IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
    §§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH befasst sich in einem noch laufenden Verfahren mit der Frage, in welcher Weise Online-Händler Verbraucher über deren gesetzliche Rechte aufklären müssen. Ein Urteil in dem zur Zeit laufenden Prozess soll am 09.12.2009 verkündet werden. Ein wesentlicher Punkt, mit dem die Richter sich befassen, ist, ob Wiederholungen des Gesetzestextes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Information über die Rechte ausreichend sind und ob diese Zitierungen immer vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen ein Unternehmen, welches in seinen AGB gesetzliche Vorschriften nur zum Teil zitiert hatte. Dies sei nach Auffassung des VZBV intransparent und würde Verbraucher in die Irre führen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    Nachdem Amazon seine Verkaufsplattform 2002 für Drittanbieter öffnete, hat der Hauptkonkurrent von eBay weitere Bereiche seiner Infrastruktur für Handelspartner zugänglich gemacht. Hierzu gehören bislang schon die sog.  Amazon Web Services, also Online-Dienste wie Simple Storage Service (Datenspeicherung), Elastic Compute Cloud (Serverkapazität) und Simple Queue Service (Nachrichtenspeicherung) und die Amazon E-Commerce Services, wie ein Affiliate Programm und jetzt auch der Logistikdienst „Fulfillment by Amazon“ (FBA). Gerd Meyer-Taborsky, Senior Program Manager of Fulfillment by Amazon, erklärte gegenüber den Computer Reseller News: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2009

    Groben Zorn hat sich der Outdoor-Riese Jack Wolfskin zugezogen, als er (ahnungslose?) Hausfrauen und Heimbastler mit kostenträchtigen Abmahnungen überzog, nachdem diese auf dem Handarbeits-Portal Dawanda allerlei selbst gefertigte Werke mit einem Pfotenlogo angeboten hatten. Wie der Spiegel berichtete, verschickte die Kanzlei Harmsen Utescher in diesem Monat Abmahnungen mit einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR – 25.000,00 EUR, was in Gebühren von bis zu 1.085,04 EUR gipfelte. Bei Verstoß gegen die unterzeichnete Erklärung sollen 10.000 Euro Vertragsstrafe drohen. Eine Botschaft, die man laut Spiegel durchaus als Drohung verstehen könne, habe Jack Wolfksin noch gehabt: Eine Abmahnung verhindere “zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte“. Firmensprecherin Lena Fischer habe erklärt: “Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen.” Das Unternehmen habe als Markeninhaberin “das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird“. (JavaScript-Link: Spiegel). Was wir davon halten? Nun ja, hier ist die teilweise bittere Wahrheit: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

    Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Der erste Schnee ist noch nicht gefallen, da werden schon die letzten Vorbereitungen getroffen, um den Onlineshop für das Weihnachtsgeschäft vorzubereiten. Denn verkauft wird nicht erst im Dezember und ohne erfolgreiches Weihnachtsgeschäft macht das Verkaufsjahr für die meisten gemeinen Händler nicht wirklich Sinn, so der deutsche Bundesverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., (BITKOM). onlinemarktplatz weist auf einige Punkte hin, die beim anspruchsvollen Projekt „Santa 2009“ zwingend zu beachten sind: „Zu den wichtigsten Punkten gehört das richtige Weihnachtssortiment zusammenzustellen und dieses jahreszeitgemäß im weihnachtlichen Shoplayout zu präsentieren, natürlich verbunden mit einer kundenfreundlichen Gestaltung in der auch ungeübte Online Shopper nicht verloren gehen. Zu den Weihnachtsvorbereitungen gehört ebenfalls das eine oder andere beliebte Gimmick wie ein virtueller Adventskalender oder ein winterliches Online-Spiel.“ Weitere Anhaltspunkte finden Sie unter nachstehendem Link (JavaScript-Link: onlinemarktplatz).

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem von der Wirtschaftswoche mit Rainer Hillebrand, Vorstandssprecher des Versandhauses Otto, im Oktober 2009 geführten Interview stammen inzwischen ca. 60 % des Umsatzes aus dem Online-Geschäft. Dies mache circa eine Milliarde Euro Umsatz pro Jahr oder rund 270.000 Euro pro Tag. „Und die Zuwachsraten dort kompensieren nicht nur die Rückgänge im klassischen Kataloggeschäft, sondern bescheren uns insgesamt gute Umsatzzuwächse.“, so Hillebrand. Das Kataloggeschäft werde man dennoch beibehalten und man plane, neben einer Erweiterung der Geschäftstätigkeit im Ausland auch brandbezogene Shops zu eröffnen. (JavaScript-Link: Interview).

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    Am 08.10.2009 wurde zum ersten Mal eine „rechtsverbindliche E-Mail“ verschickt. Empfänger war Prof. Werner Zorn, der zugleich vor 25 Jahren die erste E-Mail in Deutschland erhalten hatte. Mit De-Mail sollen in Deutschland ab 2010 rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, ein Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage ermöglicht werden (JavaScript-Link: Bund; heise).

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie US-amerikanische Firma Forrester Consulting hat im Auftrag der Akamai Technologies, Inc. unter dem 17.08.2009 eine Studie zum Thema „eCommerce Web Site Performance Today“ veröffentlicht. Unter anderem wurde gefragt, wie lange Nutzer zu warten bereit seien, bis sich eine Webseite (Startseite) aufgebaut habe. Ergebnis: Zieht sich der Ladevorgang länger als zwei Sekunden hin, wird der Kunde bereits ungeduldig. Über ein Viertel aller Verbraucher machten ihre Wertschätzung einer Seite von den Ladezeiten, Abstürzen und Fehlermeldungen abhängig. Fast 80 % der befragten Nutzer wollten, auf diese Weise frustriert, bei zukünftigen Käufen ihren Bedarf anderweitig decken. Nähere Informationen finden sich auch hier (JavaScript-Link: Quelle). Der Bezug der kostenfreien Studie ist unter nachfolgendem Link möglich (JavaScript-Link: Akamai), nachdem sich der Nutzer registriert und umfangreiche Daten (z.B. Telefonnummer, Bundesland) eingetragen hat.

  • veröffentlicht am 25. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn letzter Zeit erhalten wir vermehrt Hinweise, nach denen die Firma Apple Nachahmungen seines sehr erfolgreichen Handys iPhone durch eine deutsche Kanzlei abmahnen lässt. Insbesondere das „i9″ von CECT, ein aus China stammendes Gerät zu einem vergleichsweise günstigen Preis von etwa 60,00 – 70,00 EUR, ist in den Blickpunkt der Amerikaner geraten. Es trägt kein Apple-Logo und ist wohl auch nicht mit der Apple-Software versehen, nimmt jedoch optische Anleihen bei dem iPhone. Ein besonderes Geschmäckle hat der Streitwert, den die Kollegen ansetzen. Bei einer (1) Mio. EUR wird einem schon warm ums Herz. Da beträgt die dem Vernehmen nach geforderte 1,8-fache Geschäftsgebühr schon mal 8.112,80 EUR. 1,8-fache Geschäftsgebühr? Betroffene Händler sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, idealerweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zumal eine einfach mal abgegebene Unterlassungserklärung maligne Folgen haben kann. Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Link: Kontakt).

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