Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Zur Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Kontrolle des E-Mail-Spam-Ordnersveröffentlicht am 16. Juli 2014
LG Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 O 189/13
§ 280 Abs. 1 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 611 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, seinen Spam-Ordner auf eingehende Mandats-E-Mails zu überprüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsanwalt eine E-Mail der Gegenseite mit einem Vergleichsvorschlag nicht rechtzeitig an seine Mandantin weitergeleitet. Für den entstandenen Schaden wurde er bzw. die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Verleihung eines Fachanwaltstitels, wenn die Fallliste unvollständig istveröffentlicht am 11. Juni 2014
BGH, Urteil vom 05.05.2014, Az. AnwZ (Brfg) 51/12
§ 5 Satz 1 lit. m Satz 2 FAO, § 43c Abs. 1 Satz 1 BRAODer BGH hat entschieden, dass die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung verweigert werden kann, wenn in der vom Antragsteller vorgelegten Fallliste keine ausreichende Zahl an (rechtsförmlichen) Fällen enthalten ist. Die Besonderheit dieser Entscheidung ergibt sich aus den einzelnen Entscheidungsgründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AnwG Düsseldorf: Muss der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis für den Erhalt einer einstweiligen Verfügung unterschreiben und zurücksenden? / § 14 BRAOveröffentlicht am 13. Mai 2014
AnwG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2014, Az. 3 EV 546/12
§ 14 S. 1 BORADas Anwaltsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Empfang einer einstweiligen Verfügung nicht durch Unterzeichnung der Empfangsbestätigung bestätigen darf, wenn der Mandant dies nicht wünscht. Anderenfalls macht sich der Rechtsanwalt wegen Parteiverrats strafbar. Was wir davon halten? Es handelt sich um einen besonders gelagerten Fall. Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass man sich in wettbewerbsrechtlichen Verfahren häufig „zweimal sieht“ und § 14 BRAO nicht nur eine berufsrechtliche Verbindlichkeit aufstellt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Rechtsanwalt muss Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung und über 6-monatiger Kanzleimitarbeit nicht exzessiv überwachenveröffentlicht am 8. Mai 2014
BGH, Beschluss vom 11.03.2014, Az. VI ZB 45/13
§ 85 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei einem versehentlich nicht mehr fristgerechten, jedoch zur Fristwahrung abgesandten Schriftsatz der Rechtsanwalt nicht für das fahrlässige Fehlverhalten seiner Rechtsanwaltsfachangestellten haftet, wenn diese über eine Berufserfahrung von mehreren Jahren verfügt und in ihrer 6-monatigen Kanzleimitarbeit kein Fehlverhalten gezeigt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine Bürogemeinschaft aus Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern darf nicht ohne Weiteres mit der Kanzleibezeichnung „… Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werbenveröffentlicht am 15. April 2014
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 147/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt A, der mit einem Wirtschaftsprüfer B lediglich in Bürogemeinschaft zusammenarbeitet, also ohne haftungsrechtliche Einheit (wie etwa Partnergesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nicht als „AB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werben darf, wenn dabei auf den fehlenden Haftungszusammenschluss nicht hinreichend deutlich hingewiesen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Dem an Enteritis mit Diarrhoe und Erbrechen leidenden Einzelanwalt ist zuzumuten, dass er einen Kollegen anruft, um ein Fristverlängerungsgesuch zu stellenveröffentlicht am 7. April 2014
BGH, Beschluss vom 26.09.2013, Az. V ZB 94/13
§ 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemeine Vorkehrungen dafür treffen muss, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen allgemeinen Anweisungen für einen solchen Fall geben. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen. Die unvorhergesehene Erkrankung könne den Rechtsanwalt zwar außerstande setzen, noch irgendwelche fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen. So habe es vorliegend jedoch nicht gelegen. Danach habe der Anwalt an einer Enteritis mit Diarrhoe, Übelkeit und Erbrechen gelitten und das Haus nicht verlassen können. Daraus ergebe sich indes nicht, dass er auf Grund dieser Erkrankung nicht in der Lage gewesen wäre, einen Vertreter zu benachrichtigen und diesen zu bitten, in der Sache um Verlängerung der Frist zu bitten, die, da es sich um die erste Fristverlängerung gehandelt hätte, auch nicht aufwendig hätte begründet werden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Schöneberg: Zum Streitwert einer Forensperreveröffentlicht am 25. März 2014
AG Schöneberg, Urteil vom 13.02.2014, Az. 2 C 391/13
§ 3 ZPO; Nr. 2300 VV RVGDas in Berlin gelegene AG Schöneberg hat entschieden, dass der Streitwert für das Vorgehen gegen eine Forensperre im Internet mit 2.000,00 EUR zu beziffern ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich um ein kostenloses Forum handelte mit einer allgemeinen Thematik, die auch bei zahlreichen anderen Forenanbietern zu finden sei. Für das Vorgehen gegen eine solche Forensperre könne ein Rechtsanwalt eine etwas erhöhte Gebühr von 1,5 verlangen, da es sich nicht um ein Standardproblem handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede („mehrfacher Betrug“) eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 13. März 2014
LG Essen, Urteil vom 30.01.2014, Az. 4 O 193/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas LG Essen hat entschieden, dass für die rechtsanwaltliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen übler Nachrede eine erhöhte, nämlich 1,8-fache Geschäftsgebühr angemessen ist, da (1) die Angelegenheit (Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Bezichtigung des mehrfachen Betrugs) für den Kläger von erheblicher Bedeutung gewesen sei, (2) der Beklagte die streitgegenständlichen Blogeinträge wiederholt über einen Zeitraum von mehreren Monaten überarbeitet habe und eine entsprechende Beweissicherung erforderlich gewesen sei und (3) sich aus der Besonderheit der Materie, namentlich auch aus dem Grundrechtsbezug der vorliegenden Fallgestaltung (Art. 1, 2 und 5 GG) ergebe, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine besonders gründliche Recherche und Auswertung der Rechtsprechung habe vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Keine Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen fehlender Aufklärung über schlechte Erfolgsaussichten, wenn Rechtschutzversicherung des Mandanten diesem Deckungszusage erteiltveröffentlicht am 3. März 2014
KG Berlin, Urteil vom 23.09.2013, Az. 8 U 173/12
§ 280 Abs. 1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht wegen unzureichender Risikobelehrung seines Mandanten haftet, wenn die Rechtsschutzversicherung des Mandanten in voller Kenntnis des Sachverhalts eine Deckungszusage für das Gerichtsverfahren erteilt hat. Der BGH gehe von der Vermutung aus, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre. Diese Vermutung greife allerdings nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte. Habe die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass die Deckungszusage etwa durch falsche Angaben erlangt worden sei, so greife ein Anscheinsbeweis, den Prozess nicht geführt zu haben, wenn er sonst bei einem kostenempfindlichen Mandanten zu bejahen wäre, weil diesem das Prozessrisiko zu hoch wäre, nicht ein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Fristgerechter Zugang einer E-Mail mit fristwahrenden Schriftsätzen in der Anlage muss vom absendenden Rechtsanwalt überprüft werdenveröffentlicht am 4. Februar 2014
BGH, Beschluss vom 17.07.2013, Az. I ZR 64/13
§ 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 544 Abs. 1 S.2 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei Übersendung einer E-Mail, mit der ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beauftragt wird, ein Rechtsmittel (hier: Nichtzulassungsbeschwerde) einzulegen, vom Absender immer zu überprüfen ist, ob die E-Mail den Adressaten zeitig erreicht hat. Es bestehe die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreiche. Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)