Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Betreiber eines RSS-Feeds haftet auf Schadensersatz, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzenveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines RSS-Feeds auf Schadensersatz haftet, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzen. Zitat: (mehr …)
- OLG Celle: Zum Schutz einer 14-jährigen vor dem Stalking eines 79-jährigenveröffentlicht am 8. Dezember 2014
OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2014, Az. 10 UF 183/14
§ 1 GewSchGDas OLG Celle hat entschieden, dass einem 79-jährigen Rentner, der bereits mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, auferlegt werden kann, sich einem 14-jährigen Mädchen nicht mehr auf weniger als 50 m zu nähern und sich von bestimmten öffentlichen Plätzen (Supermarkt, U-Bahn-Haltestelle etc.) zu bestimmten Uhrzeiten fernzuhalten, in denen sich das Mädchen dort aufhält. Zur Pressemitteilung vom 03.12.2014: (mehr …)
- Köln: Kunstputzen oder „Reverse-Graffiti“ wird von den Ordnungsbehörden als Sachbeschädigung (§ 303 StGB) angezeigtveröffentlicht am 22. April 2014
Die Stadt Köln bringt laut eines Berichts des „Stern“ Personen wegen Sachbeschädigung strafrechtlich zur Anzeige, die verdreckte öffentliche Flächen mittels partieller Reinigung künstlerisch verwandeln. So wird etwa in die verstaubte Stadtmauer mittels Bürste und Spülmittel eine Blume „hineingereinigt“. Es handele sich laut des Ordnungsamtes der Stadt Köln um eine „unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes“. Dementsprechend werde eine Anzeige wegen des Putzens öffentlicher Wände erstattet und die betreffende Person für die Kosten der Gesamtreinigung in Anspruch genommen. Laut „Stern“ soll es offiziell bereits zwei solcher Fälle geben.
- Betreiber der Plattform „redtube.com“ erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AGveröffentlicht am 23. Dezember 2013
Nach einem Pressebericht der Frankfurter Rundschau (hier) hat die Betreiberin der Porno-Plattform redtube.com nach der Aufsehen erregenden Abmahnungswelle der Schweizer Firma The Archive AG wohl vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG erwirkt, nach welcher diese keine weiteren Abmahnungen mehr wegen illegalen Streamings von Redtube-Inhalten (gegenwärtig durch die Kanzlei U+C) versenden darf. Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, wird mit den Worten zitiert: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“.
- LG Erfurt: Kein Direktanspruch gegen Versicherung des Unfallverursachers bei Beschädigung eines Notebooksveröffentlicht am 15. Juli 2013
LG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12
§ 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVGDas LG Erfurt hat entschieden, dass ein bei einem Unfall beschädigtes Notebook jedenfalls nicht im Wege der direkten Inanspruchnahme der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt wird. Versicherungsschutz bestehe lediglich für die Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führten (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Das Gericht hatte nicht die Frage zu beurteilen, ob der Unfallverursacher auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Gummersbach: Wenn die Ausübung des Hausrechts gegenüber dem Postzusteller unzulässig istveröffentlicht am 7. Mai 2013
AG Gummersbach, Urteil vom 12.04.2013, Az. 11 C 495/12
§ 1004 Abs. 1 BGBDas AG Gummersbach hat entschieden, dass ein Hauseigentümer einem Postzustelldienst nicht ohne Weiteres verbieten kann, ihm Post zuzustellen. Der Wunsch des Eigentümers, zukünftig keine Amtspost mehr zu erhalten, stelle kein schutzwürdiges Interesse bzw. keine schutzwürdige Ausübung des Hausrechts dar. Zum Hausrecht in virtuellen Räumen (z.B. Foren, vgl. LG München I hier). Zum Volltext der Entscheidung. (mehr …)
- SG Darmstadt: Kein Gründungszuschuss vom Jobcenter für den Neuaufbau einer Porno-/Erotik-Internetplattform wegen Sittenwidrigkeitveröffentlicht am 9. Januar 2013
SG Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10 – nicht rechtskräftig
§ 93 Abs. 1 SGB IIIDas SG Darmstadt hat entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 1 SGB III hat, wenn sich die Unternehmensgründung auf den Aufbau einer Erotik- und Pornoplattform im Internet richtet. Im vorliegenden Fall sollten über die Plattform u.a. „Erotik-Web-TV Reportagen“ über Erotikmessen, Escort-Services etc. aber auch sog. User-generated-content („erotische Videoclips“) vorgehalten werden. Gesetzlicher Hintergrund ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten können. (mehr …)
- OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässigveröffentlicht am 14. Dezember 2012
OLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Doppelte Gebühr im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG?veröffentlicht am 5. November 2012
OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 2 Wx 161/12
§ 101 Abs. 9 UrhG; § 1 Abs. 1 KostO, § 128 e Abs. 1 KostO; § 51 FamFGDas OLG Köln hat entschieden, dass im Verfahren auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Festgebühr (200,00 EUR) des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO zweimal anfällt, nämlich sowohl für die Hauptsache als auch für einen Antrag auf einstweilige Anordnung, wenn dieser ebenfalls gestellt wurde. Dabei handele es sich um zwei selbständige Verfahren. Zum Volltext der Entscheidung:
- Portugal = Filesharing-Paradies?veröffentlicht am 1. Oktober 2012
Nach einem Bericht von heise online (hier) ist privates Filesharing in Portugal rechtmäßig. Die Staatsanwaltschaft in Lissabon lehnte eine strafrechtliche Verfolgung von ca. 2000 Tauschbörsennutzern mit der Begründung ab, dass der Up- und Download von Daten in P2P-Netzwerken legal sei, so lange dieser sich im nicht-gewerblichen Bereich abspiele. Letzteres werde beim Up-/Download einzelner Lieder und Filme – im Gegensatz zur Rechtsprechung in Deutschland – angenommen. Somit sei auch eine zivilrechtliche Verfolgung durch die Rechteinhaber gegen portugiesische Tauschbörsennutzer erschwert, da vermutlich keine Auskunft über die hinter ermittelten IP-Adressen stehenden Anschlussinhaber erteilt würde. Schließlich sei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Vorlage von IP-Adressen auch ein ungenügendes Mittel zur Aufspürung von Urheberrechtsverletzern, da eben lediglich der Anschlussinhaber identifiziert werde. Ob die Ansicht, dass private Up-/Downloads – auch von einer nicht-legalen Quelle – zulässig sind, mit der europäischen Copyright-Richtlinie in Einklang steht, ist bislang gerichtlich jedoch noch nicht bestätigt.