IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2009

    Einer der führenden Systementsorger Deutschlands, Interseroh, bietet Onlinehändlern die Möglichkeit, sich über ein Webportal ab einem Jahresentgelt von 75,00 EUR gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei einem Entsorger anzumelden. Kai Grünwald, Branchenexperte von Interseroh, schreibt: „Unter www.interseroh-dienstleistung.de/onlinehandel können sich Händler zunächst informieren und erhalten direkt ihr individuelles Angebot, bevor sie Daten wie Firmenname und Anschrift offenlegen müssen. Kunden, die von unserem Angebot überzeugt sind, können den Vertrag dann direkt online abschließen. Mit einem Preis ab 75 Euro für einen Jahresvertrag sind wir heute der interessanteste Anbieter am Markt“ (Webportal).

  • veröffentlicht am 26. Januar 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)„PayPal wird eine neue Shopping-Seite starten, die in keinem Zusammenhang mit PayPal Shops oder der PayPal.theFind.com Webseite steht. Die neue Seite wird ein Verzeichnis von Online-Händlern anbieten, die PayPal als Bezahlmethode akzeptieren. Zudem haben die Nutzer der Seite die Möglichkeit, auf Webseiten, die PayPal anbieten, Artikel zu suchen und diese zu vergleichen. Auch eine Angebotsseite mit den besten Offerten verschiedener Händler wird auf der Webseite integriert werden.“ berichtet onlinemarktplatz.de. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz).

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    Die Zeitschrift Internet World Business berichtet über das interessante Geschäftsmodell von Vente-Privee (www.vente-privee.com). Autor Jochen Krisch: „Wie gut es tut, etablierte Regeln selbstbewusst einfach zu brechen, zeigt Vente-Privee. Mit angepeilten 600 Millionen Euro Umsatz für 2009 und 900 Mitarbeitern ist der Shoppingclub nicht nur einer der größten Regelverletzer, sondern auch einer der erfolgreichsten und profitabelsten Onlineshops, die es auf der Welt gibt.“ Der Artikel zeigt eine „asynchrone“ Bemühung an, entgegen gültiger Marketingtraditionen einen Spitzenplatz im Umsatz zu erreichen.

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIm Dezemer 2008 hat der SEO-Spezialist Bloofusion Germany GmbH, Emsdetten, einen Leitfaden zur Suchmaschinenoptimierung von Onlineshops herausgebracht und die insoweit am häufigsten zu findenden Problemfelder aufgezeigt. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download bereit (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bloo) und beschreibt unter anderem, wie man als Shopbetreiber seine Start- und Produktseiten für Suchmaschinen attraktiver gestalten oder was durch geschickte Verlinkung erreicht werden kann. Bei der dichten Konkurrenzsituation im Internet kann ein geschicktes Suchmaschinenmarketing den entscheidenden Vorteil gegenüber Wettbewerbern bringen.

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    BGH, Beschluss vom 22.01.2009, Az. I ZR 125/07 – Bananabay
    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07 – pcb
    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07 – Beta Layout

    Der Bundesgerichtshof hat laut Pressemitteilung vom 22.01.2009 darauf hingewiesen, dass die Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen nicht in jedem Fall gegen das Markenrecht verstößt. Bedauerlicherweise hat der BGH aber den insoweit wichtigsten Unterfall, die Verwendung einer Marke als Suchbegriff, nicht entschieden, sondern dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, was die rechtliche Unsicherheit nun um Monate, wenn nicht sogar Jahre verlängern kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2009

    Ein herber Rückschlag für das Verbrauchervertrauen in positive Bewertungen ist durch das Verhalten des Computerzubehörherstellers Belkin entstanden. Nach einem offenen Brief von Mark Reynoso, Belkin-President (? Klicken Sie auf diesen Link: Presseerklärungen vom 18.01. 2009 und vom 21.01.2009), räumte der Hersteller ein, dass es gefälschte Produktbewertungen des Unternehmens auf der Online-Plattform Amazon gegeben habe. Amazon selbst war in diesen Vorgang nicht involviert. onlinemarktplatz.de berichtet: „Ein Angestellter von Belkin International hatte über den Amazon-Service Mechanical Turk nach Nutzern gesucht, die gegen Bezahlung positive Einschätzungen über einen Belkin-Router schreiben sollten. Bisher war dieses Produkt immer negativ beurteilt worden. 65 Cent gab es für eine positive Bewertung, mit dem Hinweis darauf, dass man als Beurteilender keinerlei Kenntnisse von dem Router haben müsse.“ onlinemarktplatz.de.

  • veröffentlicht am 21. Januar 2009

    Microsoft hat in einer Pressemitteilung vom 16.01.2009 vermeldet, dass es eine Beschwerde der EU-Kommission erhalten habe, wonach die Koppelung des Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows seit 1996 gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Microsoft erhält nun Gelegenheit, binnen zwei Monaten auf die Vorwürfe zu reagieren. Die EU-Kommission hatte erst Anfang 2008 gegen Microsoft ein Rekordbußgeld von 899 Mio. Euro verhängt, da es durch überhöhte Lizenzgebühren Wettbewerber behindert hatte; insgesamt belaufen sich Microsofts Strafzahlungen seit 2004 auf über 1,6 Mrd. Euro.

  • veröffentlicht am 19. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLaut einer Studie von Dr. Schwarz Consulting gehören für das Jahr 2009 bestimmte Marketinginstrumente zum Must-have, während andere Tools an Bedeutung verlieren. SEM-Suchwortanzeigen (Search Engine Marketing), Mobile Marketing und Web 2.0 Portale (Video- und Social-Bookmark-Portale sowie Social-Web-Communities, z.B. StudiVZ, WKW oder Xing) zählen eindeutig zu den Favoriten, mit großem Vorsprung vor dem Affiliate-Marketing, welches in den letzten Jahren in rechtlicher Hinsicht Grenzen aufgezeigt bekam (? Klicken Sie bitte auf diese Links: LG Potsdam, OLG Köln, OLG München). Weblogs, Web-Controlling und Banner-Werbung sollen dagegen zu den zukünftigen No-Go’s des Onlinemarketings gehören (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: absolit).

  • veröffentlicht am 16. Januar 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)DR. DAMM & PARTNER hatten bereits darauf hingewiesen: Onlinehändler, die Zahlungen von ihren Kunden per PayPal erhalten, sollten diese Ware von einer persönlichen Abholung durch den Käufer ausnehmen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: PayPal und Selbstabholung). Eine schriftliche Bestätigung der Übergabe statt des von PayPal erwarteten Versandbelegs könnte unerwünschte Komplikationen mit PayPal verursachen. Britische Betrüger haben unlängst – offensichtlich erfolgreich – die per PayPal gezahlten Kaufpreise für die mitunter hochpreisige Ware von gutgläubigen Onlinehändlern zurückgefordert, welche die Ware persönlich an ihre Kunden übergeben hatten, berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz.de).

  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2006 unter dem Titel „Sicherheit von Webanwendungen – Maßnahmenkatalog und Best Practices“ eine weiterhin aktuelle Studie mit Handlungsempfehlungen ausgesprochen (BSI). Der Maßnahmenkatalog stellt nach Aussage des BSI Schutzmaßnahmen und Best Practices zur Vorbeugung gegen typische Schwachstellen in Webanwendungen bereit. Der vorangestellte Leitfaden soll Hinweise für ein systematisches Vorgehen zur Erstellung sicherer Webanwendungen geben. Dabei werden bestehende und neu zu entwickelnde Webanwendungen berücksichtigt. Das BSI richtet sich mit seinen Empfehlungen an Projektleiter und Softwareentwickler, die Webanwendungen konzipieren und implementieren.

I