IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Plön, Urteil vom 10.12.2007, Az. 2 C 650/07
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1, 2 Abs. 1 GG

    Beachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)! Allerdings ist nicht jede Datenübermittlung nunmehr schlechterdings erlaubt. Nehmen Sie ggf. Kontakt zu uns auf!

    Das AG Plön hat ein Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet, nachdem es einem Schuldner, um diesen zu beschleunigten Zahlung offener Rechnungsbeträge zu drängen, bei fruchtlosem Ablauf einer Zahlungsfrist einen Eintrag in das Schufa-Register angedroht hatte. Da das Unternehmen diese Drohung trotz außergerichtlichen Anschreibens des Prozessbevollmächtigten des Schuldners nicht zurücknahm, klagte der Schuldner auf Unterlassung. Dieses erging antragsgemäß und bestätige gleichzeitig die außergerichtlichen Gebühren seines Rechtsanwalts. Onlinehändler, die eine derartige Droh-Praxis ebenfalls nutzen, sollten ihre Entscheidung überprüfen. Sie wirkt, insbesondere, wenn mit der ersten Zahlungsaufforderung verbunden, auch nicht sonderlich seriös.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009, Az. 12 O 284/06
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, § 119 Abs. 5 HochschulG

    Das LG Düsseldorf hat einem deutschen Rechtsanwalt teilweise verboten, sich in diversen Bundesländern mit dem Titel „Dr.“ werblich zu schmücken, soweit es sich um einen im Ausland erworbenen Titel handelt und dem Titel nicht das Ursprungsland (hier: Slowakei) hinzugefügt wird. Dem Beklagten wurde es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere zur Bewerbung anwaltlicher Dienstleistungen, in Verbindung mit seinem Namen die Abkürzung „Dr.“ in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu benutzen – allerdings nicht in den Ländern Bayern und Berlin. An die Nieren gegangen war das schier unglaubliche Verhalten einem anderen Rechtsanwalt, der durch diesen Verstoß möglicherweise den Untergang seiner Kanzlei bevorstehen sah. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 25.000 EUR zu Grunde gelegt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 5 W 284/08 – K 8
    § 91 ZPO

    Das OLG Saarbrücken hat darauf hingewiesen, dass auch Flugreisekosten als Reisekosten erstattungsfähig sind. Der Prozessbevollmächtigte einer Streithelferin war zu zwei Terminen, am 13.10.2006 und am 23.02.2007, von München nach Saarbrücken mit dem Flugzeug angereist. Die Streithelferin hatte deshalb unter anderem die Festsetzung von Flugkosten in Höhe von 607,59 EUR und 706,13 EUR für die Business-Class, von Taxikosten in Höhe von 68,97 EUR und 45,79 EUR sowie von Parkkosten in Höhe von 15,95 EUR und 16,39 EUR beantragt. Die Flugkosten in der Economy-Class hätten sich auf jeweils 481,15 EUR belaufen. Die Bahnfahrt 1.Klasse hätte 284,00 EUR gekostet. Die insoweit kostenbelastete Klägerin rügte, dass höhere Reisekosten festgesetzt worden seien als die Kosten einer Bahnfahrt 1.Klasse ohne Übernachtung. Das Oberlandesgericht entschied, dass zumindest die Flugreise in der Economy-Class bei einem mehr als nur bagatellhaften Rechtsstreit und einer Entfernung von ca. 470 km zu erstatten sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. März 2009

    Häufig stellt sich die Frage, welcher Streitwert / Gegenstandswert der Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay zu Grunde zu legen ist:

    – Das AG Koblenz und das AG Lüneburg setzten einen Streitwert von 500,00 EUR fest (AG Lüneburg, Beschluss vom 29.02.2008, Az. 39 C 576; AG Koblenz, Urteil vom 02.04.2004, Az. 142 C 330/04),

    – Das LG Itzehoe und das AG Erlangen setzen einen Streitwert von 1.000,00 EUR (LG Itzehoe, Beschluss vom 22.02.2008, Az. 9 S 136/07; AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004, Az. 1 C 457/04 ) an.

    – Das LG Oldenburg setzt einen Streitwert von 1.600,00 EUR (LG Oldenburg, Urteil vom 12.10.2005, Az. 5 O 1208/05) an.

    – Das AG Brühl setzt einen Streitwert von „bis zu 5.000,00 EUR“ an (AG Brühl, Urteil vom 07.04.2008, Az. 28 C 447/07).

    – Das LG Mosbach setzt einen Streitwert von 30.000,00 EUR (LG Mosbach, Beschluss vom 12.06.2009,  Az. 4 O 23/09 KfH) an.

    Colorandi causa: Die Entfernung einer negativen Bewertung kommt generell nur dann in Betracht, wenn es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt; die Entfernung einer Meinungsäußerung mit gerichtlicher Hilfe ist dagegen nicht ohne weiteres möglich, vgl. AG Nordhorn (AG Nordhorn) und AG Dessau (AG Dessau).

  • veröffentlicht am 6. März 2009

    Nach einer Pressemitteilung der Polizei Baden-Württemberg ist am 05.04.2009 der Betrieb einer Onlinehandelsplattform zum Vertrieb rechtsextremer Produkte durch eine konzertierte Aktion des Bundeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Stuttgart gestoppt worden. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren die Ermittler im Jahr 2007 auf eine Auktionsplattform gestoßen, die der rechten Szene offenbar dazu diente, rechtsextreme Produkte zu vertreiben, insbesondere Tonträger, die Jugendliche für den Rechtsextremismus gewinnen sollten.

  • veröffentlicht am 5. März 2009

    Das Regierungspräsidium Darmstadt hat darauf hingewiesen, dass die weit verbreitete Praxis, Hotline-Gespräche stets aufzuzeichnen, gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Gegenstand der Entscheidung war eine Praxis der Frankfurter Credit-Europe-Bank N.V., wonach selbst unverbindliche Auskünfte an Nichtkunden für eine nicht näher definierte Dauer und zu einem nicht näher definierten Zweck gespeichert wurden, ohne dass der Anrufer in diese Verfahrensweise einwilligte. Hierauf weist der Datenschutz-Blog daten-speicherung.de hin (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: RP Darmstadt, Az. I 17-3v-04/03-944/08). Ein berechtigtes Interesse für die Aufzeichnung der Telefonate konnte die Bank nicht nachweisen. Ihr Verhalten wurde daher verboten. Der oben genannte Datenschutzblog weist zutreffend darauf hin, dass das unbefugte Aufzeichnen von Telefonaten auch in das Persönlichkeitsrecht des Anrufers eingreife und auch für Unternehmen eine Straftat gemäß § 201 StGB darstelle. „Genauso wenig, wie die vorherige Ankündigung sonstiger Straftaten diese zu rechtfertigen vermag, genügt es auch, einfach per Ansage auf die bevorstehende Zwangsaufzeichnung hinzuweisen.“ erklärt der Autor Jonas.

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Onlinemarktplatz.de berichtet von einer Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor einigen der fast wie Pilze aus dem Boden schießenden neuen Online-Auktionshäuser. Dabei soll es insbesondere um die Auktionsformate gehen. Hammerdeal, Luupo oder Rabattschlacht, so onlinemarktplatz.de, köderten die Konsumenten mit Neuwagen oder Edel-Uhren zum Billigpreis. Doch die Verbraucherschützer warnten vor diesen Formaten, weil im Gegensatz zu eBay schon für die einzelnen Gebote bezahlt werden müsse. Der Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Georg Tryba, wird gegenüber der Zeitschrift Focus mit den Worten zitiert: „Unter Umständen bieten Käufer am Ende viel mehr als nötig. Dagegen erhält der Auktionsbetreiber oft ein Vielfaches des Kaufpreises.“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz). Beispielhaft genannt werden die Auktionshäuser Hammerdeal, Swoopo, Luupo oder Rabattschlacht. Die neuen Auktionsformate sind auch bereits Gegenstand der Rechtsprechung geworden, wie u.a. das Urteil des AG Bochum vom 08.05.2008, Az. 44 C 13/08, zeigt (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil).

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 3 U 280/06
    §§ 14 Abs.2 Nr. 2, 30 Abs. 3 MarkenG,
    Art. 5 GG

    Das OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Bedruckung von T-Shirts mit fremden Kennzeichen nicht notwendigerweise gegen fremde Markenrechte verstoßen muss. Im vorliegenden Fall war der als deutsche Wortmarke geschützte Schriftzug „CCCP“ nebst Hammer und Sichel verwendet worden. Die kyrillische Buchstabenfolge „CCCP“ stehe, so das Gericht, für „SSSR“, die Abkürzung für „Soyuz Sovjetskikh Sotsialisticheshikh Respublik“ (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), in kyrillischer Schreibweise „???? ????????? ???????????????? ?????????“ und sei während des jahrzehntelangen Bestehens der Sowjetunion weltweit als Kennzeichnung dieses Staates und seiner Angehörigen benutzt worden, u. a. auf der Sportbekleidung sowjetischer Sportler bei internationalen Wettkämpfen wie den Olympischen Spielen, Fußball-Weltmeisterschaften und als Aufschrift auf Flugzeugen der staatlichen sowjetischen Fluggesellschaft Aeroflot. Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sei am 30.12.1922 gegründet und am 26.12.1991 durch Beschluss des Obersten Sowjets aufgelöst worden. Ihre völkerrechtlichen Pflichten und Rechte seien auf die Russische SFSR (später russische Föderation) übertragen worden. Nach Auflösung der Sowjetunion war der Schriftzug „CCCP“ u.a. für T-Shirts als deutsche Wortmarke registriert worden (Registernummer 30421978). (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Norddeutsche Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz e.V. (NVFGR) tagt am 15./16.05.2009 in Hamburg anlässlich der Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht. Bei vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO über 10,5 Zeitstunden ausgestellt. Die Tagungskosten betragen 250,00 EUR für Mitglieder des NVFGR und 310,00 EUR für Nicht-Mitglieder.  Unter anderem trägt Prof. Dr. Thomas Hoeren mehrere Stunden zum Thema „Das deutsche Lauterkeitsrecht unter der UGP-Richtlinie“ vor. Es sind noch Plätze verfügbar. Die Verteilung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen. Im Falle eines Beitritts zum Verband (50,00 EUR) wird der Mitgliedspreis berechnet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehend zum Download bereit stehenden Einladung.

    Die Einladung / Anmeldung können Sie als .pdf-Datei hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Einladung_Anmeldung.pdf) herunterladen oder aber durch einmaliges Anklicken des links stehenden Logos.

  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Seit Wochen schon soll gegen die Internethandelsplattform Tradoria in Internetforen und Weblogs eine Hetzkampagne laufen, wie auf shopanbieter.de berichtet wird (shopanbieter.de). In Foren wird von mindestens einer Person, die sich als Tradoria-Händler ausgibt, die Meldunge (Variante 1) gestreut, sie sei wegen der wettbewerbswidrigen AGB der Plattform abgemahnt worden und hätte von Tradoria, welches die AGB gestellt hätte, keine rechtliche oder finanzielle Hilfe bekommen. Stattdessen wäre man von Tradoria ausgeschlossen worden! Variante 2 sähe wie folgt aus: (mehr …)

I