Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur Bewerbung eines Mobilfunktarifs als „grenzenlos“veröffentlicht am 29. Oktober 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2013, Az. 38 O 45/13
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung für einen Mobilfunktarif mit dem Slogan „Grenzenlos Telefonieren und Surfen“ wegen Irreführung unzulässig ist, wenn eine Peer-to-Peer-Kommunikation (P2P) nicht oder nur gegen zusätzliches Entgelt möglich ist. Das Surfen sei mit dieser Einschränkung gerade nicht grenzenlos. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Augsburg: Bei mangelnder Mitwirkung keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflichtveröffentlicht am 28. Oktober 2013
VG Augsburg, Urteil vom 30.08.2013, Az. Au 7 K 13.824
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStVDas VG Augsburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gebührenbefreiung im Rahmen der Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV, wonach die Rundfunkanstalt unbeschadet der Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien kann, nicht besteht, wenn der Betroffene trotz entsprechender Hinweise der zuständigen Behörde davon absieht, beim zuständigen Landratsamt eine ergänzende Grundsicherung im Alter, die zu einer Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RGebStV führen kann, zu beantragen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Ansbach: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht setzt Einhaltung der vorgeschriebenen Form vorausveröffentlicht am 25. Oktober 2013
VG Ansbach, Urteil vom 19.09.2013, Az. AN 6 K 12.00037
§ 6 Abs. 1 und Abs.2 RdFunkGebStVtr BY (gültig bis 31.12.2012)Das VG Ansbach hat entschieden, dass die formalen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht § 6 Abs. 2 RGebStV streng einzuhalten sind. Danach hat der Antragsteller den/die entsprechenden Bescheid(e) im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen. Vorliegend scheiterte die – offensichtlich etwas querulatorisch veranlagte Klägerin – an den formalen Voraussetzungen, da sie die relevanten Belege per Fax übersandte und die Übersendung per Post nicht nachweisen konnte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine Berechtigung zur Abmahnung wegen belästigender Werbung steht außer dem Empfänger auch Mitbewerbern und Verbänden zuveröffentlicht am 30. September 2013
BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. I ZR 209/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG, § 7 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG; Art. 13 Abs. 6 Satz 1 EU-RL 2002/58, Art. 15 EU-RL 2002/58, Art. 15a EU-RL 2002/58; Art. 169 AEUV; Art. 7 und Anlage I EU-RL 2009/22Der BGH hat entschieden, dass auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen können, also nicht nur der Betroffene, der durch unerwünschte Werbung belästigt wird. Eine solche Beschränkung ergebe sich nicht aus dem europäischen Recht. Die einschlägige Richtlinie 2009/22/EG hindere nach ihrem Art. 7 die Mitgliedstaaten nicht daran, Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, die den qualifizierten Einrichtungen sowie sonstigen betroffenen Personen auf nationaler Ebene weitergehende Rechte zur Klageerhebung einräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Speicherung der IP-Adressen eines Kunden durch den Telekommunikationsanbieter ist auch ohne Anlass für jedenfalls 7 Tage zulässigveröffentlicht am 25. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07
§ 44 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 S. 3 TKG, § 97 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG IP-Adressen eines Kunden auch ohne konkreten Anlass jedenfalls eine Woche lang speichern darf, um Missbrauchsmeldungen nachgehen zu können. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stelle für sich gesehen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar. Der Kunde hatte die sofortige Löschung verlangt. Das Gericht hatte bereits mit Urteil vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07 (hier) zu der gleichen Sache entschieden. Jenes Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10, hier) aufgehoben und das Verfahren an das OLG Frankfurt a.M. zurückverwiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OVG Rheinland-Pfalz: Übermäßige Bewerbung einer Biermarke ist unzulässige Produktplatzierung / Product placementveröffentlicht am 24. September 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013, Az. 2 A 10002/13
§ 7 Abs. 7 S. 1 RStV, § 15 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Darstellung einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehprogramm von Sat.1 im Rahmen zweier Liveschaltungen zu einem sogenannten „Männercamp“ einer Bierbrauerei unzulässig war. Beanstandet wurde die zu umfangreiche Präsenz der Logos der Brauerei auf den ersichtlich gezielt platzierten Bierflaschen, den Sweatshirts, den Biergläsern, der im Hintergrund zu sehenden Wand sowie dem Eiskübel. Zur Pressemitteilung Nr. 33/2013: (mehr …)
- VG Köln: Der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern ohne die Zustimmung der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber ist rechtswidrigveröffentlicht am 5. August 2013
VG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 21 K 2589/12 – nicht rechtskräftig
§ 10 Abs. 3 FTEG, § 14 Abs. 1 FTEG, § 15 Abs. 1 FTEG, § 14 Abs. 3 EMVGDas VG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, gegen das Nutzungsrecht der Netzbetreiber verstößt und somit rechtswidrig ist. Außerdem fehle der Nutzerhinweis auf der Verpackung und dem Gehäuse des Geräts, dass die Mobilfunknetzbetreiber im Bundesgebiet die exklusiven Nutzungsrechte auf den von dem Mobilfunkrepeater genutzten Sendefrequenzen haben und daher für den Betrieb des Geräts die Zustimmung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erforderlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Koblenz: Schon wieder Mobilfunkwerbung – Irreführung mit durchgestrichener Preisangabeveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2013, Az. 9 U 1415/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Koblenz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Werbung für einen Mobilfunkvertrag mit „All-Net-Flat für 29,99 EUR und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen“, wobei neben der Preisangabe ein durchgestrichener Preis von 39,99 EUR zu sehen war, unzulässig ist, wenn der Vertrag bei Hinzunahme des Smartphones tatsächlich 39,99 EUR im Monat kosten sollte. Die Aufklärung über einen Sternchenhinweis in der Werbung sei nicht ausreichend, wenn über diesen erst der irreführende Eindruck der Werbung (Preis von 39,99 EUR existiert nicht mehr) wieder berichtigt werden solle. Des Weiteren sei die Werbeaussage „unbegrenzt im Internet surfen“ zu unterlassen, wenn eine Drosselung der Datentransfergeschwindigkeit bei Erreichen eines Datenvolumens von 500 MB innerhalb eines Monats vorgenommen werde.
- LG Wiesbaden: Einstweilige Verfügung, wenn der IT-Administrator das Unternehmen verlässt und heimlich die Server-Zugangsdaten verändertveröffentlicht am 4. Juli 2013
LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur Schadensersatzpflicht eines Telefonanbieters bei vertragswidriger Abschaltung des Anschlussesveröffentlicht am 26. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013, Az. 1 U 100/12
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telefonanbieter, der nach einer Kündigung schon vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit den Anschluss abschaltet, dem Anschlussinhaber grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Die Beweislast für die Darlegung des entstandenen Schadens liege jedoch beim Anschlussinhaber. Vorliegend konnte ein Rechtsanwalt keinen Rückgang seiner Mandate im Zeitraum der Abschaltung (ca. 5 Monate) nachweisen, da die Zahlen im Vergleich zum Vor- und Folgejahr nahezu gleich geblieben waren. Zum Volltext der Entscheidung: