IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Januar 2012

    VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. 27 K 458/10
    § 9 Abs 1GlüstV, § 8 TMG, § 10 TMG

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die DENIC nicht verpflichtet ist, Domains zu illegalen Glücksspielangeboten zu löschen. Sie unterfalle nicht der Störerhaftung. Die DENIC sei aufgrund ihrer Tätigkeit als Diensteanbieter im Sinne des § 8 TMG (Zugangsvermittler) anzusehen, nicht hingegen als Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG (Inhalteanbieter). Diensteanbieter im Sinne des § 8 TMG seien nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für fremde Informationen nicht verantwortlich, sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hätten. Eine Ausnahme gelte allein für den Fall, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Dies sei hier nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Januar 2012

    VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10
    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV, § 8 TMG

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht ohne weiteres mit einer Sperrungsverfügung überzogen werden darf, nach welcher er den Zugang zu bestimmten (verbotenen) Glücksspielangeboten zu blockieren hat. Weder habe der Access-Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte veranlasst, noch wähle er diese oder den Adressaten aus. Zudem habe offenkundig ein Zusammenwirken des Access-Providers mit einem Nutzer im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG ausgeschlossen werden können. Der Umstand, dass die Klägerin Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte habe, sei im Anwendungsbereich des § 8 TMG – wie die Ausgestaltung der Haftungsregelungen des § 8 TMG im Vergleich zu den Haftungsregelungen des § 10 TMG zeige – ohne Relevanz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2011

    VG Berlin, Urteil vom 20.10.2011, Az. 14 K 43.09

    Das VG Berlin teilt per Pressemitteilung mit, dass ein durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugtes Produkt nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden darf. Bei einem „Schweinebraten“ erwarte der Verbraucher, dass ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Fleischstück vorliege und keine „Collage“. Dies hatten die Lebensmittelüberwachungsbehörden mehrerer Bundesländer beanstandet und wurde im vorliegenden Urteil bestätigt. Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2011

    VG Köln, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 1 L 411/11
    § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Das VG Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung darauf hinweisen darf, dass ein Anbieter kostenpflichtige Telefongespräche vermittelt hat, ohne auf die entstehenden Kosten hinzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze die Zulässigkeit einer solchen behördlichen Äußerung voraus, dass sie in Wahrnehmung einer Aufgabe der Verwaltung ergehe, dass die handelnde Stelle die Grenzen ihrer Zuständigkeit eingehalten habe, dass die verbreitete Information inhaltlich richtig sei und dem Sachlichkeitsgebot genüge. Dies sei hier der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    VG Berlin, Urteil vom 25.08.2011, Az. VG 1 K 5.10 – nicht rechtskräftig

    Das VG Berlin hat laut Pressemitteilung vom 25.08.2011 (Nr. 38/2011) entschieden, dass der durch die Präsidentin des Kammergerichts erfolgte Widerruf der Zulassung / Registrierung einer Inkassogesellschaft mit Sitz in Berlin rechtswidrig erfolgte. Die Entziehung der Zulassung erfolgte, da der Bestand der eingezogenen Forderungen nicht geprüft worden sei, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. Das Verwaltungsgericht sah dies anders, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das (nicht rechtskräftige) Urteil des VG Berlin keinesfalls zugleich bedeutet, dass das Wirken der Abofallen rechtmäßig ist: „Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juli 2011

    VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10
    Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)

    Das VG Hannover berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über eine Entscheidung, in der die öffentliche Videoüberwachung in der Innenstadt als rechtswidrig rechtswidrig erklärt wird. Dem Argument des Klägers, dass die Beobachtung nicht offen erfolge, folgte das Gericht. Die allgemeine Aufklärung, dass solche Kameras existieren und die Möglichkeit, sich im Internet über deren Standorte und Aktivität zu informieren, sei nicht ausreichend. Es müsse vielmehr im betroffenen öffentlichen Raum selbst erkennbar sein, ob eine Beobachtung stattfinde. Dies sei beispielsweise bei in großer Höhe an Hochhäusern installierten Kameras nicht der Fall. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

  • veröffentlicht am 17. März 2011

    VG Köln, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 1 L 1908/10
    § 67 Abs. 1 Satz 5 TKG

    Das VG Köln hat entschieden, dass die Abschaltung einer Mehrwertdienstenummer zur Auskunft und Weitervermittlung durch die Bundesnetzagentur rechtmäßig war. Bei der beanstandeten Rufnummer, die einen Minutenpreis von 1,99 EUR zu Grunde legte, dauerte die Preisansage an den Nutzer 1.47 Minuten und war damit deutlich zu lang. Allein durch das Hören der vollständigen Ansage entstanden dem Nutzer Kosten in Höhe von fast 4 EUR. Das VG führte aus, dass die verwendete Preisansage viel zu lang und außerdem verwirrend für den Verbraucher gewesen sei. Gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Preisansage kostenpflichtig sein dürfe und der Anbieter hierdurch seinen Umsatz steigere, sei die Preisansage inhaltlich und damit zeitlich auf das Nötigste zu begrenzen. Eine Anordnung, allen Verbrauchern, die sich gegenüber der Antragstellerin auf § 66g Nr. 1 TKG berufen, bereits gezahlte Entgelte unverzüglich zurück zu erstatten, sei jedoch rechtswidrig, weil der Antragstellerin dafür keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stehe. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Berlin, Beschluss vom 16.12.2010, Az. 27 L 355.10
    §§ 5 Abs. 1, 20 Abs. 4 JMStVtr; Art. 5 Abs. 3 GG

    Das VG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für erotische Kunst in Form von Literatur, Videos und Fotografie sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen kann, wenn Textpassagen enthalten sind, in denen sexuelle Vorgänge explizit, im Detail und drastisch beschrieben werden. Ohne ausreichende Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Minderjährigen diese Inhalte nicht zugänglich gemacht werden, gehe der Jugendschutz vor. Die gesetzliche Folge, dass bei jugendgefährdenden Angeboten der Anbieter dafür zu sorgen habe, dass Kinder oder Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen, was durch technische Mittel oder zeitliche Einschränkung des Angebots erfolgen könne, trage den kollidierenden Grundrechten hinreichend Rechnung und unterliege keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dem Anbieter war zuvor aufgegeben worden, dass er die Webseite nur zwischen 22.00 und 6.00 Uhr „einschalten“ dürfe, was das VG als gerechtfertigt ansah. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Münster, Beschluss vom 14.06.2010, Az. 1 L 155/10
    §§ 8a, 58 Abs. 4, 59 Abs. 3, 59 Abs. 2 RStV; 1 Abs. 1 TMG; 3 Nr. 25 TKG

    Das VG Münster hat in diesem – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss entschieden, dass ein Gewinnspiel im Internet, bei dem gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,99 EUR an einem mehrstufigen Quiz teilgenommen und am Ende ein Einfamilienhaus gewonnen werden kann, unzulässig ist. Zwar seien Gewinnspiele an sich durch den Rundfunkstaatsvertrag erlaubt, allerdings nur soweit sich das zu entrichtende Entgelt auf einen Betrag von 0,50 EUR beschränke. Auf die Frage, ob es sich gleichzeitig um ein unerlaubtes Glücksspiel handele, weil es letztlich vom Zufall abhänge, welcher der Gewinner das Haus erhalte, brauchte das Gericht nicht einzugehen.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2010

    VG Köln, Beschluss vom 31.05.2010, Az. 22 L 1899/09
    §§ 80 VwGO; 25 Abs. 4 JuSchG

    Das VG Köln hat entschieden, dass der Titel des Liedes „Ich tu dir weh“ und eine im Booklet zu der CD enthaltene fotografische Darstellung eines Mannes, der zum Schlag auf das Gesäß einer über seinen Beinen liegenden unbekleideten Frau ausholt, keinen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellt. Verrohend wirkten Medien dann, wenn sie geeignet seien, bei Kindern und Jugendlichen negative Charaktereigenschaften wie Sadismus und Gewalttätigkeit u.a. zu wecken oder zu fördern. Dies werde z.B. dann angenommen, wenn mediale Darstellungen Brutalität fördern bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Dies treffe auf oben genannte Titel und Darstellung nicht zu. Das Lied „Ich tu dir weh“ enthalte gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, deren jugendgefährdende Wirkung regelmäßig gegeben sein würden. Vielmehr werde in dem Titel entweder eine offensichtlich extreme Abhängigkeitsbeziehung zwischen zwei Personen oder aber ein Konflikt bei einer Person mit gespaltener Persönlichkeit dargestellt, was für die jugendlichen Fans der Musikgruppe auch anhand der verwendeten Stilmittel erkennbar sei. Zum Volltext:

    (mehr …)

I