Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Osnabrück: Die Veranlassung eines Ping-Anrufs, um den Angerufenen zum Rückruf auf einer verschleiert kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer zu motivieren, ist strafbarveröffentlicht am 19. Juni 2013
LG Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013, Az. 10 KLs 38/09, Az. 140 Js 2/07, 10 KLs, Az. 140 Js 2/07 – 38/09
§ 25 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, § 56 StGB, § 263 Abs. 1StGBDas LG Osnabrück hat entschieden, dass das computergesteuerte hunderttausendfache „Anpingen“ von Handys mit dem Ziel, den Handy-Inhaber zu einem Anruf auf einer (unerkannt) kostenpflichtigen Mehrwertnummer zu veranlassen, strafbar ist. Bei Rückruf hörte der Handybesitzer eine für ihn sinnlose Bandansage und zahlte für den Anruf ein im Hinblick auf normale Telefonate erhöhtes Entgelt, von dem ein Teilbetrag dem Mieter der Mehrwertdienstenummer – dem „anpingenden“ Täter – zugute kam. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Gießen: Straflose Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Geschenkgutscheins?veröffentlicht am 6. Juni 2013
LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
§ 263a StGBDas LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wer Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, macht sich grundsätzlich strafbarveröffentlicht am 5. Juni 2013
BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13
§ 44 BDSG, § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSGDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, sich grundsätzlich strafbar macht. Zur Pressemitteilung Nr. 096/2013 vom 04.06.2013 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- LG Augsburg: Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
§ 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPODas LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Arbeitgeber darf E-Mail Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht ungefragt löschenveröffentlicht am 17. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12
§ 280 BGB, § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303a StGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den E-Mail-Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht ungefragt löschen darf, so lange nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: Der öffentliche Aufruf, den Castor-Transport durch Entfernung von Gleis-Schotter zu stören („Schottern“), ist strafbar / Keine geschützte Meinungsäußerung mehrveröffentlicht am 27. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 31 Ss 125/12
§ 316 Abs. 1 Nr. 1 StGBDas OLG Celle hat entschieden, dass der öffentliche Aufruf zum „Schottern“ strafbar ist. Unter „Schottern“ wird die Entfernung der Schottersteine aus dem Gleisbett der Schienenstrecke verstanden, wodurch die Standfestigkeit des Gleisbettes derart beeinträchtigt werden soll, dass die Strecke unbefahrbar wird. Zur Pressemitteilung des Senats: (mehr …)
- AG Warstein: Abmahnender Rechtsanwalt ohne Auftrag ist dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtetveröffentlicht am 15. März 2013
AG Warstein, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGBDas AG Warstein hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin beweise keine Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe die angebliche Abmahnerin in ihrer Zeugenaussage glaubhaft dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Strafbarkeit wegen (versuchten) Computerbetrugs durch gefälschte Konto-Lastschriftenveröffentlicht am 13. März 2013
BGH, Urteil vom 22.01.2013, Az. 1 StR 416/12
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 263 Abs. 2 StGB, § 263a Abs. 2Der BGH hat in dem vorliegenden Fall die Strafbarkeit wegen versuchten Computerbetrugs in über 18.000 Fällen bejaht. Die Angeklagten hatten im Wege des Lastschriftverfahrens über ein von einem Strohmann errichtetes Bankkonto Geldbeträge in Höhe von unter 10,00 EUR von Bankkonten abgebucht, dies ohne Zustimmung der jeweiligen Bankkunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Duisburg: Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertungveröffentlicht am 15. Februar 2013
LG Duisburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12
§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 70 Abs. 1 S.2 StPODas LG Duisburg hat entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertung kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Die Bewertung sei insbesondere kein redaktioneller Teil des Informationsdienstes. Ein Vergleich mit einem Leserbrief sei nicht statthaft, da Leserbriefe immer nur nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht würden. Entscheidend sei, dass eine Informationsverarbeitung durch den jeweiligen Pressedienst erfolge und sich die Tätigkeit bis zur Veröffentlichung nicht in der bloßen Einstellung eines fremden Textes erschöpfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Aachen: Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook bleibt straffreiveröffentlicht am 4. Februar 2013
LG Aachen, Urteil vom 05.09.2012, Az. 94 Ns 27/12
§ 126 StGBDas LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der einen nur unbestimmt beschriebenen Amoklauf bei Facebook ankündigt, damit jedenfalls keine Straftat im Sinne einer „Störung des öffentlichen Friedens“ (§ 126 StGB) begeht, da hierfür tatbestandlich eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, also einer nicht unerheblichen Personenzahl, notwendig sei, was jedenfalls dann nicht gegeben sei, wenn der Betreffende davon ausgehe, maximal 40 Leser durch seinen Eintrag zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung: