Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Verstoß gegen die Gewerbeordnung stellt Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 27. November 2011
OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2005, Az. 4 U 139/04
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 33c GewODas OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Gewinnspielgeräte ohne gewerbliche Erlaubnis aufstellt (§ 33c GewO) zugleich wettbewerbswidrig handelt. Zu den Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zähle auch § 33 c Gewerbeordnung. Da die in dieser Vorschrift normierte Erlaubnispflicht nicht nur den Marktzutritt regele, sondern auch das Marktverhalten u. a. zum Schutze der Verbraucher, aber auch zum Schutze der Mitbewerber, stelle ein Verstoß gegen § 33 c Gewerbeordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zum Ausschluss vom Glücksspiel wegen Überschuldungveröffentlicht am 31. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 05.08.2011, Az. 6 U 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 und 4 UWG; § 8 Abs. 2 und 4 GlüStV; § 12 Abs. 3 GlüStV AG NRWDas OLG Köln hat entschieden, dass Personen, die dem Hörensagen nach „pleite“ sind, nicht ohne weitere Anhaltspunkte in einer Lotto-Annahmestelle vom Glücksspiel auszuschließen sind. Eine Spielsperre dürfe zur Wahrung der Interessen des Betroffenen erst nach Anhörung durch den Wettanbieter erfolgen. Ein von Mitarbeitern einer Annahmestelle als überschuldet wahrgenommener Wettinteressent (durch Mithören eines Gesprächs) dürfe jedoch nicht unabhängig von der Durchführung und dem Ausgang des Anhörungs- und Überprüfungsverfahrens sofort in die Sperrdatei eingetragen werden. Allerdings solle sichergestellt werden, dass bei Verdacht auf eine Überschuldung eine entsprechende Meldung der Mitarbeiter erfolge, um dem Anbieter eine Prüfung zu ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Gefahr des Glücksspiels – Poker-Betrug in den USAveröffentlicht am 2. Oktober 2011
Wie das Nachrichtenmagazin heise online berichtet, sollen die Betreiber einer von den USA aus geführten Poker-Webseite die Spieler um ca. 440 Millionen Dollar betrogen haben. Der Vorstand des Unternehmens „Full Tilt Poker“ hatte versichert, dass alle Einlagen der Nutzer sicher und jederzeit verfügbar seien, tatsächlich hat die US-Staatsanwaltschaft jedoch herausgefunden, dass nicht alle Nutzer gleichzeitig hätten ausbezahlt werden können und der Vorstand sich an den Einlagen bedient hatte. Der BGH hatte erst kürzlich entschieden, dass das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, wirksam ist, weil dies der Suchtbekämpfung, dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung diene.
- BGH: Das Verbot, private Sportwetten und andere Glücksspiele im Internet anzubieten, ist wirksamveröffentlicht am 28. September 2011
BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 93/10, I ZR 43/10, I ZR 30/10 und I ZR 189/08
§ 4 Abs. 4 GlüStV, § 5 Abs. 3 GlüStV
Der BGH hat entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist. Es verstoße insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Zur Pressemitteilung Nr. 150/2011 des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 im Volltext: (mehr …) - BGH: Grundsätzliche Zulässigkeit von Testkäufen bestätigtveröffentlicht am 22. September 2011
BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az. I ZR 215/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWGDer BGH hat in diesem Beschluss festgestellt, dass Testkäufe (hier: Minderjährige in Lotto-Annahmenstellen) grundsätzlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann bestehen, wenn z.B. hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und der Mitbewerber durch den Testkauf hereingelegt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Lotto-Werbung auf Linienbussen ist verbotenveröffentlicht am 1. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2011, Az. 3 U 145/09 – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1, Abs. 2 GlüStVDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung der Lotto Hamburg GmbH für ihre Glücksspiele „Lotto“ und „KENO“ auf Linienbussen gegen den noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.08.2011: (mehr …)
- OLG Köln: Ermunternde und anreizende telefonische Lotterie-Werbung unzulässigveröffentlicht am 6. August 2011
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010, Az. 6 U 208/06
§§ 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 3 LottStVDas OLG Köln hat entschieden, dass eine telefonische Lotterie-Werbung, in der der Verbraucher über die sachliche Information zur Art und Weise der Teilnahmemöglichkeit an der Lotterie hinaus zum Glücksspiel ermuntert und angereizt werden soll, unzulässig ist. Es werde ein übermäßiger Spielanreiz geschaffen, wenn einem Spieler, dem erlittene Verluste möglicherweise zur Warnung vor den Gefahren des Glücksspiels gereicht hätten, suggeriert werde, er werde mit hoher Sicherheit (nämlich „erfahrungsgemäß“) diese Verluste durch spätere Gewinne ausgleichen. Die Werbung nutze damit die besondere, suchtbegründende Gefahr von Glücksspielen, dass Spieler ihren Verlusten hinterherjagen, und sei daher unangemessen. Darüber hinaus stellte das OLG Köln fest, dass telefonische Werbung keine Wiederholungsgefahr für dieselbe Werbung in Schriftform (und umgekehrt) begründe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbarveröffentlicht am 27. April 2011
BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
§§ 263; 287 StGBDer BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (mehr …)
- BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenerwerb ist nicht zwangsläufig unlauterveröffentlicht am 27. April 2011
BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 4/06 (Millionen-Chance II)
§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 6 UWG 2008; Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2005/29/EGDer BGH hat entschieden, dass die Verbindung des Erwerbs von Waren mit einem Gewinnspiel nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist. Vorliegend konnten die Kunden eines Supermarktes beim Erwerb von Waren Bonuspunkte sammeln. Für jeweils 20 Bonuspunkte bestand die Möglichkeit, kostenlos an Lotto-Ziehungen teilzunehmen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig. Der BGH folgte dieser Auffassung nicht, nach Berücksichtigung der UWG-Änderungen nach 2008 und der Europäischen Rechtslage. Die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft sei nur dann unlauter, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstelle oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspreche. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Schleswig: Lotteriewerbung ist im Internet und Zeitungsbeilagen verbotenveröffentlicht am 14. Februar 2011
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.12.2010, Az. 6 U 14/09
5, 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Lotto-Werbung der NordwestLotto Schleswig-Holstein im Internet und in Zeitungsbeilagen unzulässig, weil übertrieben dargestellt, ist. Der Senat führte aus, dass die Wahl des Vertriebsweges eine Anreizwirkung für Menschen habe, die bisher nicht gespielt hätten. Vor allem sei dies der Fall, wenn die Werbung über eine reine Selbstdarstellung des Anbieters hinausgehe und darauf abziele, den Spieltrieb des Verbrauchers zu fördern. Dies verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Die Lottogesellschaft schaltete den Internetauftritt der NordwestLotto daraufhin offline.