IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Nachdem unserer Kanzlei mehrfach von Onlinehändlern Nachricht erhielt, dass ihre Adresse für die Anwerbung von Verkaufsagenten, offensichtlich in betrügerischer Absicht, missbraucht werde, erscheint eine öffentliche Warnung angebracht. Die Vorgehensweise: Nachdem ein gutgläubiger Verkaufsagent angeworben worden ist, hat dieser seinen eBay-Account für Verkäufe zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss eines Kaufvertrags den Kaufpreis zu vereinnahmen. Der Kaufpreis soll sodann weitergeleitet werden mit der Zusage, dass die Ware an den jeweiligen Käufer versendet würde. Letzteres bleibt in der Regel aus. Ein Rückgriff ist nicht möglich, da wenn der Verkaufsagent von seinem „Partner“ lediglich eine E-Mail-Adresse hat. In den meisten Fällen handelte es sich um Ware aus dem Unterhaltungselektronikbereich, die zu Dumpingpreisen angeboten werden sollte. Das augenscheinliche Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Ware zu vertreiben, bevor internetkundig wird, dass die versprochene Ware nicht ausgeliefert wird. Diese Problem ist nicht neu, wie der WDR berichtete (Link: WDR). Auch in der eBay-Community mehren sich warnende Stimmen (JavaScript-Link: eBay Community). (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. September 2009

    Laut einer Pressemitteilung von shopping.de vom 07.09.2009 hat das Preisvergleichsportal die Wandlung zum Online-Kaufhaus abgeschlossen. Den Kunden stünden auf shopping.de nun über eine Million Produkte zum Kauf zur Verfügung. Mittelfristig solle das Angebot auf vier Millionen Produkte ausgebaut werden. Damit werde Shopping.de als Vollsortimenter im Online-Kaufhaus-Markt für Konkurrenz sorgen. Kürzlich hatte auch Walmart sich als Vollsortimenter präsentiert (Walmart). „Wir sind auf dem Weg eines der größten Online-Kaufhäuser in Deutschland zu werden“, so Portalmanager Stefan Rick. Shopping.de will seinen Kunden ein ganzheitliches Online-Shopping-Konzept rund um die Bereiche Parfüm & Pflege, Bücher, Computer, Foto, DVD, Games, Küche, Haus & Garten, Spielzeug und Apotheke bieten. Als besondere Highlights werde Shopping.de wechselnde „Shopping Stars“ bieten. Dies sind aktuelle Angebote, die wöchentlich variieren und mit günstigen Preisen die Kunden überraschen. eBay glänzt in dieser Hinsicht mit WoW-Angeboten (eBay). Für gewerbliche Händler werde es die Möglichkeit geben, mittels Shop-in-Shop-Lösungen ihre Waren über Shopping.de zu verkaufen. Begleitend zum Kaufprozess stehe ein telefonischer Kundenservice bereit (Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 11. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva hat am gestrigen Tage die zum Teil erschreckenden Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zur Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen vorgestellt. Die Studie prüfte dabei hauptsächlich Webseiten, die mit Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik handelten. Dabei sei es europaweit auf mehr als der Hälfte der Seiten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Diese bezögen sich hauptsächlich auf fehlende Widerrufs-/Rückgabebelehrungen oder Kontaktdaten und falsche Preisauskünfte (JavaScript-Link: EU-Presseerklärung). Speziell in Deutschland haben die Verbraucher nach dieser Untersuchung keine guten Karten: Auf 7 von 10 untersuchten Webseiten wurden Verstöße gegen Schutzrechte gefunden (JavaScript-Link: Heise Newsmeldung). Und was bringt dem Verbraucher nun diese Untersuchung? Nun, alle beanstandeten Onlineshops sollen von den nationalen Behörden aufgefordert werden, die Missstände zu beseitigen. Gelinge dies nicht, drohen Bußgeldern oder gar die Sperrung der Webseite. Im ersten Halbjahr 2010 sollen die Ergebnisse dieser Maßnahmen vorgestellt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass das Einkaufen im Internet damit für die Verbraucher wieder sicherer wird und sich nicht immer wieder neue schwarze Schafe in die Herde mischen.

  • veröffentlicht am 6. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWiederholt wurden wir von unseren Mandanten gefragt, ob wir auf Grund unserer vielfältigen Beziehungen eine Möglichkeit sähen, nicht ohne weiteres verkäufliche Privatgüter Dritten zu vermitteln. Selbstverständlich haben wir auch auf diese Bedürfnisse eine passende Antwort, die wir unseren geneigten Lesern nicht vorenthalten wollen: Die einer dann doch eher exklusiven Klientel vorbehaltene Internethandelsplattform BillionaireXchange bietet die Möglichkeit, einen 1990er Challenger 601-3AER Privatjet ab preiswerten 11,5 Mio. US $ (Auction ID: 102543), eine celebrity-lastige Palm Island Immobilie ab 20 Mio. US $ (Auction ID: 102270) oder als günstigere Alternative, etwa als Giveaway für langjährige Kunden, eine Uhr der Marke Audemars Piguet ab 272.900 US$ (Auction ID: 102321) zu versteigern/erwerben (Link: BXC).

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Nachdem der Großangriff auf die europäischen Konsumenten mit stationären Ladengeschäften 2006 scheiterte (JavaScript-Link: FR), geht Walmart nunmehr mit einem XXL-Onlineshop namens Walmart Marketplace in den USA an den Start und schickt sich an, arrivierten Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon Konkurrenz zu machen. Vertrieben werden sollen die unterschiedlichsten Waren von Kooperationspartnern. Unter der amerikanischen Domain von Walmart findet sich nach Angaben Walmarts derzeit ein Angebot von über 1 Mio. Artikeln (JavaScript-Link: Walmart). Auf die neuerliche Entwicklung hat Axel Gronen hingewiesen.

  • veröffentlicht am 25. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 73/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, speziell beim Vertrieb von Möbeln, mittels einer Kubikmeterangabe wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall bot die Antragsgegnerin in ihrem Onlineshop Möbel mit der Kosteninformation „Kleinmöbel, Dekoartikel, Stühle 5,00 € 10,00 €; Möbel bis 0,5 m³ 15,00 € 20,00 €; Möbel über 0,5 m³ 20,00 € 30,00 €“ an. Erst im Laufe des Bestellvorganges, nachdem der Kunde Artikel in den Warenkorb eingelegt hat, wird eine konkrete Berechnung der Versandkosten vorgenommen und angezeigt. Dies sei jedoch nach Auffassung des Gerichts zu spät. Der Kunde müsse bereits vor Einleitung eines Bestellvorgangs die konkreten Kosten einschließlich der Versandkosten erkennen können, um adäquate Preisvergleiche vornehmen zu können. Die von der Antragsgegnerin gemachten Angaben seien nicht transparent genug. Bei einer Staffelung von Versandkosten nach bestimmten Kriterien wie z.B. Kubikmeter seien die Angaben so zu tätigen, dass der Kunde sich die Versandkosten leicht und eindeutig selbst errechnen kann.

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  • veröffentlicht am 24. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Fürth, Urteile vom 11.08.2009, Az. 310 C 2349/08 und 360 C 2779/08
    §§ 433, 119 ff BGB

    Wir berichteten vor kurzem, dass eine offensichtlich falsche (zu niedrige) Preisauszeichnung im Onlineshop nicht zu einem bindenden Vertrag des Händlers mit dem schnell zugreifenden Kunden führt (Link: AG Frankfurt). Nicht so in diesem Fall: Das AG Fürth war in 2 Fällen der Auffassung, dass Quelle-Kunden, die einen Flachbildschirm zum Preis von 199,- EUR statt 1.999,- EUR erworben hatten, diesen behalten dürften. Grund war die langsame Reaktionszeit des großen Versandhändlers. Obwohl noch am Tag der Onlinestellung beim Händler bekannt war, dass es bei der Preisauszeichnung zu einer Panne gekommen war, wurde der Bestellablauf nicht gestoppt. Die Kunden wurden zunächst noch zu einer Anzahlung aufgefordert und erst 2 Wochen nach Bestellung schrieb Quelle die Kunden an und erklärte die Anfechtung des Vertrages. Dies war nach Ansicht des Gerichts zu spät. Das Versandhaus wäre ja schließlich nicht handlungsunfähig gewesen, man hätte den automatisierten Bestellablauf jederzeit unterbrechen können. Auf Grund des besonderen Sachverhalts können diese Urteile jedoch nicht als allgemeingültig für den Umgang mit Preisirrtümern angesehen werden. Die Quelle-Kunden haben wohl einfach Glück gehabt…

  • veröffentlicht am 21. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtTrotz Finanzkrise wächst der Onlinehandel weiter. Dies ergibt eine Studie des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh), die die Zunahme des Umsatzes im Onlinehandel im Jahre 2009 mit 15% beziffert (JavaScript-Link: Studie). Des Weiteren überspringe der Onlineanteil des Versandhandels in diesem Jahr erstmals die magische 50%-Marke. Trotzdem sei der Katalogversand noch lange nicht tot, denn ein großer Teil der Online-Besteller schaue vor der Bestellung noch in den Katalog. Mode, Medien und Unterhaltungselektronik seien bei dieser Art des Bestellens am beliebtesten.

  • veröffentlicht am 21. August 2009

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2009, Az. 30 C 3125/08-47
    §§ 433, 199 ff, 145 ff BGB

    Das Amtsgericht Frankfurt hat einer Schnäppchenjägerin ein gutes Geschäft aberkannt. Die Klägerin hatte in einem Onlineshop DVD-Player im Angebot entdeckt – zum sagenhaften Preis von 1 Cent pro Stück. Sie witterte ein gutes Geschäft und bestellte 10 Stück online durch Einlegen in den Warenkorb. Diese Bestellung wurde ihr per E-Mail bestätigt. Des Weiteren fragte die Klägerin beim Betreiber des Onlineshops an, ob weitere 30 Player verfügbar seien. Dies wurde bejaht. Ausgeliefert wurde jedoch keines der Geräte, da dem Shopbetreiber der Fehler bei der Preisauszeichnung zwischenzeitlich aufgefallen war. Die Klägerin pochte nun auf Einhaltung eines Kaufvertrages. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass kein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei: Durch eine kundenseitige Bestellung und durch eine Bestätigung, dass die gewünschten Gegenstände lieferbar seien, sei noch kein gegenseitiger Vertrag geschlossen worden.

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  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Die Parfümeriekette Douglas startet nach Mitteilung von W&V ein eigenes Teleshopping-Format. Unter dem Namen „Douglas TV“ würden ab Ende August 2009 Sortimente aus den Bereichen Pflege, Make-Up, Düfte, Hair, Accessoires & Schmuck im Rahmen von selbstproduzierten TV-Sendungen angeboten. Die Ausstrahlung soll dem Vernehmen nach über den TV-Sender „Der Schmuckkanal“ erfolgen, der per Satellit über „Astra1H“ empfangen werden könne und derzeit eine technische Reichweite von rund zehn Millionen Haushalten erziele. Die Sendezeit beträgt laut Kosmetikunternehmen zunächst fünf Stunden pro Tag (JavaScript-Link: W&V).

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