG Schleswig: Die Bezeichnung „SMS Flat“ für einen Tarif mit Mengenbegrenzung ist irreführendveröffentlicht am 16. Mai 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2014, Az. 6 U 31/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 UKlaGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit „SMS Flat“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Anzahl der SMS pro Monat auf 3000 begrenzt ist und darüber hinaus nutzungsabhängige Entgelte anfallen. Die Bezeichnung „SMS Flat 3000“ für einen solchen Tarif sei hingegen gerade noch als zulässig anzusehen. Ein Großteil der Verbraucher verstehe dies als Begrenzung bzw. erkenne jedenfalls die Erläuterungsbedürftigkeit, so dass die Beklagte über zusätzliche Angaben die Irreführungsgefahr ausräumen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Zur irreführenden Werbung mit der Wirkung eines Medikamentsveröffentlicht am 25. März 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 30.01.2014, Az. 6 U 15/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 3 HWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für ein Medikament gegen Durchfall mit dem Slogan „L. stoppt Durchfall“ irreführend und somit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich eine Beendigung der Beschwerden binnen weniger Stunden (und nicht erst nach 2 Tagen) eintritt. Das Verständnis des Wortes „stoppen“ beziehe sich nicht auf eine bloße Linderung der Beschwerden. Zur Pressemitteilung 6/2014: