Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein Gewinnspiel für Apotheker ist keine unzulässige Werbegabeveröffentlicht am 3. Juni 2014
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 83/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 HWG
Der BGH hat entschieden, dass ein Gewinnspiel in einer Zeitschrift für Apothekenpersonal, in welchem für einen Gewinn Fragen zu einem Artikel über Aspirin beantwortet werden mussten, keine unzulässige Werbegabe darstellt. Es werde dadurch kein wirtschaftliches Interesse an der Abgabe des Arzneimittels geweckt, sondern lediglich erreicht, dass der Teilnehmer sich mit dem Inhalt des Artikels beschäftige. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Irreführende Heilmittelwerbung mit veralteter Fachinformationveröffentlicht am 20. Mai 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2014, Az. 3 U 133/12
§ 8 AMG, § 11a AMG, § 22 AMG; § 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für ein Arzneimittel irreführend sein kann, wenn eine veraltete Fachinformation verwendet wird. Bei Ersetzung einer Fachinformation durch eine neue Fassung sei von einer Irreführung oder einer Wiederholungsgefahr jedoch nicht auszugehen, wenn mit der vorherigen Version lediglich in deren Gültigkeitszeitraum geworben wurde. Es sei auch nicht ohne weitere Hinweise davon auszugehen, dass der Werbende nach Erscheinen einer neuen Fachinformation mit der alten Version weiterhin werben werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Sofort-und Treuebonus der Apotheke DocMorris darf nicht mehr als 1,00 EUR betragen / Werbegabeveröffentlicht am 17. April 2014
BGH, Urteil vom 26.02.2014, Az. I ZR 79/10
§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 EU-RL 89/105/EWG, Art. 116 AEUV , Art. 117 AEUVDer BGH hat entschieden (Volltext s. unten), dass die niederländische Apotheke DocMorris in Deutschland (über das deutsche Versandhandelsunternehmen Otto / „OTTO empfiehlt DocMorris“) nicht mit Wertgaben (Boni) von mehr als einem Euro werben darf. (mehr …)
- OLG Celle: Das Angebot eines Optikers für eine kostenlose Zweitbrille ist unzulässigveröffentlicht am 3. April 2014
OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b HWG; § 3 Nr. 1 MPG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung einer Optikerunternehmens mit „ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt’s eine ARMANI-BRILLE in Sehstärke GESCHENKT“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die kostenlose Zugabe einer Zweitbrille falle unter das Zuwendungsverbot des HWG, da sie den Kunden unsachlich beeinflusse. Eine Gesundheitsgefährdung sei dafür nicht erforderlich. Mit der Marke „Armani“ werde der Kunde hier übermäßig angelockt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Preiswerbung in Apotheken mit einem „unverbindlichen Apotheken-Verkaufspreis“ kann irreführend seinveröffentlicht am 28. März 2014
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 237/12
§ 78 Abs. 3 S. 1 AMG, § 78 Abs. 3 Halbs. 2 AMG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unter Gegenüberstellung mit einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend ist, wenn letzterer nicht hinreichend erläutert wird. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, es würde sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handeln. Die in der Werbung „Unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauertaxe.“ in Bezug genommene Lauer-Taxe (= Verzeichnis für Arzneimittel, in dem alle bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten gemeldetem Fertigarzneimittel aufgeführt sind; in dem Verzeichnis kann für jedes Arzneimittel ein „gesetzlicher VK“ und/oder „empfohlener VK“ angegeben werden) sei dem Durchschnittsverbraucher nicht geläufig, so dass er von einer Herstellerempfehlung, wie ihm diese aus anderen Bereichen bekannt sei, ausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die Werbung für ein Arzneimittel mit gebilligter Fachinformation ist zulässigveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2014, Az. 3 U 63/12
§ 8 AMG, § 11a AMG, § 22 Abs. 7 S. 1 AMG, § 25 AMG; § 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels mit einer Fachinformation, welche von der Zulassungsbehörde nicht beanstandet wurde, auch dann zulässig ist, wenn der Inhalt der Fachinformation zweifelhaft ist. Die Legitimationswirkung der Zulassung gelte auch für Fachinformationen, so dass diese wettbewerbsrechtlich nicht wegen Irreführung angreifbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BVerwG: Der Verkauf von Magnetschmuck in Apotheken ist unzulässigveröffentlicht am 12. März 2014
BVerwG, Urteil vom 19.09.2013, Az. 3 C 15.12
§ 69 Abs. 1 S. 1 AMG; § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO, § 2 Abs. 4 ApBetrO; Art. 12 Abs. 1 GGDas BVerwG hat entschieden, dass in Apotheken kein Magnetschmuck verkauft werden darf. Es handele sich weder um ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt. Auch eine apothekenübliche Ware könne darunter nicht verstanden werden. Die bloße Möglichkeit, dass eine positive Auswirkung auf die Gesundheit durch den Schmuck erreicht werden könnte, genüge nicht. Ebenso wenig sei auf die Zweckbestimmung durch den Hersteller abzustellen. Apotheken sollen sich nicht zu „drugstores“ entwickeln. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Für Arzneimittel aus dem Ausland, die über Versandapotheken vertrieben werden, gilt in Deutschland die deutsche Preisbindungveröffentlicht am 10. März 2014
BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 72/08
§ 78 AMG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat in mehreren Fällen entschieden, dass auch für Medikamente aus dem Ausland, die über Versandapotheken bezogen werden, in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung gilt. Das Angebot von Rabatten bei Rezepteinlösung verschreibungspflichtiger Arzneien sei daher wettbewerbswidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 35/2014 vom 26.02.2014:
- KG Berlin: „Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss“ ist eine unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittelveröffentlicht am 26. Februar 2014
KG Berlin, Urteil vom 24.05.2013, Az. 5 U 34/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Formulierung „Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss“ und anderen Aussagen, die sich z.B. auf die Auflösung von Blutgerinnseln beziehen, unzulässig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, deren Richtigkeit nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei. Das Argument, dass ein Blutgerinnsel keine Krankheit sei, ließ das Gericht nicht gelten. Einen wissenschaftlichen Nachweis erst im Prozess erbringen zu wollen, sei zudem verspätet. Die Werbung sei daher wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung (zu den einzelnen Werbeaussagen unter A. I.):
- OLG Hamm: Mundspüllösung benötigt als Funktionsarzneimittel eine Zulassung – Abgrenzung zu Kosmetikveröffentlicht am 24. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2013, Az. 4 U 70/13
aufgehoben durch BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 11/14 (hier)
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Mundspüllösung ein zulassungspflichtiges Arzneimittel sein kann und ein Vertrieb ohne Zulassung daher gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Bei einem so genannten Funktionsarzneimittel würden natürliche Lebensvorgänge im Organismus durch eine pharmakologische Wirkung beeinflusst, z.B. durch die Reduzierung von Keimen. Ein kosmetisches Produkt habe solche Eigenschaften nicht. Zur Pressemitteilung vom 07.02.2014: