Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AGH Nordrhein-Westfalen: Was in der Fallliste zum „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ nicht „zählt“ / Von Filesharing-Fällen, Abschlusserklärungen und Schutzschriftenveröffentlicht am 17. Juni 2013
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2013, Az. AGH 44/12
§ 14h Nr. 5 FAODer Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Volltext unten) hat entschieden, dass für die sog. Fallliste des Antragstellers auf Erteilung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ sämtliche Fälle aus dem Bereich Filesharing, Web-Design (z.B. unbefugte Verwendung von Bildern, Briefkopflogos, Logos auf Visitenkarten, Verwendung einer Grafik auf der Internetseite ohne Lizenz) und unberechtigte Verwendung von Karten bzw. Stadtplänen bzw. Ausschnitten nicht berücksichtigt werden dürfen. Im Übrigen sei das Anraten (gegenüber dem Mandanten) zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder auch das Formulieren einer Abschlusserklärung wie die Hinterlegung einer Schutzschrift nicht als gerichtliches Verfahren zu werten. Was wir davon halten? (mehr …)
- BGH: Urlaub und Tod entschuldigen nicht die Fristversäumnisveröffentlicht am 14. Juni 2013
BGH, Beschluss vom 08.05.2013, Az. XII ZB 396/12
§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG; § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer versäumten Beschwerdebegründungsfrist auf Grund erheblicher Arbeitsüberlastung nur dann gewährt werden kann, wenn diese Überlastung plötzlich und unvorhersehbar eintritt. Falle der Fristablauf allerdings auf den letzten Arbeitstag vor einem Urlaubsantritt, liegt gerade keine unvorsehbar erhöhte Belastung vor und der Rechtsanwalt sei nicht von der sorgfältigen Fristenkontrolle entbunden. Dies gelte auch dann, wenn der Rechtsanwalt am gleichen Tag vom Tod eines ehemaligen Sozius erfahre und diese Nachricht ihn persönlich stark betroffen habe. Da im entschiedenen Fall der Rechtsanwalt an diesem Tag trotzdem bis 23.00 Uhr habe arbeiten können und lediglich ein Fristverlängerungsantrag erforderlich gewesen wäre, sei die Säumnis als schuldhaft zu bewerten und Wiedereinsetzung nicht zu gewähren. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bremen: Der Hinweis „Zulassung OLG, LG, AG (Ort)“ stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Im Rahmen der Kostenfestsetzung ist bei Flugreisen die Business Class nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2013, Az. 2-06 O 427/12 – nicht rechtskräftig
§ 91 Abs. 1 ZPO, § 103 ZPO
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine mündliche Verhandlung von München nach Frankfurt a.M. und zurück fliegt, im Rahmen der Kostenerstattung nur die Kosten erstattet verlangen kann, die fiktiv für einen Flug des Tarifs Economy Flex berechnet werden. Ihre Lordschaft hatte für den Kurzflug die Business Class gewählt. Unbekannt ist, ob auch die Festsetzung der Kosten für die berüchtigte Käseplatte beantragt wurde und ob es sich um einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz handelte, der in einer einfachen Markensache ohne die Hilfe eines Patentanwaltes nicht vor und zurück wusste (für beides hier). - OLG Karlsruhe: Werbung mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ ist irreführendveröffentlicht am 25. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013, Az. 4 U 120/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORADas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Hinweis „Spezialist für Familienrecht“ irreführend ist, da im vorliegenden Fall die Mindestanforderungen, also die Qualifikation eines Fachanwalts, nicht vorlagen. Zwischen den Begriffen „Spezialist“ und „Fachanwalt“ bestehe im Übrigen eine Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Der Betrieb einer internetgestützten Vermittlungsplattform für rechtsanwaltliche Terminsvertreter gegen „Transaktionsgebühr“ ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013, Az. 4 U 18/13
§ 49 b Abs. 3 S.1 BRAO, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Betrieb einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine „Transaktionsgebühr“ nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.04.2013: (mehr …)
- BGH: In der Regel erhält der Rechtsanwalt eine 1,3-fache Geschäftsgebühr, keine 1,5-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 9. April 2013
BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 323/11
§ 14 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 RVG-VVDer 8. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass in der Regel für die Abrechnung rechtsanwaltlicher Tätigkeit nicht eine 1,5-fache Geschäftsgebühr, sondern lediglich eine 1,3-fache Geschäftsgebühr anzusetzen ist. Mehr könne nur dann gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder besonders schwierig gewesen sei. Anders noch der BGH in den Entscheidungen hier und hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AnwGH NRW: Keine Veruntreuung von Fremdgeld, wenn Rechtsanwalt einen nicht benötigten Honorarvorschuss nicht unverzüglich zurückzahltveröffentlicht am 3. April 2013
AnwGH NRW, Beschluss vom 07.09.2012, Az. 2 AGH 8/12
§ 43a Abs. 5 BRAO, § 115 b BRAODer AnwGH NRW hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der nicht in Anspruch genommene Honorarvorschüsse nicht unverzüglich erstattet, nicht gegen § 43a Abs. 5 BRAO verstößt („Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen„). Im vorliegenden Fall ging es um monatliche, pauschale Vorauszahlungen auf eine quartalsweise abzurechnende Anwaltstätigkeit (Beratung und/oder Prozessvertretung). Bei diesen Honorarvorauszahlungen handele es sich nicht um anvertraute, fremde Vermögenswerte i.S.v. § 43 a Abs. 5 S. 1 BRAO. Anvertraut seien einem Rechtsanwalt Vermögenswerte im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift dann, wenn ihm die Verfügungsmacht über diese Vermögenswerte im Interesse des Mandanten eingeräumt würden, der Mandant also die Herausgabe an sich oder einen Dritten verlangen könne. Dies sei bei einem Honorarvorschuss nicht der Fall, denn über dieses Geld dürfe und solle der Rechtsanwalt im eigenen Interesse verfügen. Es sei ihm von seinem Auftraggeber zur Nutzung für eigene Zwecke übereignet worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Warstein: Abmahnender Rechtsanwalt ohne Auftrag ist dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtetveröffentlicht am 15. März 2013
AG Warstein, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGBDas AG Warstein hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin beweise keine Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe die angebliche Abmahnerin in ihrer Zeugenaussage glaubhaft dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Der falsche anwaltliche Vortrag in einem Antwortschreiben auf eine Filesharing-Abmahnung stellt keinen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 7. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2011, Az. 6 U 225/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 43a Abs. 3 BRAO, § 263 StGB
Das OLG Köln hat in diesem Fall aus der Rubrik „Wenn Rechtsanwälte sich verklagen“ entschieden, dass der falsche anwaltliche Vortrag einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Antwortschreiben auf eine Abmahnung jedenfalls keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, da dieses Verhalten keine „geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG“ darstelle. Grund für die Abmahnung der einen Rechtsanwaltskanzlei war, dass die andere Kanzlei, ebenso wie die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei mit Textbausteinen arbeitete und dabei den tatsächlichen Vortrag des Mandanten falsch wiedergab. Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden (Az. des laufenden Revisionsverfahrens: BGH, Az. I ZR 190/11). Zum Text der Entscheidung: (mehr …)