Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Lüneburg: Der öffentliche amtliche Hinweis auf Hygienemängel ist zulässig, auch wenn diese bereits abgestellt wurdenveröffentlicht am 25. März 2013
OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 13 ME 267/12
§ 40 Abs. 1a LFGB, § 3 S.1 LMHVDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Behörde öffentlich auf Hygienemängel hinweisen darf, und zwar auch dann, wenn diese bereits beseitigt worden sind. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mochte der Senat nicht erkennen. Nach § 40 Abs. 1a LFGB informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels sowie unter Nennung des Lebensmittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. Vgl. aber auch VGH Mannheim (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Lüneburg: Der Hinweis „ohne Kristallzucker“ auf Limonade ist irreführend, wenn anderer Zucker enthalten istveröffentlicht am 19. März 2013
VG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013, Az. 6 A 62/11
Das VG Lüneburg hat entschieden, dass der Hinweis „ohne Kristallzucker“ auf einem Getränk nicht verwendet werden darf, wenn anderer Zucker (z.B. Fruchtzucker, Traubenzucker) enthalten ist. Der Verbraucher gehe bei der Werbung „ohne Kristallzucker“ davon aus, dass gar kein Zucker enthalten sei und werde daher in die Irre geführt. Zum Text der Pressemitteilung:
- VG Stuttgart: Die Füllmenge nach Volumen ist bei Druckerpatronen keine Pflichtangabeveröffentlicht am 11. Februar 2013
VG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12
§ 6 Abs. 1 Fertigpackungsverordnung (FPV); § 6 Abs. 1 EichGDas VG Stuttgart hat entschieden, dass bei Druckerpatronen nicht die Nennfüllmenge der enthaltenen Tinte gemäß der Fertigpackungsverordnung angegeben werden muss. Das Gericht war der Auffassung, dass nach allgemeiner Verkehrsauffassung die verpackten Erzeugnisse in diesem Sinne die Druckerpatronen seien. Denn der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als (gebrauchs-)fertige Einheit. Zum Volltext der Entscheidung:
- VGH Mannheim: Eintrag im Internet-Pranger für Hygieneverstöße hat zu unterbleiben, bis Vereinbarkeit eines solchen Prangers mit EU- und Verfassungsrecht im Hauptsacheverfahren geklärt istveröffentlicht am 7. Februar 2013
VGH Mannheim, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 9 S 2423/12
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGBDer VGH Mannheim hat entschieden, dass gegen die Veröffentlichung von Verstößen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuches (LFGB) im Internet („Internet-Pranger“) Bedenken bestehen, ob dies mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist. Ein in dem Internetpranger aufgeführter Gastwirt dürfe wegen der mit einer solchen Veröffentlichung einhergehenden Eingriffe in seine Grundrechte verlangen, dass die Veröffentlichung so lange unterbleibe, bis über deren Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren entschieden sei. Zur Pressemitteilung des VGH vom 31.01.2013: (mehr …)
- VG Karlsruhe: Der Domaininhaber haftet, wenn verlinkte Seite eines Dritten pornographische Inhalte aufweistveröffentlicht am 21. Januar 2013
VG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2012, Az. 5 K 3496/10
§ 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, § 14 Abs. 5 Satz 3 JMStV, § 20 Abs. 1, 4 JMStV, § 184 StGB, § 59 Abs. 3 RStVDas VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Domaininhaber für den Inhalt verlinkter pornographischer Seiten haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VGH Hessen: „SMS-Lotto“ ist nicht erlaubnisfähigveröffentlicht am 5. Oktober 2012
VGH Hessen, Urteil vom 03.03.2011, Az. 8 A 2423/09
§ 14 Abs. 3 GlSpielG HEDer VGH Hessen hat entschieden, dass die Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen (hier: Lotto per SMS) nicht erlaubnisfähig ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn keine wirksamen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Jugendschutz (Alterskontrolle bei Abschluss des Spielvertrags) und Suchtprävention getroffen werden könnten. Nach den Ausführungen des Gerichts habe die Klägerin vorliegend verkannt, dass bei den von ihr konzipierten Spielvarianten Alterskontrollen allenfalls bei der Ausgabe der Spielkarten und Guthabenbelege stattfinden könnten, nicht aber bei der Kontaktaufnahme mit der Spielvermittlerin mittels Mobiltelefon, also dem eigentlichen Vertragsabschluss, der sich in völliger Anonymität und außerhalb jeglicher Kontrolle abspiele. Der Vertragsabschluss erfolge zu beliebigen Zeiten von einem vom Spieler gewählten Ort aus und außerhalb jeglicher sozialer Kontrolle, so dass der Umgehung des Verbots der Teilnahme Minderjähriger Tür und Tor geöffnet seien. Auch die angedachte Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten biete Raum für Missbrauch, da diese auch mit geliehener Bankkarte bedient werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - VG Köln: Journalist der BILD-Zeitung hat gegen Polizeipräsidium Köln keinen Anspruch auf Herausgabe von Notruf-Tonbandaufzeichnungenveröffentlicht am 19. September 2012
VG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 13 L 1121/12 – nicht rechtskräftig
§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGODas VG Köln hat den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt, der erfolglos vom Polizeipräsidium Köln verlangt hatte, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Aus der Pressemitteilung vom 14.09.2012: (mehr …)
- BayVGH: Iranischer TV-Sender unterliegt bei seinen Sendungen deutschem Recht, wenn er hierfür eine deutsche Satelliten-Bodenstation nutztveröffentlicht am 17. September 2012
BayVGH, Urteil vom 11.09.2012, Az. 7 CS 12.1423
§ 51b Abs. 2 RStV, Art. 10 Abs. 1 S. 3 BayMGDer BAyVGH hat entschieden, dass einem in Iran ansässigen TV-Sender per Sofortvollzug einer Anordnung untersagt werden kann, eine in Bayern befindliche Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke zur Verbreitung des Fernsehprogramms (hier: „Press TV“) zu nutzen. Im vorliegenden Fall hatte die britische Medienaufsicht Ofcom im Januar 2012 die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des TV-Senders widerrufen, da die redaktionelle Kontrolle über das Programm nicht bei der britischen Lizenznehmerin liege, sondern bei Press TV International in Teheran. In der Folgezeit wurde das Programm über Satellit unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen des deutschen Dienstleisters weiter gesendet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Berlin: Auf Groupon dürfen keine Gutscheine für Doktortitel in „Ufology“ oder „Angel Therapy“ angeboten werdenveröffentlicht am 11. September 2012
VG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012, Az. 3 L 216.12 – nicht rechtskräftig
§ 69 Abs. 1 S. 2 HochschulGDas VG Berlin hat entschieden, dass die Gutscheinplattform Groupon keine Gutscheine für Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer „Miami Life Development Church“ oder entsprechende Titel in „Psychic Sciences“, „Angel Therapy“, „Exorcism“, „Immortality“ oder „Ufology“ zum Kauf anbieten darf, da diese Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Dem Einwand der Antragstellerin, es bestehe keine Verwechslungsgefahr, da es sich größtenteils um scherzhafte Fachbereichsbezeichnungen handele, folgte das Gericht nicht. Die Bezeichnung „Psychic Sciences“ könne etwa von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Bei den weiteren Titeln fände sich zwar eine solche konkrete Verwechslungsgefahr nicht; allerdings seien für diese Erkenntnis besondere Englischkenntnisse erforderlich, die der durchschnittliche Betrachter nicht aufweise.
- Hessischer VGH: Wird der Gemeindevertreter vom Bürgermeister beleidigt, so steht für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur der Weg zum Verwaltungsgericht, nicht zum Zivilgericht offenveröffentlicht am 31. Juli 2012
Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2012, Az. 8 E 1067/12
§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGODer Hessische VGH hat entschieden, dass angebliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts eines Gemeindevertreters durch den Bürgermeister der Gemeinde nicht dem Zivilrecht zuzuordnen sind. Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergebe sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben habe, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt … als Organträger zugerechnet werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)