IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. September 2012

    BGH, Urteil vom 20.09.2012, Az. ­ I ZR 116/11
    § 1 Abs. 1 Nr. 3 PDLV, § 2 PDLV, § 4 Nr. 1 lit. c) PostG

    Der BGH hat entschieden, dass die Deutsche Post AG gemäß § 2 Postdienstleistungsverordnung (PDLV) die Publikation „Klartext“ der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung zu verteilen hat. Aus der Pressemitteilung Nr. 154/2012 des BGH vom 20.09.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2012

    Derzeit scheint sich eine neue „Abmahnwelle“ durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird. In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH. Auch unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, Tendenz steigend. Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen. Doch nicht jeder Umstand ist geeignet, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu belegen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    VG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2008, Az. 8 K 2636/06
    § 33 Abs. 3 StVO

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass die Betreiberin eines Autohofs, der u.a. auch an einen Erotik-Shop mit angeschlossenem Kino vermietet ist, keine Zusatzschilder bezüglich letzterem auf Hinweisschildern an einer Bundesautobahn anbringen darf. Eine Ausnahmeregelung gemäß § 33 Abs. 3 StVO für Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer auf den Bundesautobahnen dienen und deshalb von dem Werbeverbot ausgenommen seien, komme nicht in Betracht. Das Argument der Klägerin, dass sich insbesondere Lkw-Fahrer im „Erotic Store“ mit angegliedertem Kino entspannen und dort ihren Reisebedarf decken würden, vermochte das Gericht nicht umzustimmen. „Belange der Verkehrsteilnehmer“ sei eng auszulegen und der Besuch eines „Erotic Stores“ oder eines Erotikkinos diene nicht der Erholung im Sinne eines Ausruhens von der Beanspruchung durch die Teilnahme am Straßenverkehr. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Flensburg, Beschluss vom 18.06.2012, Az. 5 T 25/12
    § 4 Abs. 6 JVKostO, § 4 Abs. 7 JVKostO

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass das Portal für juristische Entscheidungen openjur.de keinen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Gerichtsentscheidungen hat. Das Portal bietet frei zugängliche Entscheidungen im Volltext an, auf die auch wir immer wieder hinweisen. Beachtlich ist die Argumentation der Kammer: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs. 7 JVKostO, wonach keine Kosten erhoben würden, wenn Daten im Internet zur nicht gewerblichen Nutzung bereitgestellt würden, sei nicht anwendbar. Die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Differenzierung nach gewerblicher „Nutzung“ und gewerblicher „Weiterverwendung“ werde vom Gesetz nicht getroffen. Es komme nicht darauf an, ob und inwiefern der Beschwerdeführer selbst kommerziell tätig sei oder ob Dritte die vorgehaltenen Daten kommerzialisieren könnten. Was wir davon halten? Bei einer derart formalen Betrachtungsweise dürfte openjur.de demnächst sein Glück erneut klageweise versuchen, nachdem man auf der Seite deutlich sichtbar den Hinweis erteilt hat „Die Entscheidungen werden zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereit gestellt.“ und gleichwohl für die Übersendung der Entscheidung zahlen musste. Eine ähnliche Formulierung hat der BGH gewählt (hier). Die weitere Argumentation, dass die Erhebung von Gebühren für die Übersendung von Entscheidungen gesetzlich in § 1 Abs. 1 S. 1 LJVKostG ausdrücklich vorgesehen sei, ist ebenfalls interessant. Es stellt sich nämlich die Frage, wie diverse Länder dann Entscheidungsportale für den kostenlosen (!) Abruf von Entscheidungen betreiben können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.05.2012, Az. VI ZR 117/11
    § 31 BGB, § 89 BGB,
    § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch der Angehörige eines freien Berufs (hier: Sporttrainer) einen Eingriff in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geltend machen kann, also nicht nur der Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinne gemeint ist. Der Sporttrainer hatte im vorliegenden Fall u.a. wegen Boykotts geklagt, da er – auf Grund früherer Stasi-Tätigkeit – von der Bundeswehr nicht mehr als Trainer eines Sportsoldaten berücksichtigt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2012, Az. 9 U 208/11
    § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 MarkenG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass beim Testkauf eines gefälschten Produkts der Markeninhaber keinen Anspruch auf Nennung von Name und Anschrift des Kontoinhabers gegen die in die Kaufabwicklung einbezogene Bank hat. § 19 MarkenG gewähre zwar u.a. auch einen Auskunftsanspruch gegen Personen, die im gewerblichen Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbringen; dies gelte jedoch nicht für solche Personen oder Unternehmen, die im Zivilprozess zur Zeugnisverweigerung berechtigt seien. Zitat:

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  • veröffentlicht am 10. Mai 2012

    Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Astrid Funke mahnt derzeit für die Thane Deutschland GmbH, Ismaning, Wettbewerbsverstöße ab. Die Thane Deutschland GmbH ist Herstellerin eines „Ab Doer Twist Ex“ genannten Artikels, der als „Fitnessgerät“ vermarktet wird. In den uns vorliegenden Abmahnungen wird gerügt, dass bei eBay-Auktionen in Widerspruch zu der Angabe „Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ lediglich gebrauchte Ware (etwa aus Versandhandelsretouren) angeboten werde. In der Vergangenheit mahnte die Kollegin bereits für die Firma easywalker Europa AG die gleiche angebliche Irreführung in Bezug auf das Produkt „Ab Circle Pro Deluxe Bauchtrainer Rückentrainer“ ab. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2011, Az. 25 W 23/11
    § 18 Abs 2 HGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein privater Verein in seinem Namen nicht das Wort „Institut“ führen darf, weil dies eine Irrreführung begründet. Dabei seien die Grundsätze des HGB für Firmennamen auf Vereine entsprechend anwendbar. Der verwendete Namensbestandteil „Institut“ sei geeignet, über wesentliche Verhältnisse des angemeldeten Vereins irre zu führen. Die Bezeichnung „Institut“ gebe schon für sich betrachtet Anlass zu der Vorstellung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution mit entsprechend geschultem Personal, nicht aber um eine private Vereinigung. „Institut“ sei nämlich nach allgemeiner Auffassung ein Begriff des deutschen Hochschulrechts. Private Vereinigungen dürften in ihrem Namen das Wort „Institut“ nur dann führen, wenn diesem eine Tätigkeitsbezeichnung hinzugefügt werde, die eindeutig klarstelle, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handele. Dies war vorliegend nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. April 2012

    LSG Bayern, Beschluss vom 24.02.2012, L 8 SO 9/12 B ER
    §
    65a Abs. 1 S.1 SGG

    In einem Fall, der dem Normalsterblichen kaum noch zu vermitteln ist, hat das Bayrische Landessozialgericht entschieden, dass eine handschriftlich unterschriebene Beschwerdeschrift, die als .pdf-Dokument einer E-Mail angehängt wird, den prozessrechtlichen Anforderungen an die Schriftform nicht gerecht wird. Ganz anders hätte es nach Auffassung des Gerichts ausgesehen, wenn es sich um die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Telefax-Empfangsgerät des Gerichts („Computerfax“) gehandelt hätte. In seiner überzogen formalistischen Entscheidung hat sich das Gericht ausdrücklich von der entgegenstehenden Rechtsprechung des BGH und des LSG Sachsen-Anhalt distanziert. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011, Az. I-27 W 106/11
    § 32 BGB, § 40 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Satzung eines Vereins, der Mitgliederversammlungen in Form eines „Treffens“ in einem Internet-Chatroom vorsieht, zulässig ist. Es sei nicht zwangsläufig erforderlich, dass bei Mitgliederversammlungen die Mitglieder persönlich anwesend wären. Dafür spreche, dass gemäß § 32 Abs. 2 BGB Beschlüsse auch dann gültig seien, wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen. Auch hier wäre keine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sofern sichergestellt sei (durch entsprechende Legitimation und Passwortvergabe), dass nur Mitglieder sich zur Versammlung in den Chatroom begeben könnten, spreche nichts gegen eine solche Regelung, insbesondere, da der vorliegende Verein seinen Zweck gerade durch Präsenz im Internet zu erfüllen gedenke. Zum Volltext der Entscheidung:

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