IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 98/13
    § 5 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Telefontarifs als „Allnet Flat“ keine Rechte an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“ verletzt. Es handele sich nicht um eine kennzeichenmäßige Benutzung des Begriffs „Allnet“, sondern um eine rein beschreibende, die nicht untersagt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 08.11.2013, Az. 6 U 42/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG; § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Internetanschluss irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn auf einem Werbeflyer mit der Angabe „12 Monate lang nur 25 € mtl.*“ geworben wird, tatsächlich aber ab dem vierten Monat ein Sicherheitspaket zum Preis von 4,00 EUR monatlich hinzukommt. Eine Erläuterung in der Fußnote zum Sternchenhinweis, die erst im Innenteil des beanstandeten Werbeflyers zu finden gewesen sei, wirke der Irreführung nicht entgegen. Zum einen nehme sie nicht am Blickfang teil, zum anderen handele es sich möglicherweise nicht um eine Erläuterung, sondern um eine unzulässige nachträgliche Korrektur. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12
    Art. 5 Abs. 1c EGRL 31/2001; § 66d TKG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe einer teuren Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Onlinehändlers wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn darüber hinaus nur eine postalische und eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde. Damit fehle es an einem effizienten Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein solcher sei nur bei Angabe einer Telefonnummer zu üblichen Kosten oder bei Vorhaltung eines Direkt-Kontaktformulars gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. August 2014

    LG München I, Urteil vom 25.06.2014, Az. 37 O 1267/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG München I hat der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH untersagt, für Telekommunikationsleistungen mit der Erklärung „Internet-Flatrate: mit bis zu 10 Mbit/s im Download für schnelles Internet“ zu werben bzw. werben zu lassen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens (hier 10 GB pro Tag) für Filesharing-Anwendungen auf eine Geschwindigkeit von 100 kbit/s begrenzt wird. Der Streitwert wurde auf 15.000 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 29. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 03.07.2014, Az. III ZR 391/13
    § 100 Abs. 1 TKG

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    Der BGH hat entschieden, dass Internetserviceprovider die dynamischen IP-Adressen von Nutzern für 7 Tage speichern dürfen, da „es jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik keine anderen Möglichkeiten als die … praktizierte Speicherung [gibt], um Störungen der Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und notfalls zu beseitigen.“ Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung stehe dem, so der Senat, nicht entgegen, da die dort angegriffene IP-Adressen-Speicherung „nicht für die Zwecke der Strafverfolgungsbehörden, sondern im Interesse des Netzbetreibers“ erfolge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2014

    AG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2014, Az. 20 C 8948/13
    § 280 Abs. 1 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für eine Ausfallzeit eines privaten Internetanschlusses von 12 Tagen Schadensersatz zu leisten ist. Dieser betrage jedoch lediglich den Anteil der monatlichen Gebühr, der auf diesen Zeitraum entfalle, im vorliegenden Fall 21,00 EUR. Einen übersteigenden Betrag könne der Kläger lediglich verlangen, wenn ein solcher für die Herstellung eines anderweitigen Internetzugangs tatsächlich angefallen wäre. Fiktive Kosten seien hingegen nicht zu ersetzen, ebensowenig wie die Kosten eines provisorischen Internetzuganges, der  nicht funktionsfähig gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. I-15 U 54/14
    § 66a S. 2 TKG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Preisangabe zu einer 0180-Rufnummer mittels Sternchenhinweis auf einem Briefbogen erfolgt. Das Transparenzgebot sei dadurch nicht verletzt, auch wenn die Rufnummer am oberen Rand des Briefbogens und der Sternchenhinweis am unteren Ende zu finden sei. Es genüge, wenn der Verbraucher auf die Preisangabe gestoßen werde und diese ohne weitere Zwischenschritte wahrnehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 222/12
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Telefonat, welches mit einem Kunden anlässlich einer Reklamation oder Störung geführt wird, nicht dazu berechtigt, im Folgenden eine Zufriedenheitsbefragung durchzuführen. Dazu sei eine gesonderte Einwilligung des Kunden notwendig, denn es handele sich dabei um Werbeanrufe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2014

    OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung für einen Telekommunikationsvertrag (Telefon, Fernsehen, Internet) mit der Angabe „nur 34,95 EUR/Monat für die ersten sechs Monate, danach 39,95 EUR/Monat“ irreführend ist, wenn in einer Fußnote weiter darauf hingewiesen wird, dass sich der Preis nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit auf 44,95 EUR/Monat erhöht. Der Verbraucher müsse nach dem Text im Blickfang der Werbung nicht damit rechnen, dass es nach 24 Monaten zu einer weiteren automatischen Preissteigerung komme. Der Hinweis darauf in einer Fußnote genüge nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 30.04.2014, Az. 127 C 474/13
    § 157 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter für den Abschluss eines Vertrages (hier: UMTS-Vertrag, die ersten 3 Monate kostenlos) beweispflichtig ist. Ein Vertragsschluss ergebe sich weder aus einer nicht unterschriebenen Vertragskopie noch aus einer Aktivierungsmitteilung des Anbieters. Auch seitenlange kleingedruckte Tarifbestimmungen würden keinen individuellen Vertrag ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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