IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Das KG Berlin hat am 02.02.2009 die Revision des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth zurückgewiesen, berichtet die taz. Von Gravenreuth, der in der Vergangenheit insbesondere wegen zahlreicher Abmahnungen in der Internetgemeinde einen unrühmlichen Namen erworben hatte, war wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Berlin hatte die Strafe damit gerechtfertigt, dass dem Angeklagten nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden könne. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz1). Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des LG Berlin nicht nur, sondern entschied, dass der Anwalt sogar wegen vollendeten Betrugs schuldig sei. Dem Rechtsanwalt dürfte eine Haftstrafe nunmehr nicht mehr erspart bleiben. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz2).

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Die 10 größten Fehler eines Existenzgründers im Bereich Onlinehandel werden von Justin Palmer im Blog Palmerwebmarketing aufgezählt. Besonders häufig seien die nachgenannten Fehler bei Multi-Channel-Verkäufern, die zum ersten Mal Ware über das Internet verkaufen würden. Zu den Fehlern gehört, (1) das Betriebskapital im Wesentlichen in die Erstellung des Onlineshops zu investieren und das Marketing zu vernachlässigen, (2) sich damit aufzuhalten, vor dem eigentlichen Start das Design des Shops immer wieder zu überarbeiten, (3) zu vergessen, dass Menschen die Ware nicht anfassen können, (4) zu vergessen, dass Website-Besucher sich an einen Webshop weit weniger gebunden fühlen, als bei dem Besuch eines stationären Ladens, (5) Anzeigen in Printmedien für einen Onlinemedium zu verwenden, (6) vertrauensbildende Maßnahmen für den Onlinekauf zu unterlassen, (7) die Unternehmens-Homepage höher zu bewerten als andere Teile der Website (z.B. Produktbeschreibungen), (8) jeden neuen Marketing-Trend im Internet aufspüren und implementieren zu wollen, (9) die Webanalyse nicht zu verstehen oder nicht zu berücksichtigen und (10) für Onlineshop und stationäres Ladengeschäft kein integriertes Konzept zu haben. Mehr finden Sie hier: Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Palmer).

  • veröffentlicht am 6. Februar 2009

    Maik Hönicke vom Blog Handelskraft hat sich einmal einen sehr interessanten Shop mit einer Höhe von ca. 13.000 pixel (etwa 25 Bildschirmseiten je nach der Displayauflösung und der Anzahl der Browserleisten) angesehen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: comicexpress). Maiks Feststellung, dass das „eindeutig zu viel sei“, ist eigentlich noch untertrieben (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Handelskraft). Rein rechtlich kann die übermäßige Länge der Seite und eine Darstellung von gesetzlichen Pflichtinformationen am unteren Ende der Seite durchaus dazu führen, dass der Hinweis auf die Verbraucherrechte nicht mehr hinreichend „deutlich gestaltet“ ist (z.B. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein derartiges Defizit findet sich dann zwar bei comicexpress nicht, dafür einige andere Abmahnungsklassiker, die Andi ebenfalls schnellstens bereinigen sollte.

  • veröffentlicht am 6. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAuf eine mögliche Betrugsmasche hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in seiner Sendung „markt“ mit dem Titel „eBay: Betrug mit Strohmann?“ hingewiesen (WDR, 29.09.2008). Dem Vernehmen nach sollen eBay- Verkaufsagenten, welche auf Provisionsbasis Ware von Dritten verkaufen, von bösgläubigen Dritten als Strohmänner für Betrugsfälle eingesetzt worden seien. Oftmals handelten die eBay-Verkaufsagenten gutgläubig und würden durch die fraglichen Verbrauchergeschäfte selbst geschädigt. Dem Bericht nach wurden von dem Auftraggeber eines eBay- Verkaufsagenten bei dem Logistikdienstleister DHL Paketlaufnummern (Trackingnummern) erworben und zum Nachweis des Paketversands an die Verkaufsagenten übersandt. Daraufhin sollen die Verkaufsagenten den erhaltenen Kaufpreis abzüglich ihrer Provision an die Auftraggeber überwiesen haben, ohne dass die Käufer indes die Ware erhalten haben sollen. Die DHL will dem Vernehmen nach Möglichkeiten zum Missbrauch ihres Systems überprüfen. Dem WDR zufolge soll sich insbesondere Wolfgang Legere als Hintermann solcher Transaktionen hervorgetan haben, wogegen sich Legere mit anwaltlichem Schreiben gegenüber dem WDR verwehrt habe. In dem Fernsehbericht wird auf auch das frühere Geschäftsverhalten Wolfgang Legeres eingegangen, u.a. mit den Firmen alphamax.de. Bei dieser Firma erhielten nach dem WDR-Bericht mehrere Mandanten trotz geleisteter Vorkasse keine Ware. Legere wurde, so der WDR unter Berufung auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau, am 13.03.2006 wegen Betruges in 38 Fällen und Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt; Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Firma alphamax.de wegen strafbarer Handlungen hätten sich dagegen „als haltlos“ erwiesen. Der WDR geht davon aus, dass Legere über ein internationales Netzwerk von Firmen handelt, darunter auch die Firma Redheel GmbH, Schilda. Für die Internethandelsplattformen sind betrügerische Machenschaften unter Einschaltung von Verkaufsagenten nur schwer zu verhindern, wenngleich dort umfängliche Anstrengungen unternommen werden, um die Kundensicherheit zu gewährleisten. Im Zweifel sollten Verbraucher sichere elektronische Zahlungsmittel mit Ausfallgarantie gegenüber der Vorausüberweisung vorziehen. Für Tipps zum sicheren Einkauf bei eBay klicken Sie bitte auf diesen Link: eBay Sicherheitsportal).

    Update 1: Der WDR hat unter dem 07.09.2009 einen weiteren Bericht über die frühere Red Heel GmbH, die  nunmehr 5 to 5 GmbH firmiert, veröffentlicht (WDR, 07.09.2009).

    Update 2: Das LG Berlin hat unter dem 06.01.2009, Az. 27 O 1123/08 eine einstweilige Verfügung des Wolfgang Legere gegen Christoph Oehmann aufgehoben, wonach letzterem zunächst untersagt worden war, mit Bezug auf Wolfgang Legere zu behaupten, es gehe „“um den Zeitraum von einer Woche, wo er ganz klar uns vorgegaukelt hat, er würde Artikel versenden und hat dafür Geld von uns bekommen und wir sprechen hier von über 1.200 Artikeln und diese sind niemals beim Kunden angekommen,“ wie dies in der WDR-Sendung vom 29. September 2008 „markt“ geschehen sei.“ Der Volltext des Urteils findet sich bei Outbay (Urteil); von den weiteren Erklärungen und Behauptungen auf der verlinkten Seite distanziert sich die Kanzlei Dr. Damm & Partner sowie die Verfasserin dieses Beitrags ausdrücklich, da sie den Wahrheitsgehalt bislang nicht vollständig überprüfen konnte.

    Update 3: Auch c’t TV berichtet über die Situation (c’t).

  • veröffentlicht am 5. Februar 2009

    Martin Gross-Albenhausen berichtet von explodierenden Umsätzen bei den Shopping-Clubs (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Shopping-Clubs). So soll vente-privee 2008 510 Mio. EUR und brand4friends 25 Mio. EUR Umsatz erreicht haben. Bei BuyVIP soll europaweit ein Umsatz von 28 Mio. EUR erzielt worden sein. Insgesamt soll der Umsatz der Shopping Clubs etwa eine halbe Milliarde Euros ausmachen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Mailorderportal).

  • veröffentlicht am 3. Februar 2009

    Der Blog „exclusified“ berichtet über eine zunehmende Anzahl von Shopping-Clubs, deren hervorstechendes Merkmal ist, dass nur Mitglieder die angebotene Ware erwerben können und die Mitgliedschaft nur über einen Paten beantragt werden kann. Berühmtestes Beispiel hierfür dürfte vente-privee sein (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: vente-privee). Eine Übersicht der vierzehn derzeit am Markt befindlichen Shopping-Clubs finden Sie hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: exclusified).

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hat sich nahezu täglich mit den Folgen des wachsenden Abmahnunwesens auseinanderzusetzen. In vielen Fällen ist die Abmahnung für den Onlinehändler existenzbedrohend, insbesondere, wenn er sich in Verkennung der bestehenden Risiken falsch verhält. Viel zu häufig wird die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ist diese jedoch, wie in der Regel, zu weit formuliert, ist es für den Abgemahnten schwer, der Unterlassungserklärung noch gerecht zu werden. In diesem Fall droht je Verstoß eine Vertragsstrafe von regelmäßig 5.000 EUR, bei mehrfachen Verstößen können auch mehrere Vertragsstrafen anstehen. Die Unterlassungsverpflichtung selbst besteht für den Abgemahnten 30 Jahre lang und ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorzeitig aufkündbar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Damm ein Interview geführt und dieses heute veröffentlicht. Das Interview ist in Text verfügbar (NDR/Text) sowie als Tondatei (NDR/Ton).

  • veröffentlicht am 28. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtSeit mehreren Jahren ist Google bemüht, den Verkauf von Links („Linkbuilding“) dadurch zu bekämpfen, dass der PageRank der verkaufenden Seite herabgesetzt wird. Googles Ziel ist, dass Links, die über die betreffende Domain geschaltet werden, ihren Wert verlieren, der Kauf nicht mehr lohnenswert ist. Dieses Thema wurde mehrfach in einschlägigen Foren behandelt, wie im Blog seo-scene.de zu lesen ist (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: seo-scene), und sollte ernst genommen werden. Negativ aufgefallen sind insbesondere Linkverkäufer aus dem osteuropäischen Raum.

  • veröffentlicht am 27. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAuf dem Informationsportal tecchannel finden sich Hinweise, wie das sog. Google-Ranking optimiert werden kann. Der Verfasser legt Wert auf legitime Methoden zur Förderung des Backlinking, also des Verweises einer fremden Website auf die eigene Website. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Google auf das Phänomen sog. Linkfarmen / gekaufter Link reagiert hat und eine insoweit negatives Prüfungsergebnis für die jeweilige Website zu einer Rückstufung im Pageranking führen kann, die in den meisten Fällen nur mittels verhältnismäßig aufwändiger Maßnahmen wieder beseitigt werden kann. Eine Benachrichtigung von Google erfolgt in diesen Fällen nicht (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: tecchannel).

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