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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2014

    BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 42/11
    § 890 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die es untersagt bestimmte Lichtbilder eines Fotografen zu verbreiten, nicht Grundlage eines Ordnungsmittelantrags hinsichtlich anderer Lichtbilder desselben Fotografen sein kann. Zwar seien auch kerngleiche Verstöße in die Unterlassungsanordnung inbegriffen, dies sei jedoch nicht auf Gegenstände auszuweiten, die nicht Teil des Erkenntnisverfahrens gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. April 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 135/10
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden, indem sich ein Kundenberater vor Ort als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgibt, wettbewerbswidrig ist. Vorliegend hatte der Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens sich als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgegeben und behauptet, er müsse in deren Auftrag die letzten Rechnungen prüfen, um sodann für sein Unternehmen Kunden zu akquirieren. Eine vom Rechtsvorgänger der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung gelte auch für die jetzige Beklagte, da es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. November 2012

    LG Köln, Urteil vom 22.08.2012, Az. 84 O 104/12
    § 12 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, welche wiederum ggf. an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist, nicht ausreichend ernsthaft ist. Der Druck, den Wettbewerbsverstoß einzustellen, sei auf Grund einer derart aufgemachten Vertragsstrafe erheblich geringer als der Druck, der entstehe, wenn an die Wettbewerbszentrale zu zahlen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. August 2012

    LG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11
    § 339 BGB

    Das LG Halle hat entschieden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung (hier: wegen Nutzung von Metatags / Keywords) grundsätzlich keine Pflicht besteht, für eine Löschung der beanstandeten Internet-Seiten im Google-Cache Sorge zu tragen. Eine solche Pflicht müsse ausdrücklich vereinbart werden, denn aufgrund einer Unterlassungserklärung bestehe üblicherweise keine Verpflichtung dazu, aktiv tätig zu werden. Die Tatsache, dass der Google-Cache eine Internetseite zeige, wie sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesehen habe, sei kein wirksamer Anknüpfungspunkt für eine Vertragsstrafe, wenn es sich dabei um einen aktuellen Inhalt einer Internetseite handele. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. Juni 2012

    BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Der BGH hat die Rechtsprechung des OLG Hamm zur Frage des Rechtsmissbrauchs einer bzw. mehrerer Abmahnungen und zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafenforderung überprüft. Die Rechtsprechung des Hammer Senats hielt der Überprüfung weitgehend stand. Die interessante Frage, ob eine zweite Abmahnung, die auf der ersten Abmahnung aufbaut, deren missbräuchlichen Charakter teilt, ließ der BGH auf Grund der rechtsstatsächlichen Umstände offen. Die Beklagte hatte argumentiert, da die zweite Abmahnung missbräuchlich gewesen sei, sei auch das nachfolgende Verfahren der einstweiligen Verfügung missbräuchlich gewesen, so dass die Klägerin von der Beklagten auch nicht die Erstattung der Kosten des Abschlussschreibens habe verlangen können. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 30. November 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 01.09.2010, Az. 2 U 330/10
    § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass bei Ansprüchen aus wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen auf Zahlung einer Vertragsstrafe das Landgericht zuständig ist, unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafe. Dies werde durch den Normzweck des § 13 Abs. 1 S. 1 UWG begründet. Die gesetzgeberische Erwägung, die Amtsgerichte nicht mit vereinzelten Spezialfragen des UWG zu belasten, sei nur dann konsequent umgesetzt, wenn auch Vertragsstrafeansprüche, die ihre Grundlage in Verletzungen von Normen des UWG hätten, von den Landgerichten entschieden würden. Auch würde damit die Notwendigkeit entfallen, Vertragsstrafen in Höhe von 5.001,00 EUR in Unterlassungsverträge aufzunehmen, um einen landgerichtliche Zuständigkeit zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    LG Göttingen, Urteil vom 15.10.2010, Az. 3 O 8/10
    §§
    339 S. 2, 145 ff BGB

    Das LG Göttingen hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht gefordert werden kann, wenn der Unterlassungsgläubiger die Unterlassungserklärung des Schuldners nicht ausdrücklich angenommen hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Unterlassungsschuldner die Erklärung nicht in der vom Gläubiger vorgefertigten Form unterzeichnet, sondern diese abgewandelt habe. Dadurch habe der Beklagte das Angebot des Klägers nicht angenommen. Die Erklärung des Beklagten enthalte Einschränkungen und Änderungen des Angebots des Klägers und gelte daher als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Den Zugang einer angeblich darauf erfolgten Annahmeerklärung konnte der Kläger nicht nachweisen. Die geforderte Vertragsstrafe für einen doppelten Verstoß in Höhe von insgesamt 16.000,00 EUR wurde abgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07
    § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 339 BGB

    Der BGH hat in diesem Fall der Vertragsstrafenforderung eines Unternehmens gegen einen  Wettbewerber Recht gegeben, welcher wiederholt die falsche Aufsichtsbehörde angegeben hatte. Die Vertragsstrafe wurde verwirkt, nachdem die Beklagte, ein auf dem Gebiet der Immobilienversicherungen und im Finanzierungsbereich tätige GmbH, statt der zuständigen Stadt (Saarbrücken) die IHK Saarland angegeben hatte. Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unterlassungserklärung sei dahin auszulegen, dass die Vertragsstrafe nur dann verwirkt werde, wenn der in Rede stehende Verstoß gegen die Unterlassungspflicht geeignet sei, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen, erteilte der Bundesgerichtshof eine Absage. Hierfür hätte die Unterlassungserklärung eine ausdrückliche Bestimmung enthalten müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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