IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Mai 2010

    LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
    § 97 UrhG;
    § 287 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Präsentation einen Schadensersatzanspruch von 1.000,00 EUR auslösen kann. Im Rahmen der Schätzung habe sich die Kammer an die MFM-Bildhonorare, die für Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Lichtbildern den branchenüblichen Tarif darstellten, angelehnt. Sie verkenne nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürften, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen seien. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2010

    EPA (Große Beschwerdekammer), Beschluss vom 12.05.2010, Az. G3/08
    Art. 52 Abs. 2 lit c, Abs. 3 EPÜ

    Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat auf insgesamt vier im Jahr 2008 von der damaligen Präsidentin des EPA eingereichte Vorlagefragen entschieden, dass die (bislang kaum erhellende) Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamtes zur Patentierbarkeit von Software keiner Harmonisierung bedarf. Soweit sich bei den unterschiedlichen Beschwerdekammern jeweils eine unterschiedliche Entscheidungspraxis eingestellt habe, entspräche dies nur einer steten Fortentwicklung der Rechtsprechung. Das Problem, unter welchen Umständen eine Software patentierbar ist, ist damit keineswegs gelöst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. Xa ZB 20/08
    § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG

    Der BGH hat einen Meilenstein im Bereich der Patentierung von Software gesetzt. In den amtlichen Leitsätzen heißt es: „Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betrifft, ist stets technischer Natur, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen geprägt ist.“ Betroffen war konkret die Interaktion eines Servers mit einem Client zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente (Patentanmeldung DE 102 32 674.6-53). Das BPatG hatte noch entschieden, dass „ein Verfahren, das sich zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs eines Programms bediene, … nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon wegen der elektronischen Datenverarbeitung dem Patentschutz zugänglich [sei]; die beanspruchte Lehre müsse vielmehr Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienten.“ Was beim Europäischen Parlament seit Jahren wie ein rohes Ei behandelt, vom US-Patentamt auf Eis gelegt worden ist und auch in Deutschland höchst kontrovers diskutiert wird, hat der BGH nun im Rahmen eines obiter dictums „durchentschieden“. Auf das Urteil hingewiesen hat Prof. Dr. Thomas Hoeren. Zum Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammCui honorem, honorem: Kollege Konstantin Ewald von der Kanzlei Osborne Clark hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, ob ein Computerspiel mit einem gedruckten Handbuch versehen sein muss oder ob auch ein online zur Verfügung gestelltes Handbuch ausreicht. Der Beitrag wirft auch die Frage auf, in welcher Sprache ein Handbuch verfasst sein muss, insbesondere, ob ein in englischer Sprache gehaltenes Handbuch ausreicht. In letzterem Punkt verweist Ewald zutreffend auf die Entscheidungen OLG Karlsruhe, Urteile vom 21.12.1991, Az. 12 U 147/90 und LG München, Urteil vom 28.03.1996, Az. 7 O 6397/93. Erwähnt werden sollte der Vollständigkeit halber noch ein älteres Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.10.1985 (CR 1987, S. 173), welches im Gegensatz zu den vorgenannten Urteilen zum Ausdruck bringt, dass kein Anspruch auf Erhalt eines deutschsprachigen Bedienungshandbuches besteht. Für die, die das Thema angeht: Lesenswert! (Quelle).

  • veröffentlicht am 5. Mai 2010

    Einer Meldung von Heise zufolge hat das Software Freedom Law Center vor einiger Zeit vierzehn Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche verklagt. Den Unternehmen, darunter Best Buy, JVC, Samsung, Western Digital und Zyxel, werde vorgeworfen, in diversen Geräten Linux einzusetzen, ohne die Quelltexte bereitzustellen. Die bei vielen Open Source-Programmen verwendete General Public License (GPL), unter der auch der Linux-Kernel und zahlreiche Linux-Tools stehen, bestimmt, dass bei dem Vertrieb einer Software, die auf einer unter der GPL stehenden Open-Source-Software aufsetzt, der Quelltext der neuen Software offengelegt wird (Heise).

  • veröffentlicht am 18. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer französische Informatiker Eric Filiol hat auf der Sicherheitskonferenz Black Hat ein Computerprogramm vorgestellt, welches in der Lage ist, binnen weniger Minuten ältere passwortgeschützte Microsoft Office-Dateien (bis Version 2003) zu entschlüsseln. Ausgenommen seien Office-Dateien der Version 2007 und später, da Microsoft in diesen Programmversionen den sog. AES-Algorithmus einsetzte. Allerdings sollen dem Vernehmen nach die Vorgängervarianten von Office 2007 nach wie vor den größten Marktanteil haben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09
    §§ 611; 631 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein „Internet-System-Vertrag“, bei welchem der Auftragnehmer diverse Dienstleistungen rund um die Erstellung und das Hosting einer Website schuldet,  rechtlich als Werkvertrag (§ 631 BGB) einzustufen ist, nicht als Dienstvertrag (§ 611 BGB). Der zu beurteilende „Internet-System-Vertrag“ weise in einzelnen Elementen Bezüge zu einigen Vertragstypen auf, sei indes keinem  Vertragstypen vollständig zuzuordnen, sondern als eigener Vertragstypus anzusehen, der sich insgesamt als Werkvertrag darstelle. Konkret schuldete der Auftragnehmer die Recherche und Registrierung einer Internet-Domain („Domainservice“), die Zusammenstellung der Webdokumentation – Bild- und Textmaterial – durch einen Webdesigner („Vor-Ort-Beratung“), die Gestaltung und Programmierung einer individuellen Internetpräsenz nach bestimmten einzeln aufgeführten Vorgaben, das „Hosting“ der Websites und Mailboxen auf den Servern der Klägerin sowie die weitere Beratung und Betreuung über eine Hotline.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Electronic Frontiert Foundation (EFF) ist eines bislang noch nicht veröffentlichten Entwicklervertrags habhaft geworden, den Entwickler zu unterzeichnen haben, falls sie Anwendungen („Apps“) für das iPhone entwickeln wollen (Quelle). Weniger kultig als das iPhone ist dessen Inhalt, wie Fred von Lohmann herausstellt. Abschnitt 10.4 zwinge die Entwickler, sich öffentlicher Äußerungen („public statements“) über den (keineswegs vertraulichen) Vertrag zu enthalten. Aus Abschnitt 7.2 des Vertrages gehe hervor, dass die Anwendung, welche unter Verwendung des Apple System Developer Kits (SDK) programmiert würden, nur über den AppStore vertrieben werden dürften. Apple dürfe allerdings das App von einem Vertrieb über den AppStore ausschließen (ja sogar [Amazon-mäßig] ferngesteuert auf den iPhones von Apple Nutzern löschen, s. Abschnitt 8 ) womit das App dann für den Entwickler gänzlich nutzlos werde, da ein alternativer Vertrieb über konkurrierende AppPlattformen wie Cydia oder Rock Your Phone [für gejailbreakte iPhones] ausgeschlossen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAb dem 01.04.2010 ist für Spielesoftware eine neue USK-Kennzeichnung zu verwenden, welche die jeweilige Altersfreigabe bekundet. Auf die Altersfreigabe ist auf dem Bildträger und der Hülle des Spiels mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 12 cm2 und dem Datenträger auf einer Fläche von mindestens 2,5 cm2 anzubringen. Bereits zum 01.06.2008 hergestellte und verpackte Spiele mit alten Kennzeichen, die noch nicht an Endkunden ausgeliefert wurden, müssen für einen Vertrieb ab dem 01.04.2010 nachträglich mit einem Aufkleber über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden. Das Versäumnis, die neuen Kennzeichen zu verwenden, kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung, aber auch zur Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 EUR führen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach Electronic Arts soll auch Ubisoft dazu übergegangen sein, Spielesoftware mit einer Zwangs-Registrierung im Internet zu verbinden. Heise berichtet, dass bei Spielen wie „Assassin’s Creed 2“ oder „Die Siedler 7 “ ein Online-Kontrollverfahren eingesetzt werden soll, das bei allen Spielesitzungen das Vorhandensein eines rechtmäßig erworbenen Softwareexemplars überprüfen soll. „Das betrifft aber nicht etwa nur Online-Spielsitzungen, bei denen solche Überprüfungen üblich sind, sondern auch das gewöhnliche Spielen am lokalen oder portablen Rechner. Das bedeutet, dass der spielende PC-Nutzer eine ständige Verbindung zum Internet benötigt.“ (JavaScript-Link: Heise). Electronic Arts hatte nach vehementen Protesten der Spielergemeinde auf eine Online-Zwangsregistrierung von „Spore“ nachträglich verzichtet.

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