Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Werbung für Genussrechte mit „maximaler Flexibilität“ ist irreführendveröffentlicht am 13. September 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 05.09.2012, Az. 6 U 14/11
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für eine Geldanlage, die in so genannten Genussrechten besteht, mit „maximaler Flexibilität“ und der Suggestion von Sicherheit vergleichbar mit einem Sparbuch irreführend und damit unlauter ist. Hinsichtlich der Sicherheit bestehe im Falle der Insolvenz des Unternehmens keine gesetzliche Sicherung der Einlagen, wie dies bei einem Sparbuch gegeben wäre. Auch sei kein erhöhtes oder gar „maximales“ Maß an Flexibilität gewährleistet. Darunter verstehe der Verbraucher eine kurzfristige und einfache Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Vorliegend sei jedoch eine Kündigung der Anleihe grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig, in der Regel sogar erst nach fünf. - OLG Schleswig: Schenkung oder Leihe? – Von der Verpackung kann nicht zwangsläufig auf die Art des Vertrags geschlossen werdenveröffentlicht am 7. September 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11
§§ 516 ff BGB, §§ 598 ff BGB
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Übergabe eines Fahrzeugschlüssels für einen mit einer Schleife geschmückten Sportwagen am Geburtstag nicht zwangsläufig dazu führt, dass der Wagen als Geschenk anzusehen ist. Vorliegend hatte die Erwerberin des Wagens diesen wie oben beschrieben an ihren Freund übergeben, allerdings nicht geäußert, wie dieses zu verstehen sei. Nach Streit und Trennung durfte sie den Wagen zurückholen, da nach Auffassung des Gerichts lediglich eine Leihe vorgelegen habe, die nunmehr gekündigt worden sei. Das „Geschenk“ habe in der Überlassung zur Nutzung des Fahrzeugs bestanden. Zum Text der Pressemitteilung 15/2012:
(mehr …) - OLG Schleswig: Wer nicht telefoniert, muss auch nicht zahlen – Unwirksamkeit von Nichtnutzungsgebühren in Mobilfunk-Verträgenveröffentlicht am 17. Juli 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Festlegung einer Gebühr für die Nichtnutzung eines Mobiltelelfons in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unwirksam ist. Vorliegend sollte der Kunde zusätzlich zu den Vertragsgebühren ca. 5 Euro zahlen, wenn er über drei Monate hinweg sein Handy nicht benutzte. Nach Auffassung des Gerichts sei dies ein Entgelt, für das keine Gegenleistung gebracht werde und den Verbraucher daher unangemessen benachteilige. Die Festlegung eines „Pfandes“ für die Rückgabe der SIM-Karte wurde erachtete das Gericht ebenfalls als rechtswidrig. Das OLG bestätigte damit die Auffassung des LG Kiel (hier). Auf das Urteil hingewiesen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (hier).
- OLG Schleswig: Irreführende Bäcker-Werbung – Brot macht nicht „Schlank im Schlaf“veröffentlicht am 26. Juni 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 W 1/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Anzeigenwerbung eines Bäckers für ein „Eiweiß-Abendbrot“ mit der Anpreisung „Schlank im Schlaf“ wettbewerbswidrig ist. Die Werbung wies zwar gleichzeitig auf ein bestimmtes Abnehmkonzept („Insulin-Trennkostmethode“, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollen) und das dazugehörige Buch hin. Das Brot selbst habe jedoch keine schlank machende Wirkung. Dieser falsche Eindruck werde jedoch gerade durch die streitgegenständliche Werbung erzielt. Gerade bei Werbung, die sich auf die Gesundheit des Adressaten beziehe, seien jedoch besonders hohe Anforderungen an die Wahrheit der Werbeaussage zu stellen. Auch wenn der Adressat verstehe, dass sich die Werbeaussage auf das vorgestellte Abnehmkonzept beziehe, fehle auch diesbezüglich ein Hinweis, dass dieses Konzept wissenschaftlich umstritten sei.
- OLG Schleswig: Goldankaufaktionen in einer Bäckerei können unzulässiges Reisegewerbe seinveröffentlicht am 31. Mai 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 6 U 6/11
§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Goldankauf, der in unregelmäßigen Abständen in einer Bäckerei durchgeführt wird, als unzulässiges Reisegewerbe zu qualifizieren ist. Der Kläger habe ein Ladengeschäft, führe aber darüber hinaus auch Ankaufaktionen an anderen Örtlichkeiten, z.B. einem Bäckereicafé, durch, die er vorher mit Zeitungsanzeigen und Plakaten bewerbe. Für diese Aktionen wurde er von einem Mitbewerber abgemahnt. Das OLG sah die Frage der Wettbewerbswidrigkeit ebenso wie der Mitbewerber und führte aus, dass es sich bei den Ankäufen außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung um die Ausübung eines – bei Goldankauf unzulässigen – Reisegewerbes handele. Es bestehe eine Überrumpelungsgefahr für Kunden, die nur anlässlich eines Bäckereibesuchs zufällig auf den Kläger träfen und in Vertragsverhandlungen einträten. Auch solle das Verbot der Tätigkeit im Reisegewerbe beim Handel mit Gold einer potentiellen „Anbieterflüchtigkeit“ vorbeugen. Feste Niederlassungen seien für die behördliche Kontrolle und den Schutz der Kunden Voraussetzung.
- OLG Schleswig: Firma eines Einzelkaufmannes mit dem Zusatz „Group“ (z.B. „J e.K. Group“) nicht zulässigveröffentlicht am 2. Mai 2012
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 2 W 231/10
§ 18 Abs. 2 HGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass der Zusatz „Group“ in der Firma „J e.K. Group“ irreführend ist, wenn sich hinter der Bezeichnung eine Einzelperson verbirgt. Das Handelsregister hatte sich geweigert, den Namen in dieser Form einzutragen und wurde nunmehr in dieser Handlungsweise durch das OLG bestätigt. Die Verwendung des Firmenbestandteils „Group“ bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen sei irreführend, da ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen gerade im Widerspruch stehe zu einem Unternehmen, welches den Rechtsformzusatz „e.K.“ trage. Es werde dadurch eine Vereinigung / ein Zusammenschluss suggeriert, der bei einem Einzelunternehmen nicht vorliege und es werde das Bestehen einer Gesellschaft angedeutet. Allein durch die Form (die Rechtsform „e.K.“ steht vor dem Zusatz „Group“) sei schon nicht mehr erkennbar, welche Rechtsform das Unternehmen haben solle. Auch mit einer geänderten Reihenfolge („Group e.K.“) sehe das Gericht jedoch keine Eintragungsfähigkeit.
- OLG Schleswig: Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässigveröffentlicht am 30. März 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11
§ 307 ff BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass es unzulässig ist, bei einem Prepaid-Handyvertrag in den AGB eine Gebühr für die Rückzahlung eines noch vorhandenen Guthabens bei Vertragsende zu erheben. Der Kunde wurde vorliegend per Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, 6 Euro bei Vertragsbeendigung zu entrichten, um etwaige noch vorhandene Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Durch eine solche Klausel werde der Kunde jedoch unangemessen benachteiligt. Die Auszahlung des Restguthabens sei keine echte Leistung des Mobilfunkanbieters, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Deshalb könne dafür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Des Weiteren befand das Gericht Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift als überhöht, da diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
- FACEBOOK: IHK Schleswig-Holstein verklagt Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum (ULD) zur Klärung der Frage, ob Fanpages und „Gefällt mir“-Button datenschutzrechtlich zulässig sindveröffentlicht am 24. Januar 2012
Die IHK Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben „in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten.“ Dabei geht es um die Frage, ob Fanpages bei Facebook oder der Einsatz des „Gefällt mir“- bzw. „Like“-Buttons auf der eigenen Website aus Datenschutzgründen verboten sind. Marcus Schween, „Federführer Recht“ der IHK Schleswig-Holstein, erklärte: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können“. Die IHK gehe davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen werde. Die Pressemitteilung vom 23.01.2012 finden Sie hier.
- AG Schleswig: Gemeinnütziger Anbieter von kostenlosen Gerichtsentscheidungen kann bei Anforderungen von Gerichtsentscheidungen im Volltext nicht von den amtlichen Gebühren befreit werdenveröffentlicht am 9. Januar 2012
AG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 AR -6-34
§ 7a Abs. 3 JVKostODas AG Schleswig hat entschieden, dass die freie Datenbank für Gerichtsentscheidungen openjur.de die Volltexte der Entscheidungen nur kostenpflichtig erwerben kann. Der bloße Umstand, dass der Erinnerungsführer die erbetene Entscheidung in seine Datenbank zur kostenfreien Nutzung einstelle, stelle kein überwiegend öffentliches Interesse im Sinne des Gebührenverzeichnisses zu Nr. 5 LJVKostG in Verbindung mit § 7a Abs. 3 JVKostO (Justizverwaltungskostenordnung) dar. Was wir davon halten? Bei openjur finden sich häufig Entscheidungen, die sich – zumindest kostenlos – anderswo nicht oder deutlich später abrufen lassen. Die Qualität des Projekts bedarf eigentlich keiner vertieften Erörterung; es erhielt die Auszeichnung als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2009“ vom EDV Gerichtstag 2009 in Saarbrücken. Andererseits: Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder einfach die Öffentlichkeit mit kostenlosen Informationen zu Gerichtsentscheiden versorgt? Zum Volltext der Entscheidung, die openjur hier veröffentlicht hat: (mehr …)
- OLG Schleswig: Kauf von Handy mit Navigationssoftware darf nicht unangekündigt zu Update-Kosten von 11.500,00 EUR führenveröffentlicht am 27. September 2011
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az. 16 U 140/10
§ 242 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlt werden muss, nachdem die Kosten im Wesentlichen dadurch entstanden, dass auf dem neu gekauften Handy eine Navigationssoftware installiert war, welche, ohne dass der Kunde darüber vorher ausreichend informiert worden war, fortlaufend kostenpflichtige Updates aus dem Internet bezog. Dabei richteten sich die Preise für die Internetnutzung nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Zitat aus der Pressemitteilung 29/2011 vom 26.09.2011: (mehr …)