DSW: Neue Welle von Betrugsfällen bei Adressbuch- und Branchenbucheinträgen

veröffentlicht am 4. August 2009

Der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt aktuell vor einer neuen Welle des sogenannten Adressbuchschwindels. „Wir haben seit einigen Wochen eine drastische Zunahme von Beschwerden zu verzeichnen“, erklärte Dr. Reiner Münker als geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSW. „Während wir in den Vorjahren insgesamt jeweils rund 50 verschiedene Anbieter feststellen konnten, ist diese Anzahl jetzt schon nach einem halben Jahr erreicht.“
Allein die Hälfte der Formular-Gestaltungen betreffe die klassische Variante dieses Phänomens, wobei die Versender solcher Formulare die Handelsregisterveröffentlichungen auswerteten. Der betroffeneUnternehmer erhalte eine fingierte Rechnung, die mit den obligatorischen Kosten für die Handelsregistereintragung rein gar nichts zu tun habe. Erst im Kleingedruckten verberge sich der Hinweis darauf, dass ein solches Formular lediglich ein Angebot darstellen solle. Oftmals würden im Betreff oder als Überschrift auch Begriffe wie „Offerte“, „Ihr Handelsregistereintrag“, „Veröffentlichung / Hinterlegung“ verwendet. Weitere Varianten des Adressbuchschwindels bezügen sich auf bereits erfolgte Markeneintragungen, Adress- und Branchenverzeichnisse aber auch Eintragungen in Messeverzeichnissen. „Derartige Verzeichnisse sind in der Regel wertlos, da nur solche Unternehmer eingetragen sind, die auf die Angebotsformulare hereingefallen sind“, so Münker. Gegen zahlreiche Eintragungsangebote hat der DSW bislang erfolgreich gerichtliche Schritte eingeleitet. (JavaScript-Link: Pressemitteilung DSW). Vgl. zur Rechtsprechung gegen Adressbuchbetrüger folgende Urteile: (Link: OLG Celle), (Link: LG Neuruppin), (Link: LG Rostock), (Link: LG Düsseldorf) und (Link: AG Perleberg).

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