IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie das Nachrichtenmagazin heise online berichtet, sollen die Betreiber einer von den USA aus geführten Poker-Webseite die Spieler um ca. 440 Millionen Dollar betrogen haben. Der Vorstand des Unternehmens „Full Tilt Poker“ hatte versichert, dass alle Einlagen der Nutzer sicher und jederzeit verfügbar seien, tatsächlich hat die US-Staatsanwaltschaft jedoch herausgefunden, dass nicht alle Nutzer gleichzeitig hätten ausbezahlt werden können und der Vorstand sich an den Einlagen bedient hatte. Der BGH hatte erst kürzlich entschieden, dass das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, wirksam ist, weil dies der Suchtbekämpfung, dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung diene.

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
    § 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV

    Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2011

    BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az. I ZR 215/08
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG

    Der BGH hat in diesem Beschluss festgestellt, dass Testkäufe (hier: Minderjährige in Lotto-Annahmenstellen) grundsätzlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann bestehen, wenn z.B. hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und der Mitbewerber durch den Testkauf hereingelegt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2011, Az. 3 U 145/09 – nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung der Lotto Hamburg GmbH für ihre Glücksspiele „Lotto“ und „KENO“ auf Linienbussen gegen den noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.08.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2011

    OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010, Az. 6 U 208/06
    §§ 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 3 LottStV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine telefonische Lotterie-Werbung, in der der Verbraucher über die sachliche Information zur Art und Weise der Teilnahmemöglichkeit an der Lotterie hinaus zum Glücksspiel ermuntert und angereizt werden soll, unzulässig ist. Es werde ein übermäßiger Spielanreiz geschaffen, wenn einem Spieler, dem erlittene Verluste möglicherweise zur Warnung vor den Gefahren des Glücksspiels gereicht hätten, suggeriert werde, er werde mit hoher Sicherheit (nämlich „erfahrungsgemäß“) diese Verluste durch spätere Gewinne ausgleichen. Die Werbung nutze damit die besondere, suchtbegründende Gefahr von Glücksspielen, dass Spieler ihren Verlusten hinterherjagen, und sei daher unangemessen. Darüber hinaus stellte das OLG Köln fest, dass telefonische Werbung keine Wiederholungsgefahr für dieselbe Werbung in Schriftform (und umgekehrt) begründe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. April 2011

    BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
    §§ 263; 287 StGB

    Der BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 4/06 (Millionen-Chance II)
    § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 6 UWG 2008; Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2005/29/EG

    Der BGH hat entschieden, dass die Verbindung des Erwerbs von Waren mit einem Gewinnspiel nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist. Vorliegend konnten die Kunden eines Supermarktes beim Erwerb von Waren Bonuspunkte sammeln. Für jeweils 20 Bonuspunkte bestand die Möglichkeit, kostenlos an Lotto-Ziehungen teilzunehmen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig. Der BGH folgte dieser Auffassung nicht, nach Berücksichtigung der UWG-Änderungen nach 2008 und der Europäischen Rechtslage. Die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft sei nur dann unlauter, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstelle oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspreche. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 14. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.12.2010, Az. 6 U 14/09
    5, 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Lotto-Werbung der NordwestLotto Schleswig-Holstein im Internet und in Zeitungsbeilagen unzulässig, weil übertrieben dargestellt, ist. Der Senat führte aus, dass die Wahl des Vertriebsweges eine Anreizwirkung für Menschen habe, die bisher nicht gespielt hätten. Vor allem sei dies der Fall, wenn die Werbung über eine reine Selbstdarstellung des Anbieters hinausgehe und darauf abziele, den Spieltrieb des Verbrauchers zu fördern. Dies verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Die Lottogesellschaft schaltete den Internetauftritt der NordwestLotto daraufhin offline.

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 16.12.2010, Az. I ZR 149/08
    § 5 Abs. 1 GlüStV

    Der BGH hat entschieden, dass es Lottogesellschaften nicht grundsätzlich verboten ist, hohe Gewinne bei Jackpotausspielungen anzukündigen. Streitgegenständlich war eine Werbung für Jackpotausspielungen in der Weise, dass Höchstgewinne von 26 oder 29 Mio. € hervorgehoben und unter Abbildung jubelnder Menschen angekündigt wurden. Da es sich bei der Jackpotlotterie um ein legales Glücksspiel handele, sei die sachliche Information über Art und Höhe der ausgelobten Preise erlaubt. Zudem müsse die Information über den Höchstgewinn nach den Richtlinien im Anhang des Glücksspielstaatsvertrags mit einer Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden werden. Dadurch werde die Anlockwirkung des Höchstgewinns begrenzt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2009, Az. 14 O 44/09 KfH III
    §§ 8 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Anrufe bei Verbrauchern, die die Teilnahme an Internetgewinnspielen oder am Lotto „6 aus 49“ vermitteln sollen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine entsprechende Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Das Vorliegen einer Einwilligung habe der Anrufer zu beweisen. Die klagende Verbraucherzentrale konnte im vorliegenden Fall Unterlassung verlangen. Das Gericht führte aus:

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